Seit dem 1. Mai 2010 ist das früher eigenständige Wohnungsförderungsamt zwischenzeitlich als Abteilung „Wohnen und Obdachlosenangelegenheiten“ dem Sozialamt zugeordnet.
In den Bereich Wohnen fallen u. a. die Aufgaben der Wohnungsaufsicht, der Wohnungsvermittlung. Auch können hier Anträge auf Zinssenkungen sowie Wohnberechtigungsscheine gestellt werden.
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Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte tragbar gestaltet werden. Wohngeld wird für Mieter*in als Mietzuschuss, für Inhaber*in von Wohneigentum als Lastenzuschuss gewährt, soweit die Voraussetzungen vorliegen.
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Obdachlosigkeit ist eine Situation, in der Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten.
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