Informationen zu den Kommunalwahlen

Nächste Kommunalwahlen in Düren: 14.09.2025

 

FAQ Kommunalwahlen 14.09.2025

(ggfls. Stichwahl 28.09.2025)

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen ist, wer am Wahltag, also dem 14.09.2025,

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist (also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt) oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitz.
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 14.09.2009 geboren ist.
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl – also seit dem 29.08.2025 – in Düren seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

Die Wahlberechtigten werden durch die Wahlbenachrichtigung, bis spätestens zum 24.08.2025, über die Eintragung in das Wählerverzeichnis informiert.                               
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Heimatgemeinde auf und beantragen Sie bis spätestens zum 29.08.2025 die Aufnahme in das Wählerverzeichnis.

Nein, eine neue Wahlbenachrichtigung wird nicht zugesandt. Aber Sie stehen im Wählerverzeichnis. Sie können dann entweder im Bürgerbüro Briefwahl unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes beantragen oder Sie gehen am Wahltag in Ihr Wahllokal und weisen sich dort mit Ihrem Ausweisdokument aus.

Bitte melden Sie sich im Briefwahlbüro der Stadt Düren.

Tel. 02421 25-2031 oder 25-2032 oder per E-Mail an briefwahl@dueren.de

Hier wird Ihnen geholfen.

Bitte stellen Sie einen Antrag, entweder schriftlich, per Mail, Fax oder kommen persönlich im Bürgerbüro vorbei.

Nicht möglich ist eine telefonische Antragstellung!

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, dem 12.09.2025, 15.00 Uhr beim Bürgerbüro der Stadt Düren beantragt werden.

(Am Schluss finden Sie eine Übersicht der Kontakte und Öffnungszeiten.)

Achtung:

Die Briefwahlunterlagen können Ihnen vom Bürgerbüro voraussichtlich erst ab dem 04.08.2025 zugesandt bzw. ausgehändigt werden.

Dies liegt daran, dass die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlausschüsse der Gemeinden und des Kreises über die zugelassenen Wahlvorschläge beschlossen, sowie über mögliche Beschwerden gegen die Zurückweisung von Wahlvorschlägen entschieden haben und die zugelassenen Wahlvorschläge bekanntgemacht wurden. Letzter Tag hierfür ist der 29.07.2025

Alle Briefwahlumschläge für die Kommunalwahlen müssen am 14.09.2025 bis spätestens 16.00 Uhr bei der Stadt Düren eingegangen sein. (In den Briefkasten werfen oder persönlich abgeben).

Briefkasten Rathaus (Kaiserplatz 2-4)

Direktabgabe Bürgerbüro (Markt 2), zu den Öffnungszeiten

Bitte melden Sie sich im Briefwahlbüro der Stadt Düren. Eine Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Wahlscheine ist nur bis zum 13.09.2025, 12 Uhr möglich!

Tel. 02421 25-2031 oder 25-2032 oder per E-Mail an briefwahl@dueren.de

Hier wird Ihnen geholfen.

Nein, es gilt die gleiche Wahlbenachrichtigung wie bei der Hauptwahl am 14.09.2025. Diese wurde Ihnen im Wahllokal wieder ausgehändigt.

Sollten Sie sie verloren haben, können Sie mit Ihrem Ausweis oder Reisepass in Ihrem Wahllokal wählen.

Alle Wählerinnen und Wähler, die zur Hauptwahl Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten zur Stichwahl automatisch neue Briefwahlunterlagen.

Telefon: 02421 25-2031 oder 25-2032

E-Mail: briefwahl@dueren.de

Fax: 02421 25-180-2500

Adresse Rathaus: Kaiserplatz 2-4

Adresse Bürgerbüro: Markt 2

Postanschrift: Stadtverwaltung Düren, Bürgerbüro, Bereich Wahlen, Kaiserplatz 2-4, 52349 Düren

Öffnungszeiten des Bürgerbüros auf einen Blick:

Besuchszeiten des Bürgerbüros:
Mo.   07:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Di.    07:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mi.    07:30 – 13:00 Uhr
Do.   07:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Fr.    07:30 – 13:00 Uhr
Sa.    08:00 – 12:00 Uhr (jeden 1. Und 3. Samstag eines Monats)

Gesonderte Öffnungsregelung:

+ Freitag, 12.09.2025: 14 – 15 Uhr (Nachmittag, ausschließlich zur Beantragung und Abgabe von Briefwahlunterlagen)

Das Briefwahlbüro ist ab dem 07.07.2025 erreichbar.

 


 

 

FAQs für politische Vertreterinnen

Für die Wahl der direkten Vertreterinnen und Vertreter in den einzelnen Wahlbezirken (unmittelbarer Wahlvorschlag):

  • Politische Parteien im Sinne des Art. 21 GG
  • Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppe)
  • Einzelne Wahlberechtigte (Einzelbewerber)

Pro Partei, Wählergruppe oder Einzelbewerber kann jeweils nur ein Vorschlag pro unmittelbar zu wählende/n Vertreterinnen oder Vertreter eingereicht werden.

Listenvorschläge können ausschließlich von politischen Parteien oder Wählergruppen eingereicht werden. Diese können jedoch keine gemeinsamen Wahlvorschläge einreichen.

Innerhalb des Wahlgebietes kann jede/r Bewerber/in nur auf einem unmittelbaren Wahlschlag und nur auf einem Listenvorschlag genannt werden. Eine Mehrfachkandidatur ist nicht möglich.

Zuvor muss die/der Bewerber/in in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählergruppe für den unmittelbaren Wahlvorschlag oder den Listenvorschlag benannt werden. Sie/er muss schriftlich seine Zustimmung zur Aufnahme in den Wahl- oder Listenvorschlag erteilen.

Bitte nutzen Sie hierzu den amtlichen Vordruck, den Sie im Bürgerbüro erhalten oder die Parteienkomponente.

Zur Einreichung der Wahlvorschläge wird durch Bekanntmachung aufgefordert.

öffentliche Bekanntmachung (PDF, 268 KB)

Der Wahlvorschlag von Parteien oder Wählergruppen muss von der für sie im Wahlgebiet zuständigen Leitung unterzeichnet werden.

Bei Parteien, die in der laufenden Wahlperiode ununterbrochen in der zu wählenden Vertretung des Wahlgebietes (Rat der Stadt Düren, Kreistag, Landtag, Bundestag) vertreten sind, sind mit der Unterschrift der zuständigen Leitung der Partei alle Unterschrifts- und Nachweiserfordernisse nach § 15 (2) KWahlG erfüllt.

Bei allen anderen Parteien oder Wählergruppen bedarf es zusätzlich der Unterschrift von Wahlberechtigten des Wahlbezirks bzw. des Wahlgebietes, die den Wahlvorschlag unterstützen, sog. Unterzeichner.

  • Für die Unterstützungsunterschriften gelten strenge Formvorschriften:
  • Die Unterschriften müssen auf amtlichen Formblättern erbracht werden (erhältlich im Bürgerbüro oder Sie nutzen die Parteienkomponente)
  • Die Unterstützer müssen das o. g. Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen.
  • Das Formblatt muss vollständig ausgefüllt sein.
  • Für jeden Unterzeichner muss die Gemeinde prüfen, ob er im Wahlgebiet wahlberechtigt ist.
  • Jeder Wahlberechtigte kann nur einen Wahlschlag derselben Art (= nur einem Wahlvorschlag für die Direktwahl und nur einem Wahlvorschlag für die Reserveliste) unterzeichnen.

Bei „neuen“ Parteien und Wählergruppen, also solche, die nicht schon in der laufenden Legislaturperiode im Rat vertreten sind, müssen außerdem noch nachstehende Unterlagen beigefügt werden:

  • Satzung
  • Programm
  • Nachweis über demokratische Vorstandswahl (z. B. durch Protokoll der Mitgliederversammlung)

Dieser Nachweis entfällt, wenn diese bereits dem Bundeswahlleiter vorgelegt wurden und hierüber eine Bestätigung vorliegt.

Folgende Unterlagen können auch nach dem Stichtag, 07.07.2025, noch eingereicht werden:

  • Erklärung des Versammlungsleiters über die demokratische Bewerberaufstellung
  • Wählbarkeitsbescheinigung der Bewerber
  • Bei Unionsbürgerinnen und –bürgern: eidesstattliche Versicherung.

Wahlvorschläge sollen möglich früh bei der Stadtverwaltung eingereicht werden, damit ggfls. bestehende Mängel noch beseitigt werden können.

Die Zulassung der Wahlvorschläge erfolgt durch den Wahlausschuss der Stadt Düren, der noch terminiert werden muss.

Die Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen können beim Wahlamt/Bürgerbüro der Stadt Düren angefordert werden. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.

Sie können auch gerne die „Parteienkomponente“ der Software votemanager“ nutzen. Hier können die erforderlichen Daten von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern digital erfass und die vorgeschriebenen Formulare (Einreichung Wahlvorschlag, Zustimmungserklärung, Niederschrift Versammlung usw.) erzeugt und ausgedruckt werden. Diese Daten können anschließend dem Wahlamt/Bürgerbüro zur Weiterverarbeitung digital zur Verfügung gestellt werden.

Bitte klicken Sie hier:

Parteienkomponente :: Parteienkomponente

Für jeden Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson benannt sein.

Sie

  • müssen nicht selbst im Wahlgebiet wahlberechtigt sein,
  • können als Wahlbewerber in einem Wahlvorschlag auftreten,
  • dürfen nicht Mitglied eines der Wahlorgane sein.

Sie

  • ist berechtigt, Erklärungen für die den Wahlvorschlag einreichende Partei oder Wählergruppe zum Wahlvorschlag entgegenzunehmen oder abzugeben.
  • kann gegen Verfügungen des Wahlleiters den Wahlausschuss anrufen und gegen dessen Entscheidungen ggf. Beschwerde einlegen,
  • beide (Vertrauensperson und Stellvertreter) können durch gemeinsame schriftliche Erklärung den Wahlvorschlag zurücknehmen oder unter bestimmten Voraussetzungen ändern, solang nicht über seine Zulassung entschieden ist (§ 20 KWahlG).
  • Können bei Zurückweisung der Wahlvorschläge Beschwerde beim Wahlleiter erheben.

Die Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen richtet sich nach der Einwohnerzahl.

Gem. § 3 (2) KWahlG sind für eine Kommune mit mehr als 50.000 und weniger als 100.000 Einwohner/innen 50 Vertreter/innen, davon 25 in Wahlbezirken zu wählen.

Diese Regelung gibt vor, dass das Wahlgebiet in 25 Wahlbezirke aufzuteilen ist.

Die Einteilung des Wahlgebietes erfolgte durch den Wahlausschuss, der am 12.11.2024 tagte.
Sie wurde am 23.01.2025 im Amtsblatt der Stadt Düren bekanntgemacht.

Mo.     07.30 – 13.00 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr

Di.       07.30 – 13.00 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr

Mi.      07.30 – 13.00 Uhr

Do.      07.30 – 13.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr

Fr.       07.30 – 13.00 Uhr

Sa.       08.00 – 12.00 Uhr

 


 

Wahllokale

Barrierefreie Wahl

Wahlergebnisse

Ergebnis der Kommunalwahl und Integrationsratswahl am 14.09.2025

Ergebnis der Ratswahl am 13.09.2020

Ergebnis der Ratswahl am 13.09.2020 (Wahl- und Stimmbezirke)

Europa-, Kommunal- und Integrationsratswahlen 2014 in der Stadt Düren

Kreistagswahlen 2014 im Kreis Düren

Detailergebnisse 2014 nach Wahlbezirken

Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Düren vom 25.05.2014

Bewerberinnen und Bewerber, die das Direktmandat in ihrem Wahlbezirk gewonnen haben

Wahlergebnisse der Kommunalwahl 2009 in der Stadt Düren (ohne Gewähr)

Wahlergebnisse der Kommunalwahl 2004 in der Stadt Düren (ohne Gewähr)