Dürener Ortsrecht

Das "Dürener Ortsrecht" beinhaltet die wichtigsten für das Stadtgebiet Düren geltenden ortsrechtlichen Vorschriften (Satzungen, Ordnungen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Tarife usw.). Vorschriften, die nur eine einmalige oder kurzzeitige Bedeutung haben, wurden nicht in die Sammlung aufgenommen. Die Rechtssammlung des Kreises Düren finden Sie auf der Internetseite www.kreis-dueren.de (externer Link, öffnet neues Fenster). Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen stellt Bürgerinnen und Bürgern unter der Adresse recht.nrw.de (externer Link, öffnet neues Fenster) ein umfangreiches Portal für Rechtsangebote zur Verfügung.

Das "Dürener Ortsrecht" ist nicht mit einer amtlichen Bekanntmachung gleichzusetzen. In diesem Zusammenhang wird auf das Urheberrecht verwiesen.

Die einzelnen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.

Alle Rechte, auch die der fotomechanischen Wiedergabe, der Vervielfältigung und der Verbreitung (zum Beispiel Datenverarbeitung, Datenträger und Datennetze), auch teilweise, behält sich die Stadt Düren vor. Für etwaige Satzfehler sowie für die Richtigkeit der Eintragungen übernimmt die Stadt Düren keine Gewähr.

Internet-Bedingungen
Das Internet arbeitet als dezentraler Netzwerkverbund mit der Zwischenspeicherung und Weitergabe temporärer Daten. Eine Gewähr für den Ausschluss von Manipulation, von versehentlichem Verfälschen und Gewähr für die Verwendung nur aktueller Daten (zum Beispiel alte Version noch im Cache) auf dem Verbindungsweg Anbieter zu Nutzer kann es zurzeit daher nicht geben. Auf diese systembedingte Einschränkung weisen wir daher wie folgt hin:
Sie erhalten diese Daten unter den Bedingungen des Internet. Für die Richtigkeit der Angaben und die Übereinstimmung mit den Ursprungsdaten kann daher keine Gewähr übernommen werden.

Das Datum des Inkrafttretens der jeweiligen Satzung ist der Überschrift zu entnehmen. Änderungen, die sich aus dem Erlass von Nachtragssatzungen ergeben, werden in die Ursprungsfassung der Satzung eingearbeitet.

Die Satzungen sind als pdf-Dateien hinterlegt und können von jedem Rechner geöffnet und gespeichert werden, sofern der kostenlose Adobe Reader (externer Link, öffnet neues Fenster) installiert ist.

Zur besseren Orientierung sind die einzelnen ortsrechtlichen Vorschriften entsprechend dem Verwaltungsgliederungsplan und somit nach den tatsächlichen Aufgaben sortiert.

So kennzeichnet beispielsweise die Ziffer 4 den Betrag eines Amtes/Instituts der Schul- und Kulturverwaltung.

Anmerkung:
Die Anlagen zu einzelnen Satzungen sind diesen in der pdf-Datei angefügt.

Richtlinien