Die Abteilung Planung ist zuständig für alle städtebaulichen und bauplanungsrechtlichen Themen im Stadtgebiet Düren. Dazu zählt die formelle Bauleitplanung (Bebauungspläne und Flächennutzungsplan) genauso wie informelle Planungsprozesse der Stadt(teil)entwicklungsmaßnahmen und der sozialen Stadtentwicklung. Die Kolleginnen und Kollegen erarbeiten gesamtstädtische Stadtentwicklungsstrategien, stellen konkrete Bebauungspläne auf und beraten Bürger, Bauherrn, Architekten und Investoren bei der Realisierung ihrer Vorhaben.
Bei der Planungsabteilung erhalten Sie Auskünfte zu Inhalten von Bebauungsplänen und werden beraten, was bauplanungsrechtliche auf ihrem Grundstück gebaut werden darf bzw. bauplanungsrechtlich zulässig ist. Darüber hinaus geben die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Auskunft über generelle Planungsziele, laufende Planverfahren und Stadtentwicklungsmaßnahmen.
Gerne vermitteln wir auch den Kontakt zu anderen Fachämtern im Haus.
Die -Untere Denkmalbehörde- ist der Abteilung Planung zugeordnet. Weitere Informationen >> Denkmalschutz
Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch
Das im Baugesetzbuch gesetzlich geregelte Vorkaufsrecht ist ein Sicherungsinstrument für die Bauleitplanung einer Gemeinde. Damit Grundstücksverkäufe nicht den Zielen der Bauleitplanung entgegenlaufen, bietet das gemeindliche Vorkaufsrecht den Gemeinden die Möglichkeit, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch deren geplante bauliche oder sonstige Nutzung sicherzustellen. Die Antragsbearbeitung und -abwicklung, die materiell-rechtliche (Vor-)Prüfung sowie die Ausstellung eines eventuellen Negativzeugnisses zum gesetzlichen Vorkaufsrecht der Gemeinde ist Aufgabe der Planungsabteilung.
vorkaufsrecht@dueren.de