Erklärung zur Barrierefreiheit
Es besteht der Anspruch für alle Menschen - ob mit oder ohne Behinderung – selbstbestimmt leben zu können. Das geht nur ohne Barrieren. Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert seit der Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW).
Was bedeutet Gleichstellung im Sinne des BGG NRW?
- Die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung beseitigen oder verhindern.
- Eine Chancengleichheit für alle Menschen erreichen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Düren ist bemüht, ihre Webpräsenz im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Domain https://www.dueren.de/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webpräsenz ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 größtenteils vereinbar.
Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf einem Barrierefreiheitstest basierend auf den Vorgaben der BITV NRW. Dies bedeutet, dass die durchgeführten Prüfschritte weitestgehend auf dem internationalen Standard WCAG basieren. Dieser Barrierefreiheitstest wurde am 12.09.2024 vom Kompetenzzentrum barrierefreie IT abgeschlossen mit dem Prüfergebnis "konform".
Anpassungsfähiges Design
Wir haben unsere Website nach dem Ansatz des responsive web design umgesetzt: auf kleineren Bildschirmen erscheint ein dafür optimiertes Layout.
Es stehen verschiedene Anpassungsmöglichkeiten zur Verfügung. In den Einstellungen "Barrierefreie Anpassungen" kann die Website je nach Einschränkung individuell angepasst werden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den nachfolgenden Gründen nicht barrierefrei. Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant.
Gebärdensprache
Es gibt bisher noch keine Seite in Gebärdensprache. Diese befindet sich in Arbeit.
Leichte Sprache
Es gibt bisher einige Inhalte in leichter Sprache. Diese werden sukzessiv erweitert. Zu den Inhalten in leichter Sprache.
Wir bemühen uns, unsere Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit dem Thema nicht so vertraut sind. Bitte melden Sie sich über unser Kontaktformular, wenn Ihrer Ansicht nach ein Artikel die Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
Anwendungen
Auf https://www.dueren.de/ und zugehörigen Subdomains sind vereinzelt Anwendungen eingebunden, mit denen städtische Dienstleistungen auf elektronischem Wege beantragt werden können. Aus technischen Gründen lassen sich einige Funktionen dieser Anwendungen nicht immer barrierefrei realisieren. Wir arbeiten hier stetig an Verbesserungen und bieten Ihnen stets eine Alternative, um die jeweilige Dienstleistung auf nichtelektronischem Wege in Anspruch nehmen zu können.
Dokumente
Nicht alle Dokumente, insbesondere PDFs, sind barrierefrei. Da es sich um viele Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ob ein Dokument barrierefrei ist, erkennen Sie daran, dass der Download mit der Information "barrierefrei" versehen ist.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.07.2021 erstellt und zuletzt am 15.10.2024 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Über das entsprechende Formular (externer Link, öffnet neues Fenster) haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel oder Beschwerden in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen, wenn gewünscht, eine Rückmeldung dazu.
Die mit *Sternchen gekennzeichnet Felder sind Pflichtfelder, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen dazu eine Rückmeldung geben können.
Durchsetzungsverfahren
Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der neuen Regularien ist in jedem Land eine Durchsetzungsstelle einzurichten. Nicht erledigte Beschwerdefälle können dieser angezeigt werden, um etwaige Barrieren im Einzelfall bearbeiten und bestmöglich beseitigen zu können.
Zu diesem Zweck wurde in Nordrhein-Westfalen bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen (LBBP) (externer Link, öffnet neues Fenster) eine sog. Ombudsstelle eingerichtet. Auf Antrag befassen sich unabhängige Ombudspersonen mit bestehenden Barrieren, um die Einhaltung der Neuregelungen durchzusetzen.