Bebauungspläne
Bebauungsplanung
- Bebauungspläne und ihre Änderungen
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP)
- Satzungen nach § 34 Baugesetzbuch
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ist in den §§ 2 ff. des BauGB geregelt. Der Beschluss der Gemeinde, einen Bebauungsplan aufzustellen, wird öffentlich bekannt gemacht. Im Verfahren zu beteiligen sind die Bürger, die benachbarten Gemeinden und die Träger öffentlicher Belange (z.B. Behörden, Verkehrs- und Versorgungsbetriebe, Kirchen, u.v.a.).
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die unterschiedlichen Lösungsansätze, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden die Bürger frühzeitig unterrichtet.
In der Regel liegen die Planungen für einen Zeitraum von zwei Wochen während der Öffnungszeiten im Amt für Stadtentwicklung - Abteilung Planung - aus. Der Termin wird vorher in der Zeitung öffentlich bekannt gemacht.
Bei bedeutenden Planungen werden zusätzlich Bürgerversammlungen durchgeführt. Die Bürger haben dann die Möglichkeit, sich zu informieren und ihre Meinung zu äußern ("Frühzeitige Bürgerbeteiligung").
Die vorgebrachten Anregungen werden ausgewertet und in die Planungsüberlegungen einbezogen.
Weitere Informationen erhalten interessierte Bürger auch bei den zuständigen Sachbearbeitern der Abteilung Planung.
Als nächster Schritt im Bebauungsplanverfahren folgt die Offenlage. Gemäß § 3 BauGB werden die Planentwürfe nebst Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange haben in diesem Zeitraum Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Planentwürfen.
Unter Abwägung der zur Offenlage abgegebenen Stellungnahmen wird der Satzungsbeschluss gefasst. Mit anschließender öffentlicher Bekanntmachung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft.
Unter "Aktuelle Beteiligungen" haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv an der Stadtplanung zu beteiligen. Sie finden unter dieser Rubrik alle Planungen, die sich derzeit im Aufstellungs- oder Änderungsverfahren befinden.
Denken Sie bitte daran, dass wir Ihnen auf diesen Internetseiten umfassende Informationen zur Verfügung stellen, Sie aber keine rechtsverbindlichen Auskünfte erhalten können. Wenden Sie sich hierfür bitte an die angegebenen Ansprechpartner/innen in der Abteilung Planung. Bei Plänen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens inhaltliche Änderungen ergeben.
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