50 Sozialamt

Wer sind wir?

Das Sozialamt ist Ansprechpartner für eine Vielzahl sozialer Leistungen. Eine der grundlegenden Aufgaben ist die Gewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Darunter fallen vor allem die Hilfe zum Lebensunterhalt, zur Gesundheit und zur Pflege, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Darüber hinaus werden aber auch besondere Sozialleistungen, wie u.a. Beratungs- und Betreuungsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, begleitende Hilfen für schwerbehinderte Menschen und „gleichgestellte Personen“ im Arbeitsleben und deren Arbeitgeber nach dem Sozialgesetzbuch IX und finanzielle Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie dem Wohngeldgesetz vom Sozialamt bearbeitet. Ferner gewährt die Stadt Düren ebenfalls als freiwillige Leistungen Zuwendungen für die Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände zum Zweck der Unterstützung der satzungsmäßigen Aufgaben dieser für bedürftige Menschen. Die Verwaltung verschiedener Förderprogramme, soziale Leistungen und Fonds sowie Maßnahmen zur Vermeidung einer drohenden Obdachlosigkeit bzw. die Unterbringung obdachloser Personen gehören ebenso zu den Aufgaben des Sozialamtes. Darüber hinaus wird auch die Sozialraumanalyse und eine gesamtstädtische Strategie zur Inklusionsplanung im Sozialamt entwickelt.

 


 

Was sind unsere Ziele?

Ziel unserer Arbeit ist es nicht nur durch die reine Gewährung in Form von Geldleistungen den Leistungsberechtigten zu helfen, sondern vielmehr durch eine umfassende Beratung und Betreuung unseren Bürgern eine Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten. In § 1 des Sozialgesetzbuchs XII wird diese Zielsetzung nochmals verdeutlicht: „Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.“ Die Leistungen der Sozialhilfe sind keine Almosen; auf diese Leistungen besteht ein Rechtsanspruch.

 


 

Abteilungen des Sozialamtes

Wer in wirtschaftlicher Not ist oder in Not zu geraten droht, hat Anspruch auf Sozialhilfe, sofern er sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen kann.

In diesen Bereich fallen folgende Hilfen:

Alleinstehende Elternteile sind durch die Versorgung und Betreuung von Kindern und durch Erwerbstätigkeit häufig einer mehrfachen Belastung ausgesetzt. Entfällt die finanzielle Unterhaltssicherung für das Kind, entsteht oft eine Krisensituation, die ohne äußere Hilfe nicht behoben werden kann. Dem Unterhaltsvorschussgesetz liegt der Gedanke zugrunde, im Rahmen der sozialen Sicherung diesen Kindern einen bestimmten Unterhaltsbetrag zu garantieren.

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Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sieht folgende Leistungen für Asylbewerber vor:

  • Geldleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt
  • Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • Bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen

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Die "Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben" hat das Ziel, Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Düren zu erhalten. Sie ist Ansprechpartner für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen und Arbeitgeber in Düren. Im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben werden Informationen, Beratung sowie finanzielle Hilfen angeboten. 

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Seit dem 1. Mai 2010 ist das früher eigenständige Wohnungsförderungsamt zwischenzeitlich als Abteilung „Wohnen und Obdachlosenangelegenheiten“ dem Sozialamt zugeordnet.

In den Bereich Wohnen fallen u. a. die Aufgaben der Wohnungsaufsicht, der Wohnungsvermittlung. Auch können hier Anträge auf Zinssenkungen sowie Wohnberechtigungsscheine gestellt werden.

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Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte tragbar gestaltet werden. Wohngeld wird für Mieter*in als Mietzuschuss, für Inhaber*in von Wohneigentum als Lastenzuschuss gewährt, soweit die Voraussetzungen vorliegen.

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Obdachlosigkeit ist eine Situation, in der Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten.

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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII ist Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben bzw. dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können, zu gewähren.

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Sozialraumplanung dient dazu, die soziale Lage der Stadt zu analysieren. Sie unterstützt durch die gewonnenen Daten die Entscheidungsfindung der Politik und der Verwaltung. Sie ermöglicht perspektivisches, präventives Handeln und gibt eine Rückschau auf die Entwicklung der letzten Jahre. Bereits bestehende Leistungsangebote können weiterentwickelt und Anpassungsprozesse frühzeitig eingeleitet werden.
Das Ziel der Sozialraumplanung ist, die Lebensbedingungen der Menschen in der Stadt Düren zu verbessern und die Chancengleichheit zu erhöhen.

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