öffentliche Bekanntmachung (PDF, 268 KB)
Der Wahlvorschlag von Parteien oder Wählergruppen muss von der für sie im Wahlgebiet zuständigen Leitung unterzeichnet werden.
Bei Parteien, die in der laufenden Wahlperiode ununterbrochen in der zu wählenden Vertretung des Wahlgebietes (Rat der Stadt Düren, Kreistag, Landtag, Bundestag) vertreten sind, sind mit der Unterschrift der zuständigen Leitung der Partei alle Unterschrifts- und Nachweiserfordernisse nach § 15 (2) KWahlG erfüllt.
Bei allen anderen Parteien oder Wählergruppen bedarf es zusätzlich der Unterschrift von Wahlberechtigten des Wahlbezirks bzw. des Wahlgebietes, die den Wahlvorschlag unterstützen, sog. Unterzeichner.
- Für die Unterstützungsunterschriften gelten strenge Formvorschriften:
- Die Unterschriften müssen auf amtlichen Formblättern erbracht werden (erhältlich im Bürgerbüro oder Sie nutzen die Parteienkomponente)
- Die Unterstützer müssen das o. g. Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen.
- Das Formblatt muss vollständig ausgefüllt sein.
- Für jeden Unterzeichner muss die Gemeinde prüfen, ob er im Wahlgebiet wahlberechtigt ist.
- Jeder Wahlberechtigte kann nur einen Wahlschlag derselben Art (= nur einem Wahlvorschlag für die Direktwahl und nur einem Wahlvorschlag für die Reserveliste) unterzeichnen.
Bei „neuen“ Parteien und Wählergruppen, also solche, die nicht schon in der laufenden Legislaturperiode im Rat vertreten sind, müssen außerdem noch nachstehende Unterlagen beigefügt werden:
- Satzung
- Programm
- Nachweis über demokratische Vorstandswahl (z. B. durch Protokoll der Mitgliederversammlung)
Dieser Nachweis entfällt, wenn diese bereits dem Bundeswahlleiter vorgelegt wurden und hierüber eine Bestätigung vorliegt.
Folgende Unterlagen können auch nach dem Stichtag, 07.07.2025, noch eingereicht werden:
- Erklärung des Versammlungsleiters über die demokratische Bewerberaufstellung
- Wählbarkeitsbescheinigung der Bewerber
- Bei Unionsbürgerinnen und –bürgern: eidesstattliche Versicherung.
Wahlvorschläge sollen möglich früh bei der Stadtverwaltung eingereicht werden, damit ggfls. bestehende Mängel noch beseitigt werden können.
Die Zulassung der Wahlvorschläge erfolgt durch den Wahlausschuss der Stadt Düren, der noch terminiert werden muss.