Informationen zu den Integrationsratswahlen

Wahlgebietseinteilung

FAQ Integrationsratswahl für Wähler*Innen

Stand 30.07.2025

Am Sonntag, dem 14.09.2025 findet die Wahl der zu wählenden Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Düren statt.

Wie kann ich wählen? Was mache ich, wenn meine Wahlbenachrichtigung schon im Altpapier gelandet ist?

Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen hier!

Wahlberechtigt ist, wer

  1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.

Die Wahlberechtigten werden durch die Wahlbenachrichtigung bis spätestens zum 24.08.2025 über die Eintragung in das Wählerverzeichnis informiert.

Sind Sie nach dem 03.08.2025 nach Düren gezogen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und beantragen Sie bis spätestens zum 29.08.2025 die Aufnahme in das Wählerverzeichnis.

Die Wahlberechtigten werden durch die Wahlbenachrichtigung, bis spätestens zum 24.08.2025, über die Eintragung in das Wählerverzeichnis informiert.

Bitte melden Sie sich im Briefwahlbüro der Stadt Düren.

Tel. 02421 25-2031 oder 25-2032 oder per E-Mail an briefwahl@dueren.de

Hier wird Ihnen geholfen.

Nein, eine neue Wahlbenachrichtigung wird nicht zugesandt. Aber Sie stehen im Wählerverzeichnis. Sie können dann entweder im Bürgerbüro Briefwahl unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes beantragen oder Sie gehen am Wahltag in Ihr Wahllokal und weisen sich dort mit Ihrem Ausweisdokument aus.

Bitte stellen Sie einen Antrag, entweder schriftlich, per Mail, Fax oder kommen persönlich im Bürgerbüro vorbei.

Nicht möglich ist eine telefonische Antragstellung!

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, dem 12.09.2025, 15.00 Uhr beim Bürgerbüro der Stadt Düren beantragt werden.

(Am Schluss finden Sie eine Übersicht der Kontakte und Öffnungszeiten.)

Alle Briefwahlumschläge für die Kommunalwahlen müssen am 14.09.2025 bis spätestens 16.00 Uhr bei der Stadt Düren eingegangen sein. (In den Briefkasten werfen oder persönlich abgeben).

Briefkasten Rathaus (Kaiserplatz 2-4)

Direktabgabe Bürgerbüro (Markt 2), zu den Öffnungszeiten

Bitte melden Sie sich im Briefwahlbüro der Stadt Düren. Eine Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Wahlscheine ist nur bis zum 13.09.2025, 12 Uhr möglich!

Tel. 02421 25-2031 oder 25-2032 oder per E-Mail an briefwahl@dueren.de

Hier wird Ihnen geholfen.

Telefon: 02421 25-2031 oder 25-2032

E-Mail: briefwahl@dueren.de

Fax: 02421 25-180-2500

Adresse Rathaus: Kaiserplatz 2-4

Adresse Bürgerbüro: Markt 2

Postanschrift: Stadtverwaltung Düren, Bürgerbüro, Bereich Wahlen, Kaiserplatz 2-4, 52349 Düren

Öffnungszeiten des Bürgerbüros auf einen Blick:

Besuchszeiten des Bürgerbüros:
Mo.   07:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Di.    07:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mi.    07:30 – 13:00 Uhr
Do.   07:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Fr.    07:30 – 13:00 Uhr
Sa.    08:00 – 12:00 Uhr (jeden 1. Und 3. Samstag eines Monats)

Gesonderte Öffnungsregelung:

+ Freitag, 12.09.2025: 14 – 15 Uhr (Nachmittag, ausschließlich zur Beantragung und Abgabe von Briefwahlunterlagen)

Das Briefwahlbüro ist ab dem 07.07.2025 erreichbar.

 


 

Wahlordnung