61 Amt für Stadtentwicklung

Abteilung Planung

Die Abteilung Planung ist zuständig für alle städtebaulichen und bauplanungsrechtlichen Themen im Stadtgebiet Düren. Dazu zählt die formelle Bauleitplanung (Bebauungspläne und Flächennutzungsplan) genauso wie informelle Planungsprozesse der Stadt(teil)entwicklungsmaßnahmen und der sozialen Stadtentwicklung. Die Kolleginnen und Kollegen erarbeiten gesamtstädtische Stadtentwicklungsstrategien, stellen konkrete Bebauungspläne auf und beraten Bürger, Bauherrn, Architekten und Investoren bei der Realisierung ihrer Vorhaben.

Bei der Planungsabteilung erhalten Sie Auskünfte zu Inhalten von Bebauungsplänen und werden beraten, was bauplanungsrechtliche auf ihrem Grundstück gebaut werden darf bzw. bauplanungsrechtlich zulässig ist. Darüber hinaus geben die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Auskunft über generelle Planungsziele, laufende Planverfahren und Stadtentwicklungsmaßnahmen.

Gerne vermitteln wir auch den Kontakt zu anderen Fachämtern im Haus.

Die -Untere Denkmalbehörde- ist der Abteilung Planung zugeordnet. Weitere Informationen >> Denkmalschutz

Ziel unserer Arbeit ist es die räumlich und städtebauliche Entwicklung der Stadt Düren so zu steuern, dass eine nachhaltige Stadtentwicklung unter Berücksichtigung aller Interessen gewährleistet wird. Im Rahmen der allgemeinen Bauleitplanung schaffen wir einen rechtssicheren Rahmen in dem sich künftige Bauherren bewegen können. Wichtig ist es bei der täglichen Arbeit den „Ausgleich“ zwischen Einzelinteressen und Allgemeininteresse hin zu einer attraktiven und sozialen Stadtentwicklung zu schaffen. Dabei sind uns sowohl die „großen“ Stadt(teil)entwicklungsnahmen als auch die privaten Bauvorhaben wichtig.

Im Zuge der allgemeinen Bauberatung ist es unser Selbstverständnis Ihnen eine Hilfestellung zu bieten, was Sie bauplanungsrechtlich auf ihrem Grundstück realisieren können.

Besucheranschrift
Rathaus
Kaiserplatz 2-4 (1. Etage)
52349 Düren

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14:00 - 17:00 Uhr

Abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten ist eine Vorsprache beim persönlichen Sachbearbeiter*in nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


 

Abteilung Vermessung

  • Fachbereich Vermessung
    Als kommunale Vermessungsstelle ist der Fachbereich Vermessung primärer Dienstleister für alle vermessungstechnischen Aufgaben innerhalb der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe. Durch den Einsatz verschiedener Messverfahren (klassische terrestrische Messverfahren, moderne Satellitenmessverfahren sowie Vermessung über Drohnenaufnahmen) werden raumbezogene Informationen in der Örtlichkeit erhoben, anschließend fachlich aufbereitet und im gewünschten analogen und digitalen Format zur Verfügung gestellt.
    stadtvermessung@dueren.de
     
  • Fachbereich Geoinformation / Geodatenmanagement
    Der Fachbereich Geoinformation befasst sich mit der Aufbereitung, Analyse und kartographischen Darstellung von Geodaten für die Stadtverwaltung Düren. Geodaten sind raumbezogene Informationen, also vereinfacht formuliert jede Information, die einem bestimmten Ort auf der Erde zugeordnet ist.
    Zur Analyse von Geodaten wird ein computergesteuertes Geografisches Information-System (GIS) eingesetzt, ebenso für die kartographische Darstellung der Geodaten oder Analyseergebnisse in digitalen Karten. Die Lage und Ausdehnung der Bewohnerparkplatzzonen in der Innenstadt oder auch die Standorte sowie weitere interessante Informationen über Baudenkmäler im Stadtgebiet sind zwei typische Beispiele für kommunale digitale Kartenangebote.
    Gleichwohl ist die Aktualisierung und das fachgerechte Management raum- und flächenbezogener Daten sowie deren nutzergerechte Bereitstellung Aufgabe des Fachbereichs Geoinformation.
    geoinfo@dueren.de
     
  • Fachbereich Marktwesen
    Die Aufgaben des Fachbereichs Marktwesen sind die Planung, Organisation und Durchführung der städtischen Volksfeste und Marktveranstaltungen. Hierzu zählen das Frühlingsfest, der Maimarkt mit Maikirmes, die Annakirmes, der Herbstmarkt und der Weihnachtsmarkt.
    Nicht dazu zählt der traditionsreiche klassische Wochenmarkt, der vom Amt für Recht und Ordnung betreut wird.
    Bei allen anderen bekannten innerstädtischen Veranstaltungen (z. B. Stadtfest, Biermarkt) sind private Organisationen verantwortlich. Planen Sie selbst die Durchführung eines vergleichbaren Events, so steht ihnen hierzu ein Ansprechpartner zur Beratung der öffentlich-rechtlichen Belange beim Amt für Recht und Ordnung der Stadt Düren zur Seite.
    Der Fachbereich Marktwesen erledigt sämtliche Aufgaben von A wie Ausschreibung bis Z wie Zulassung, die im Zusammenhang mit den städtischen Kirmessen und Märkten stehen. Daneben gehören auch die Verwaltung, Vermietung und Vermarktung sowie die Instandhaltung des Annakirmesplatzes zu den Aufgaben des Fachbereichs.
    kirmes@dueren.de
     
  • Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch
    Das im Baugesetzbuch gesetzlich geregelte Vorkaufsrecht ist ein Sicherungsinstrument für die Bauleitplanung einer Gemeinde. Damit Grundstücksverkäufe nicht den Zielen der Bauleitplanung entgegenlaufen, bietet das gemeindliche Vorkaufsrecht den Gemeinden die Möglichkeit, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch deren geplante bauliche oder sonstige Nutzung sicherzustellen. Die Antragsbearbeitung und -abwicklung, die materiell-rechtliche (Vor-)Prüfung sowie die Ausstellung eines eventuellen Negativzeugnisses zum gesetzlichen Vorkaufsrecht der Gemeinde ist Aufgabe der Vermessungsabteilung.
    vorkaufsrecht@dueren.de
     
  • Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Düren
    Umlegung heißt die Neuordnung von Grund und Boden zur Realisierung der gemeindlichen Bauleitplanung. Hierzu wird bei den Gemeinden ein Umlegungsausschuss eingerichtet, der sich einer Geschäftsstelle bedient. Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses bereitet die Beschlüsse des Umlegungsausschusses vor und führt sie durch.
    Sinn und Zweck einer Umlegung ist es, bebaute und unbebaute Grundstücke zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten in der Weise neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für bauliche oder sonstige Nutzungen zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
    Umlegungsverfahren umfassen meist ein größeres Areal mit mehreren Grundstücken und verschiedenen Eigentümern. Unter bestimmt Voraussetzungen, wenn nur unmittelbar aneinandergrenzende Grundstücke oder sog. Splittergrundstücke beteiligt sind, kommt eventuell ein als „vereinfachte Umlegung“ bezeichnetes Verfahren infrage.
    ​umlegungsausschuss@dueren.de
     
  • Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Düren
    Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, von der Stadt Düren als Behörde weisungsunabhängiges, marktkundiges und sachverständiges Kollegialgremium. Rechtsträger der Gutachterausschüsse ist das Land NRW, Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Köln.
    Die Hauptaufgabe des Gutachterausschusses ist die Schaffung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere zur Einrichtung, Pflege und Führung einer Kaufpreissammlung, bedient sich der örtliche Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die organisatorisch in der Vermessungsabteilung angesiedelt ist.
    gutachterausschuss@dueren.de

    Hier geht es zur Seite des Gutachterausschusses!
     
  • Bergschadenssituation
    Die Stadt Düren ist Vermittler für den „Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer e.V.“ (VBHG, www.vbhg.de), die sich für die Belange von mutmaßlich Betroffenen einsetzen. Hauseigentümer können sich mit der Vermessungsabteilung in Verbindung setzen, um sich über das Verfahren bei der Untersuchung von Bergschadensvermutungen zu informieren.
    bergschadensmeldung@dueren.de

Amt für Stadtentwicklung
Abteilungsleitung Vermessung/Marktwesen
Herr Adam
Tel. 02421 25-1340
 

Besucheranschrift:            
Schenkelstraße 23 (3. Etage)
52349 Düren

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14:00 - 17:00 Uhr

Abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten ist eine Vorsprache beim persönlichen Sachbearbeiter*in nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


 

Abteilung Bauordnung

(Untere Bauaufsichtsbehörde)

Die Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsicht) ist Ansprechpartner für Fragen und Anträge, die die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von baulichen Anlagen und Gebäuden betreffen. Hierbei berät und prüft die Bauaufsicht, ob das öffentliche Baurecht, welches insbesondere in der Landesbauordnung und im Baugesetzbuch sowie den dazu erlassenen Sonderbauverordnungen verankert ist, durch Ihre Planungen und Bauabsichten eingehalten wird.

Gleichzeitig erteilt die Bauaufsichtsbehörde Grundstücksteilungen für bebaute Grundstücke und führt das Baulastenverzeichnis, als öffentlich-rechtliche Sicherungen von konkreten Begünstigungen bzw. Grundstücksbelastungen im Sinne des öffentlichen Baurechtes.

Für die Bildung von Teileigentum werden antragsgemäß durch die Bauaufsicht die jeweiligen Abgeschlossenheitsbescheinigungen ausgestellt, die die Grundlage für die Eintragung im Grundbuch bilden.

Die Bauaufsicht verwaltet zudem das Bauaktenarchiv und bietet die Möglichkeit Einsicht in vorhandene Altunterlagen zu gewähren.

Als Ordnungsbehörde hat die Bauaufsicht auch überwachende Funktion, um insbesondere Gefahren für die Nutzer einer baulichen Anlage / eines Gebäudes und für die öffentliche Sicherheit zu vermeiden.

Ziel unserer Arbeit ist es Bauwilligen durch Erteilung einer (Bau-)Genehmigung die Errichtung oder Veränderung Ihres Vorhabens zu ermöglichen und Sie in diesem Prozess, neben den anderen am Bau beteiligten Personen, wie der / die Entwurfsverfasser/in und die Fachingenieure*innen, zu beraten und bis zur abschließenden Realisierung zu begleiten.

Im Zuge der allgemeinen Bauberatung geben wir Hilfestellung bei der Erarbeitung eines konkreten Baugesuches und informieren über die Zulässigkeit Ihrer Planungen.

Besucheranschrift
Rathaus
Kaiserplatz 2-4 (2. Etage)
52349 Düren


 

Abteilung Umwelt

Die Umweltabteilung sammelt Informationen über die Umweltsituation im Stadtgebiet Düren. Sie bringt Umweltaspekte (v.a. Natur und Landschaft, Artenschutz, Bodenschutz, Luftreinhaltung, Lärmschutz, Gewässerschutz, Hochwasserschutz) in stadtinterne und andere Planungen ein. Sie befasst sich federführend mit Altlastfragen und Schadstoffen in städtischen Gebäuden.

Das Ziel unserer Arbeit ist es, Natur und Umwelt im Stadtgebiet Düren zu schützen und nachhaltig vor schädlichen Beeinträchtigungen zu bewahren. Dieses Ziel verfolgen wir mit großer Motivation, da Natur und Umwelt die Grundlage für das Leben und die Gesundheit aller Lebewesen darstellt. In Verantwortung der gegenwärtigen, aber auch der künftigen Generationen wollen wir durch eine nachhaltige und umweltfreundliche Stadtentwicklung den im Stadtgebiet Düren lebenden Menschen, Tieren und Pflanzen ein Leben mit hoher Qualität ermöglichen.

Weitere Informationen >> Umwelt & Klima

Besucheranschrift 
Rathaus      
Kaiserplatz 2-4 (1. Etage)
52349 Düren

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14:00 - 17:00 Uhr

Abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten ist eine Vorsprache beim persönlichen Sachbearbeiter*in nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.