Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms (PDF, 287 KB)
Richtlinie zur Gewährung der Kommunalen Modernisierungsförderung im Stadtumbaugebiet Innenstadt (PDF, 260 KB)
Viele der Wohn- und Geschäftsgebäude in der Dürener Innenstadt wurden in den 50er und 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts errichtet und entsprechen heute nicht mehr den Anforderungen an Wohnungen, Ladenlokale und Dienstleistungsräume. Dies ist nicht nur für die Mieter und Nutzer dieser Immobilien unbefriedigend, auch für die Vermietbarkeit der Wohnungen und Ladenlokale wird zukünftig zunehmend deren Qualität entscheidend werden.
Ziel der Stadt ist es daher, in den nächsten Jahren die Modernisierung und Instandsetzung der Immobilien in der Innenstadt zu fördern und die Eigentümer bei der Durchführung solcher Maßnahmen zu unterstützen.
Damit sollen Leerstände beseitigt und wirksame Impulse zur Revitalisierung der Wohnfunktion und der Re-Urbanisierung der Innenstadt gesetzt werden.
Für weite Teile der Dürener Innenstadt wurde bereits im Jahr 2015 die Festlegung eines Stadtumbaugebietes beschlossen. Innerhalb dieses Gebietes können Modernisierungsmaßnahmen mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt werden. Dies können Modernisierungsmaßnahmen oder Verbesserungen der Fassaden und wohnungsnahen Freiflächen sein.
Innerhalb des Stadtumbaugebietes liegen zusätzlich die beiden Sanierungsgebiete „Stadtkern“ und „Zülpicher Straße“. Innerhalb dieser Gebiete besteht die Möglichkeit, Modernisierungskosten steuerlich geltend zu machen.
Weitere Informationen:
Info Modernisierung-Sanierung (PDF, 1.527 KB)
Info Hof- und Fassadenprogramm (PDF, 1.527 KB)
Für alle Immobilieneigentümer innerhalb des Stadtumbaugebiets bietet die Stadt Düren eine kostenlose Modernisierungsberatung durch erfahrene Architekten an. Sie beinhaltet eine Besichtigung der Immobilie sowie einen gemeinsam mit dem Eigentümer erarbeiteten Vorschlag für individuell sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen. Auf der Grundlage einer skizzenhaften Darstellung erfolgen dann eine überschlägige Kostenberechnung und eine Beratung zu den Fördermöglichkeiten.
Die Immobilienberater erreichen Sie über unser Citybüro.
Vorraussetzung für alle Fördermöglichkeiten ist der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Immobilieneigentümer und der Stadt Düren. Diese muss unbedingt vor Beginn der Baumaßnahmen von beiden Parteien unterzeichnet sein. Andernfalls ist eine Förderung der Gesamtmaßnahme ausgeschlossen. Auch steuerliche Sonderabschreibungen sind dann später nicht möglich. Die Vorbereitung der Modernisierungsvereinbarung ist ebenfalls Aufgabe der Immobilienberater.