Sozialhilfe SGB XII
Wer in wirtschaftlicher Not ist oder in Not zu geraten droht, hat Anspruch auf Sozialhilfe, sofern er sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen kann.
In diesen Bereich fallen folgende Hilfen:
- Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII
- Hilfe zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel des SGB XII
- Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII
- Hilfen zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten
Asylbewerberleistungen nach dem AsylbLG
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sieht folgende Leistungen für Asylbewerber vor:
- Geldleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt
- Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- Bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen
Hier erhalten Sie zu weiteren Informationen zu folgenden Themen:
- Geflüchtete Menschen
- Projekt „Ankommen in Düren (AiD)“
- Möglichkeiten des Engagements für Flüchtlinge