Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben hat das Ziel, Arbeitsplätze für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Düren zu erhalten. Die Zuständigkeit der Fachstelle richtet sich hierbei in der Regel nach dem Ort des Arbeitsplatzes.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden finanzielle Leistungen erbracht, um schwerbehinderten Berufstätigen ihre Beschäftigung zu erleichtern. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können finanzielle Unterstützung für die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen erhalten.

Die Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen durch den/die Arbeitgeber/in bedarf der Zustimmung des zuständigen Inklusionsamtes (Landschaftsverband Rheinland). Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ermittelt hierzu im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens den zugrundeliegenden Sachverhalt und versucht, mit den Beteiligten eine gütliche Einigung zu erzielen. Das Ergebnis bereitet die Entscheidung des Inklusionsamtes vor.
 

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