Mietwohnungsbauförderung
Der Kreis Düren fördert mit zinsgünstigen Darlehen und anteiligen Tilgungsnachlässen des Landes Nordrhein-Westfalen den Neubau von preisgünstigen barrierefreien Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, insbesondere für Familien mit Kindern und für ältere Menschen.
Gefördert wird
- der Neubau von Miet- u. Genossenschaftswohnungen,
- die Neuschaffung von Mietwohnungen durch Nutzungsänderung,
- die Erweiterung von Gebäuden und die Anpassung von bestehenden Mietwohnungen an geänderte Wohnbedürfnisse.
Um Informationen über die Möglichkeiten einer Förderung und Antragstellung zu erhalten, wenden Sie sich im Rahmen eines kostenlosen Beratungsgespräches an den Kreis Düren, Amt für Bauordnung und Wohnungsbauförderung. Im Rahmen des Gespräches werden nicht nur die allgemeinen Fördermöglichkeiten erörtert, sondern auch die Frage des Bedarfs, der Zielgruppen, der Verfügbarkeit der Fördermittel und der Qualitätsanforderungen an die Planung sowie das weitere Verfahren.
Weitere detaillierte Informationen zur Wohnraumförderung und den gesetzlichen Grundlagen erhalten Sie auf den Internetseiten des Kreises Düren, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK:
Eigenheimförderung
Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf oder Bau eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen. Gefördert werden Haushalte mit:
- mindestens einer volljährigen Person und einem Kind im Sinne des § 32 I-V Einkommenssteuergesetz (EStG) oder Schwangerschaft oder
- einer schwerbehinderten Person mit einem Grad der Behinderung von 50%, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Gefördert werden:
- der Neubau von Wohnungen, entweder im eigenen Haus (Eigenheim) oder als eigengenutzte Eigentumswohnung,
- der schlüsselfertige Erwerb neuer Eigenheime oder Eigentumswohnungen,
- der Erwerb gebrauchter Eigenheime oder Eigentumswohnungen,
- die Neuschaffung im Bestand durch Nutzungsänderung vorhandener Gebäude,
- die erstmalige Schaffung eines Eigenheimes oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung durch Anbau oder Aufstockung eines Wohngebäudes.
Vor einer endgültigen Entscheidung für den Bau oder den Kauf einer Immobilie mit Fördermitteln ist ein Beratungsgespräch beim Kreis Düren, Amt für Bauordnung und Wohnungsbauförderung, empfehlenswert.
Weitere Informationen zur Eigenheimförderung erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK:
Zuschuss Mieterstrommodell im öffentlich-geförderten Wohnungsbau Nordrhein-Westfalen 2023
Mit einem Zuschuss zur baulichen Umsetzung von Mieterstrommodellen im öffentlich geförderten Wohnungsbau, welcher durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen in 2023 zur Verfügung gestellt wird, soll eine Unterstützung zur Bewältigung der Folgen der Energiekrise geleistet werden, die zu einer finanziellen Entlastung von Mieterinnen und Mietern beitragen soll.
Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung der Hauselektrik, um den von einer Anlage zu erzeugenden Strom für das geförderte Gebäude nutzen zu können.
Die Gewährung des Zuschusses setzt voraus, dass die Kosten für die Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Bau- oder Modernisierungsvorhaben steht, welches mit Mitteln der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert wurde oder wird und für welches eine Förderzusage vorliegt.
Der Zuschuss für geförderte Maßnahmen wird in Höhe der nachgewiesenen Kosten gewährt, höchstens jedoch für
- den Zuschuss technische Installation 2 500 Euro und
- den Zuschuss vorbereitende Maßnahmen Dach bei Neubaumaßnahmen 2 500 Euro und bei Modernisierungsmaßnahmen 5 000 Euro
pro Wohnung des geförderten Gebäudes.
Witerführende Informationen über den Zuschuss erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde (Kreisverwaltung Düren, Amt für Bauordnung und Wohnungsbauförderung).