Gesetze im Internet
(Service des Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH) (externer Link, öffnet neues Fenster)
Baugesetzbuch (externer Link, öffnet neues Fenster)
Baunutzungsverordnung (externer Link, öffnet neues Fenster)
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Unter der Adresse www.aknw.de (externer Link, öffnet neues Fenster) gibt die Architektenkammer NRW regelmäßig Faltblätter, Broschüren und Handbücher rund um die wichtigen Fragen des Berufsstandes und das Thema "Architektur" heraus.
BORIS.NRW - Bodenrichtwertkarte online
In dem Onlineportal www.boris.nrw.de (externer Link, öffnet neues Fenster) stehen flächendeckend für Nordrhein-Westfalen aktuelle und historische Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftlich genutzte Flächen zur Verfügung.
Masterplan Innenstadt Düren
Handbuch "Gestaltungshinweise zur Modernisierung von Gebäuden" (PDF, 3.498 KB)
Stiftung Warentest
Auf der Seite der Stiftung Warentest finden sich nützliche Hinweise zu verschiedenen Themen rund um Immobilien.
Stiftung Warentest (Bauen + Finanzen) (externer Link, öffnet neues Fenster)
Baurecht
Gesetze im Internet
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Gesetze (externer Link, öffnet neues Fenster)
Landesbauordnung (externer Link, öffnet neues Fenster)
Bauprüfverordnung (externer Link, öffnet neues Fenster)
Sonderbauverordnung (externer Link, öffnet neues Fenster)
Technische Baubestimmungen (externer Link, öffnet neues Fenster)
Nachbarrecht (externer Link, öffnet neues Fenster)
Ratschläge und Tipps zu folgenden Themen:
Die Suche und Beschaffung eines geeigneten Baugrundstücks erfolgt normalerweise auf dem freien Markt über Internetportale, Zeitungsannoncen oder über Immobilienmakler.
Kaufinteressenten sollten sich über die rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften eines Grundstückes vor Vertragsabschluss Klarheit verschaffen. Es ist daher unbedingt ratsam, die nachfolgenden Fragen vor dem Grundstückskauf zu klären:
1. Gibt es bauordnungsrechtliche Besonderheiten, die zu beachten sind?
Auskunft erteilt:
Stadt Düren
Amt für Stadtentwicklung,
Abteilung Bauordnung
2. Ist das Grundstück aus planungsrechtlicher Sicht bebaubar und falls ja, in welcher Art und Weise? Gibt es einen Bebauungsplan und falls ja, welche Festsetzungen trifft er? Wie könnte sich die Umgebung des Grundstücks in den nächsten Jahren entwickeln? Gibt es städtebauliche Planungen oder Straßenplanungen, die sich auf das Wohnumfeld signifikant auswirken werden?
Auskunft erteilt:
Stadt Düren
Amt für Stadtentwicklung,
Abteilung Planung
3. Enthalten die Altlastverdachtsflächenkataster des Kreises Düren und der Stadt Düren Informationen über einen Altlastverdacht das Grundstück betreffend? Welche Auskünfte hierzu, z. B. die bisherige Nutzung des Grundstücks, kann der Vorbesitzer geben?
Auskunft erteilen:
Kreisverwaltung Düren als Untere Bodenschutzbehörde (externer Link, öffnet neues Fenster)
Auskunft erteilen:
Stadt Düren,
Amt für Stadtentwicklung,
Abteilung Umwelt
4. Sind im Grundbuch des Grundstücks Rechte Dritter verzeichnet? Ist dem bisherigen Eigentümer bekannt, ob Rechte am Grundstück bestehen, die weder im Grundbuch noch im Baulastenverzeichnis eingetragen sind?
Lasten und Beschränkungen, die auf einem Grundstück liegen und privatrechtlich vereinbart wurden, werden im Grundbuch verzeichnet. Derartige Lasten und Beschränkungen, vor allem sog. Grunddienstbarkeiten wie Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, können eine eingeschränkte Nutzung – beispielsweise die Nichtüberbaubarkeit von Teilflächen eines Grundstücks – zur Folge haben.
Auskunft erteilt:
Amtsgericht Düren
Grundbuchamt (externer Link, öffnet neues Fenster)
5. Gibt es Einträge das Grundstück betreffend im Baulastenverzeichnis der Stadt Düren?
Eine Baulast dient der Absicherung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen. Mit einer Baulast erklärt sich ein Grundstückseigentümer freiwillig gegenüber der Bauaufsichtsbehörde bereit, auf seinem Grundstück bestimmte öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (d. h. ein baurechtlich relevantes Tun, Dulden oder Unterlassen) zu übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Eventuelle Baulasten können – genauso wie Rechte im Grundbuch – den Grundstückseigentümer unter Umständen in der Nutzung seines Grundstückes beschränken, so dass deren Kenntnis von großer Bedeutung ist.
Ein Formular für die Einsicht in das Baulastenverzeichnis finden Sie im Bürgerportal.
6. Ist die Erschließung des Grundstücks gesichert?
Ohne ausreichend vorhandene Erschließungsanlagen, die ein Gebäude an öffentliche Straßen und an Abwasserentsorgungsanlagen anschließen, ist ein Baugrundstück nicht bebaubar.
Auskunft erteilen:
Zum Thema Anschluss an öffentliche Straße:
Amt für Tiefbau und Grünflächen
Telefon: 02421 25-2651, tiefbauamt@dueren.de
Zum Thema Anschluss an Abwasseranlagen:
Stadtentwässerung Düren
Telefon: 02421 25-2651, stadtentwaesserung@dueren.de
7. Sind die Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge und Kanalanschlussgebühren für das Grundstück bereits abgegolten?
Beiträge ruhen als öffentliche Last auf einem Grundstück. Öffentliche Grundstückslasten werden nicht im Grundbuch eingetragen, sind aber auch ohne einen Hinweis im Grundbuch wirksam, so dass es beispielsweise keinen Gutglaubensschutz gibt. Ein neuer Erwerber erwirbt das Grundstück also mit der Grundstückslast, selbst wenn sie nicht eingetragen war. Da derjenige beitragspflichtig ist, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist, sind Sie im Zweifel zur Zahlung verpflichtet.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Bürgerportal.
8. Liegt das Grundstück in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet und falls ja, welche Auswirkungen wird dies voraussichtlich haben?
Auskunft erteilt:
Kreisverwaltung Düren als Untere Wasserbehörde (externer Link, öffnet neues Fenster)
9. Gibt es wichtige Erkenntnisse oder Besonderheiten bei der Grundwassersituation?
Auskunft erteilt:
Erftverband, Abteilung Grundwasser (externer Link, öffnet neues Fenster)
10. Gibt es Erkenntnisse zur Bergschadenssituation?
Auskunft erteilt:
Stadt Düren
Amt für Stadtentwicklung
bergschadensmeldung@dueren.de
11. Ist die technische Erschließung, also beispielsweise die Hausanschlüsse für Strom, Gas, Telefon, Wasser und Abwasser, bereits erstellt und bezahlt?
Auskunft erteilen:
Energieversorgungs- und Telekommunikationsunternehmen
Zum Thema Abwasserleitungen:
Stadtentwässerung Düren
stadtentwaesserung@dueren.de
12. Welcher Bodenrichtwert für Bauland liegt für das Grundstück vor?
Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften (z. B. die bauliche Ausnutzbarkeit, die Grundstücksgestalt – insbesondere die Grundstückstiefe –, der Erschließungszustand oder die Bodenbeschaffenheit) für dieses Gebiet typisch sind (Richtwertgrundstück). Abweichungen einzelner Grundstücke von diesen wertbestimmenden Eigenschaften können Abweichungen des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert bewirken.
Die aktuelle Bodenrichtwertkarte kann auf der Internetseite www.boris.nrw.de (externer Link, öffnet neues Fenster) kostenfrei eingesehen werden. Informationen zum örtlichen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Düren finden Sie unter www.gutachterausschuss.dueren.de, ein Formulardepot und Ansprechpartner unter https://www.gars.nrw/dueren (externer Link, öffnet neues Fenster).
Auskunft erteilt:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Düren
Telefon: 02421 25-1329,
gutachterausschuss@dueren.de
Der Bauherr wird in den meisten Fällen anstreben, selbst Eigentümer des Baugrundstückes zu werden. Dennoch sei auf die Möglichkeit hingewiesen, ein Grundstück mit einem Erbbaurecht zu belasten. In diesem Fall kauft der Erwerber nicht das Grundstück, sondern ein Erbbaurecht, mit welchem ihm über den vereinbarten Zeitraum das Recht zur Bebauung des Grundstücks eingeräumt wird. Hierfür bezahlt er dem Eigentümer einen Erbbauzins. Der Erbbaurechtsnehmer ist dem Eigentümer gleichgestellt, das heißt er kann das Grundstück so benutzen, als sei er Eigentümer. Oftmals ist die Bestellung eines Erbbaurechtes in den ersten Jahren der Ausübung günstiger als der Erwerb eines Baugrundstückes. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Erbbaurecht finden Sie in der Erbbaurechtsverordnung.
Der Erwerb eines Grundstückes oder eines Erbbaurechtes ist nur im Wege eines notariell beglaubigten Vertrages möglich.
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Die Bundesnotarkammer informiert über wichtige Grundsätze, die beachtet werden müssen.
Informationen der Bundesnotarkammer zum Immobilienkauf:
www.bnotk.de (externer Link, öffnet neues Fenster)
Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden bedeutet für viele Menschen, ob jung oder alt, einen großen Schock. Dabei wiegen für die Betroffenen die Verletzung der Privatsphäre und das verloren gegangene Sicherheitsgefühl, die nach einem Einbruch auftreten können, meist vielfach schwerer als der rein materielle Schaden. Ein Wohnungseinbruch ist einer psychologischen Studie zufolge eines der einschneidendsten Erlebnisse, die einem Menschen widerfahren kann.
Dass man sich davor schützen kann, zeigt die Erfahrung der Polizei. Über ein Drittel der Einbrüche bleibt im Versuchsstadium stecken, nicht zuletzt wegen sicherungstechnischer Einrichtungen. Daher ist es für Bauherren bei einem Neubau sinnvoll, frühzeitig in der Planungsphase über technische Möglichkeiten des Schutzes nachzudenken. Aber auch bei bestehenden Immobilien kann eine technische Nachrüstung zu einem erhöhten Maß an Sicherheit führen.
Das Merkblatt für Bauherren, das vom Kommissariat Vorbeugung der Kreispolizeibehörde Düren verfasst wurde, gibt Ihnen erste Ratschläge und Tipps, wie Sie Ihr Haus wirksam vor einem Einbruch schützen können.
Für weiterführende Informationen nutzen Sie bitte den folgenden Link, der Sie auf die Internetseite des Sicherheitsberaters der Polizeidienststelle Düren bringt www.polizei.nrw.de/dueren/ (externer Link, öffnet neues Fenster).
Eine anschauliche Broschüre zum Thema Einbruchschutz und einen Flyer speziell zu Alarmanlagen können Sie beim Bauberater der Stadt Düren im Bürgerbüro erhalten.
Kriminalprävention - Sicherheitsberatung - Einbruchschutz: Merkblatt für Bauherrn (PDF, 114 KB)
Das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht bereits seit 1987 Ratgeber zu den verschiedensten Bereichen des Bauwesens. Sie enthalten eine Fülle von Informationen für die breite Öffentlichkeit und stellen durch eine gut verständliche Darstellung der einzelnen Problemstellungen einen besonderen Bürgerservice dar.
Link: www.ils-forschung.de (externer Link, öffnet neues Fenster)
Praxisratgeber Klimagerechtes Bauen
Mehr Sicherheit und Wohnqualität bei Neubau und Sanierung
Der Praxisratgeber beschreibt Problemfelder, die auf jeden Hausbesitzer mit hoher Wahrscheinlichkeit zukommen können. Dazu zählen extreme Hitze-, aber auch Kälteperioden, Starkregen, Hochwasser und Stürme. Um für diese Phänomene künftig gewappnet zu sein, liefert der Ratgeber bauliche und technische Präventionsmaßnahmen, mit denen Immobilienbesitzer die Schäden durch extreme Wetterereignisse möglichst geringhalten können.
Umweltinformation "Bauen und Energie"
Umweltinformation "Vom Gully in die Rur"
Stadtentwässerung Stadt Düren
Rückstauschutz - Eine Informationsbroschüre der Stadtentwässerung Düren für Grundstückseigentümer und Bauherren |
Das gehört nicht in die Toilette - Helfen Sie, Abwasser und Umwelt sauber zu halten! |
Förderprogramme im Wohnungswesen (Eigenheimförderung, Mietwohnungsbauförderung, etc.)
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
KFW - Förderung für Bestandsimmobilien