Wohnen

Im Rahmen städtebaulicher Entwicklung wird in Düren darauf geachtet, dass neue Baugebiete oder größere Wohnprojekte in die Umgebung passen. Viele neue Wohngebiete entstanden, in denen individuelles Bauen Vorrang hatte. Auch im Stadtkern wurde vieles verändert. Das Leben in der Stadt ist wieder attraktiv. Mit seinem Baustil der 50er Jahre ist Düren zum Ziel für viele Architekturinteressierte geworden..

 


 

Wohngeld

Wohngeldreform 2023 (Wohngeld-Plus):
Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

 Informationen, Anträge und Ansprechpartner  zum zweiten Heizkostenzuschuss und zur aktuellen Wohngeldreform 2022 (Wohngeld-Plus) finden Sie im Bürgerportal (externer Link) der Stadt Düren!

 


 

Mietspiegel

Die Stadt Düren erstellt einen Mietspiegel nach § 558c BGB

Aktueller Mietspiegel: Mietspiegel Düren 2022

Zuständiges Fachamt: Sozialamt, Abteilung Wohnen und Obdach

Ausgabestelle für den gedruckten Mietspiegel:

  • Bürgerbüro, Markt 2 (Erdgeschoss), 52349 Düren
  • Rathaus, Kaiserplatz 2-4 (Erdgeschoß). 52349 Düren

 


 

Wohnangelegenheiten

Seit dem 1. Mai 2010 ist das früher eigenständige Wohnungsförderungsamt zwischenzeitlich als Abteilung „Wohnen und Obdachlosenangelegenheiten“ dem Sozialamt zugeordnet. Einen ersten Überblick über die Themen der Abteilung erhalten Sie unter den folgenden Punkten:

Wohnberechtigungsschein

Der soziale Wohnungsbau wird vom Land Nordrhein-Westfalen mit öffentlichen Mitteln gefördert. Um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen zu können, wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt. Wohnberechtigungsscheine werden wohnortbezogen für das Stadtgebiet Düren von der zuständigen Stelle, der Abteilung Wohnen und Obdachlosenangelegenheiten, ausgestellt und gelten für maximal ein Jahr in ganz NRW. Der Wohnberechtigungsschein ist einkommensabhängig und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen und Anträgen

Wohnungsaufsicht

Die gesetzliche Regelung des Erhalts und der Pflege insbesondere von vermietetem Wohnraum ist ein wichtiges Instrument der Wohnungspolitik. Obwohl es im Eigeninteresse des Wohnraumeigentümers liegen sollte, den Wohnraum in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, müssen immer wieder erhebliche Mängel bei der Beschaffenheit von Wohnraum festgestellt werden. Daher hat der Gesetzgeber den Gemeinden Befugnisse erteilt, um auf geeignete Weise wesentliche Wohnungsmängel zu beseitigen.

Allerdings kann der Mieter sich erst dann an die Wohnungsaufsicht wenden, wenn er sich vergeblich um die Beseitigung solcher Mängel und Missstände bei dem Eigentümer bemüht hat. Hierzu ist der bisher geführte Schriftverkehr mit dem Eigentümer vorzulegen. Wenn dann Anhaltspunkte gegeben sind, dass das Wohnen erheblich beeinträchtigt ist, besichtigt die Wohnungsaufsicht das Gebäude, um genaue Kenntnisse über vorhandene Mängel zu erhalten und im Anschluss geeignete Maßnahmen zu treffen.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen und Anträgen

Wohnungsvermittlung

Bei der Suche einer Wohnung im Stadtgebiet von Düren werden Sie gebührenfrei von der städtischen Wohnungsvermittlungsstelle der Abteilung Wohnen und Obdachlosenangelegenheiten unterstützt.

Vermieter melden der Abteilung Wohnen und Obdachlosenangelegenheiten, die frei sind. Daraufhin werden den Wohnungssuchenden dann die Kontaktdaten der Vermieter zur Verfügung gestellt.

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Zinssenkungsantrag

Bewilligte Darlehen für Eigentumsmaßnahmen, die zunächst zinslos ausgezahlt werden, können nach 10 Jahren (für Förderzusagen ab 2002 nach 5 Jahren) mit einem Zinssatz von bis zu 6 % jährlich verzinst werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eigentümer, deren Wohnraum mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, dann eine Zinssenkung beantragen. Darlehnsnehmer und Darlehensnehmerinnen können auf Antrag ihr Einkommen überprüfen lassen, wodurch sich eine geringere Verzinsung der Darlehen für die Dauer von drei Jahren ergeben kann. Die Mitarbeiter/innen der Abteilung Wohnen und Obdachlosenangelegenheiten berechnen die Höhe des Gesamteinkommens der Darlehensnehmerin/des Darlehensnehmers und bescheinigen diese für die NRW. Bank.
Diese entscheidet aufgrund der Berechnung über die Höhe der zu zahlenden Zinsen. Von dort erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Die Zinsen können sich dabei von 6 % bis auf 0 % verringern.

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Wohngeld

Seit über 50 Jahren schon hilft das Wohngeld einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, bei ihren Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.

Rechtsgrundlagen sind §§ 7, 26 SGB I und § 1 Wohngeldgesetz.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Anschließend können Sie den Wohngeldanspruch online beantragen.

Hier gelangen Sie zum Wohngeldrechner & zu weiteren Informationen und Anträgen


 

Zwangsversteigerungen

Die Zwangsversteigerung ist eine Art des Vollstreckungsverfahrens. Diese ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung geregelt, sodass die Zwangsversteigerung strengen Gesetzmäßigkeiten unterliegt. 
Aus gesetzlicher Sicht versteht man unter einer Zwangsversteigerung die mit staatlichen Mitteln gelenkte Durchsetzung von Ansprüchen, die ein Gläubiger an den Schuldner stellt. Hier können unter Umständen auch mehrere Gläubiger beteiligt sein. Im Zuge einer Zwangsversteigerung wird dem Gläubiger somit die Möglichkeit geboten, seine offenen Forderungen zu bedienen, indem er eine Vollstreckung im Bereich der unbeweglichen Vermögens des Schuldners vornimmt.
Dieses unbewegliche Vermögen umfasst neben Grundstücken auch deren Aufbauten, also ganze Gebäude oder Gebäudekomplexe, ganze Immobilien, also auch Eigentumswohnungen. Von einer Zwangsversteigerung können auch eigentumsgleiche Rechte, wie beispielsweise das Erbbaurecht betroffen sein.

Zuständig für eine Zwangsversteigerung in Düren und das gesamte Verfahren ist das zuständige Vollstreckungsgericht. Als dieses fungiert in den meisten Fällen das Amtsgericht Düren. Dieses prüft den Antrag und wird dann die Zwangsversteigerung erlassen. Hier ist der jeweilige Rechtspfleger im weiteren Verlauf dann der Ansprechpartner für die meisten Anliegen, die im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung stehen.

Weitere Informationen

Amtsgericht Düren

Postanschrift
Amtsgericht Düren
52348 Düren

Lieferanschrift
August-Klotz-Str. 14
52349 Düren

Tel. 02421 493-0
Fax 02421 493-6001