Informationen zu den Kommunalwahlen

Nächste Kommunalwahlen in Düren: 14.09.2025

 

FAQs für politische Vertreterinnen

Für die Wahl der direkten Vertreterinnen und Vertreter in den einzelnen Wahlbezirken (unmittelbarer Wahlvorschlag):

  • Politische Parteien im Sinne des Art. 21 GG
  • Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppe)
  • Einzelne Wahlberechtigte (Einzelbewerber)

Pro Partei, Wählergruppe oder Einzelbewerber kann jeweils nur ein Vorschlag pro unmittelbar zu wählende/n Vertreterinnen oder Vertreter eingereicht werden.

Listenvorschläge können ausschließlich von politischen Parteien oder Wählergruppen eingereicht werden. Diese können jedoch keine gemeinsamen Wahlvorschläge einreichen.

Innerhalb des Wahlgebietes kann jede/r Bewerber/in nur auf einem unmittelbaren Wahlschlag und nur auf einem Listenvorschlag genannt werden. Eine Mehrfachkandidatur ist nicht möglich.

Zuvor muss die/der Bewerber/in in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählergruppe für den unmittelbaren Wahlvorschlag oder den Listenvorschlag benannt werden. Sie/er muss schriftlich seine Zustimmung zur Aufnahme in den Wahl- oder Listenvorschlag erteilen.

Bitte nutzen Sie hierzu den amtlichen Vordruck, den Sie im Bürgerbüro erhalten oder die Parteienkomponente.

Zur Einreichung der Wahlvorschläge wird durch Bekanntmachung aufgefordert.

öffentliche Bekanntmachung (PDF, 268 KB)

Der Wahlvorschlag von Parteien oder Wählergruppen muss von der für sie im Wahlgebiet zuständigen Leitung unterzeichnet werden.

Bei Parteien, die in der laufenden Wahlperiode ununterbrochen in der zu wählenden Vertretung des Wahlgebietes (Rat der Stadt Düren, Kreistag, Landtag, Bundestag) vertreten sind, sind mit der Unterschrift der zuständigen Leitung der Partei alle Unterschrifts- und Nachweiserfordernisse nach § 15 (2) KWahlG erfüllt.

Bei allen anderen Parteien oder Wählergruppen bedarf es zusätzlich der Unterschrift von Wahlberechtigten des Wahlbezirks bzw. des Wahlgebietes, die den Wahlvorschlag unterstützen, sog. Unterzeichner.

  • Für die Unterstützungsunterschriften gelten strenge Formvorschriften:
  • Die Unterschriften müssen auf amtlichen Formblättern erbracht werden (erhältlich im Bürgerbüro oder Sie nutzen die Parteienkomponente)
  • Die Unterstützer müssen das o. g. Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen.
  • Das Formblatt muss vollständig ausgefüllt sein.
  • Für jeden Unterzeichner muss die Gemeinde prüfen, ob er im Wahlgebiet wahlberechtigt ist.
  • Jeder Wahlberechtigte kann nur einen Wahlschlag derselben Art (= nur einem Wahlvorschlag für die Direktwahl und nur einem Wahlvorschlag für die Reserveliste) unterzeichnen.

Bei „neuen“ Parteien und Wählergruppen, also solche, die nicht schon in der laufenden Legislaturperiode im Rat vertreten sind, müssen außerdem noch nachstehende Unterlagen beigefügt werden:

  • Satzung
  • Programm
  • Nachweis über demokratische Vorstandswahl (z. B. durch Protokoll der Mitgliederversammlung)

Dieser Nachweis entfällt, wenn diese bereits dem Bundeswahlleiter vorgelegt wurden und hierüber eine Bestätigung vorliegt.

Folgende Unterlagen können auch nach dem Stichtag, 07.07.2025, noch eingereicht werden:

  • Erklärung des Versammlungsleiters über die demokratische Bewerberaufstellung
  • Wählbarkeitsbescheinigung der Bewerber
  • Bei Unionsbürgerinnen und –bürgern: eidesstattliche Versicherung.

Wahlvorschläge sollen möglich früh bei der Stadtverwaltung eingereicht werden, damit ggfls. bestehende Mängel noch beseitigt werden können.

Die Zulassung der Wahlvorschläge erfolgt durch den Wahlausschuss der Stadt Düren, der noch terminiert werden muss.

Die Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen können beim Wahlamt/Bürgerbüro der Stadt Düren angefordert werden. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.

Sie können auch gerne die „Parteienkomponente“ der Software votemanager“ nutzen. Hier können die erforderlichen Daten von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern digital erfass und die vorgeschriebenen Formulare (Einreichung Wahlvorschlag, Zustimmungserklärung, Niederschrift Versammlung usw.) erzeugt und ausgedruckt werden. Diese Daten können anschließend dem Wahlamt/Bürgerbüro zur Weiterverarbeitung digital zur Verfügung gestellt werden.

Bitte klicken Sie hier:

Parteienkomponente :: Parteienkomponente

Für jeden Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson benannt sein.

Sie

  • müssen nicht selbst im Wahlgebiet wahlberechtigt sein,
  • können als Wahlbewerber in einem Wahlvorschlag auftreten,
  • dürfen nicht Mitglied eines der Wahlorgane sein.

Sie

  • ist berechtigt, Erklärungen für die den Wahlvorschlag einreichende Partei oder Wählergruppe zum Wahlvorschlag entgegenzunehmen oder abzugeben.
  • kann gegen Verfügungen des Wahlleiters den Wahlausschuss anrufen und gegen dessen Entscheidungen ggf. Beschwerde einlegen,
  • beide (Vertrauensperson und Stellvertreter) können durch gemeinsame schriftliche Erklärung den Wahlvorschlag zurücknehmen oder unter bestimmten Voraussetzungen ändern, solang nicht über seine Zulassung entschieden ist (§ 20 KWahlG).
  • Können bei Zurückweisung der Wahlvorschläge Beschwerde beim Wahlleiter erheben.

Die Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen richtet sich nach der Einwohnerzahl.

Gem. § 3 (2) KWahlG sind für eine Kommune mit mehr als 50.000 und weniger als 100.000 Einwohner/innen 50 Vertreter/innen, davon 25 in Wahlbezirken zu wählen.

Diese Regelung gibt vor, dass das Wahlgebiet in 25 Wahlbezirke aufzuteilen ist.

Die Einteilung des Wahlgebietes erfolgte durch den Wahlausschuss, der am 12.11.2024 tagte.
Sie wurde am 23.01.2025 im Amtsblatt der Stadt Düren bekanntgemacht.

Mo.     07.30 – 13.00 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr

Di.       07.30 – 13.00 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr

Mi.      07.30 – 13.00 Uhr

Do.      07.30 – 13.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr

Fr.       07.30 – 13.00 Uhr

Sa.       08.00 – 12.00 Uhr

 


 

Wahlgebietseinteilung

Wahllokale

Bekanntmachungen

 


 

Barrierefreie Wahl

Wahlergebnisse

Ergebnis der Ratswahl am 13.09.2020

Ergebnis der Ratswahl am 13.09.2020 (Wahl- und Stimmbezirke)

Europa-, Kommunal- und Integrationsratswahlen 2014 in der Stadt Düren

Kreistagswahlen 2014 im Kreis Düren

Detailergebnisse 2014 nach Wahlbezirken

Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Düren vom 25.05.2014

Bewerberinnen und Bewerber, die das Direktmandat in ihrem Wahlbezirk gewonnen haben

Wahlergebnisse der Kommunalwahl 2009 in der Stadt Düren (ohne Gewähr)

Wahlergebnisse der Kommunalwahl 2004 in der Stadt Düren (ohne Gewähr)