Satzungen
Erhaltungssatzungen
Erhaltungssatzungen dienen dazu, besondere städtebauliche Entwicklungsziele zu verfolgen. Solche Ziele können sein:
- die Erhaltung der gestalterischen Eigenart und Qualität eines Gebietes
- die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung eines Gebietes aus besonderen städtebaulichen Gründen
- die Sicherung der Sozialverträglichkeit von städtebaulichen Umstrukturierungen.
Erhaltungssatzungen werden aufgrund der Vorschriften der §§ 172 bis 174 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Erhaltungssatzungen
Gestaltungssatzungen
Gestaltungssatzungen sind örtliche Bauvorschriften, die besondere Anforderungen an die Baugestaltung zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von städtebaulicher, künstlerischer oder geschichtlicher Bedeutung stellen. Sie werden aufgrund der Vorschriften des § 89 BauO NRW 2018 erlassen.
Denken Sie bitte daran, dass wir Ihnen auf diesen Internetseiten umfassende Informationen zur Verfügung stellen, Sie aber keine rechtsverbindlichen Auskünfte erhalten können. Wenden Sie sich hierfür bitte an die angegebenen Ansprechpartner/innen in der Abteilung Planung.
Hier geht's zum Handbuch "Gestaltungshinweise zur Modernisierung von Gebäuden"
Gestaltungssatzungen im Stadtgebiet Düren
01-G §86-Abs1-BauONRW BP1-200a Ehemaliger Fuhrpark
01-H §81-Abs1-BauONW BP1-31 Kantstrasse
01-I §81-Abs1-BauONW BP1-75 Zw. Gneisenaustr. Berliner-Str. Binsfelder-Str. und Noervenicher-Str.
01-K §86-Abs1-BauONRW Belgierhaeuser An-der-Gerstenmuehle
01 L §86-Abs1-BauONRW Belgierhaeuser Nideggener-Strasse
01-M §86-Abs1-BauONRW Belgierhaeuser August-Bebel-Strasse
01-N §86-Abs1-BauONRW Hoesch-Siedlung
+ 01-N (Anlage, Geltungsbereich) §86-Abs1-BauONRW Hoesch-Siedlung
+ 01-N (Vergaberichtlinie, Bekanntmachung) §86-Abs1-BauONRW Hoesch-Siedlung
01-O §86-Abs1-BauONRW Amsterdamer-Strasse 26-48
01-P §81-Abs-1-BauONW Dachaufbauten Odenthalstrasse
08-A §81-Abs1-BauONW BP8-4 Haarweg Lerchenweg Weidmuehlenstrasse
08 B §81-Abs-1-BauONW BPL8-1 Westlicher Drosselweg
10-A §81-Abs1-BauONW Im Weidchen
11-B §81-Abs1-BauONW Angelastrasse
12-A §86-Abs1-BauONW Zur Kesselkaul
Gestaltungssatzungen Innenstadt:
01-A §86-Abs1-BauONRW Innenstadt Gesamtbereich
01-B §86-Abs1-BauONRW vorhabenbezogener-BP1-20 Stadtcenter Dueren
01-C §81-Abs1-BauONW Innenstadt Zenthofstrasse Kleine-Zehnhofstrasse Markt
01-D §81-Abs1-BauONW Innenstadt Wilhelmstrasse Kaiserplatz Victor-Gollancz-Strasse Violengasse
01-E §81-Abs1-BauONW Innenstadt Weierstrasse Wilhelmstrasse Ahrweilerplatz Steinweg
01-F §81-Abs1-BauONW Innenstadt Kaiserplatz Wilhelmstrasse Weierstrasse Markt
Satzungen nach §34 BauGB
Satzungen nach §34 BauGB
01-S §34-Abs4-Satz1-Nr1-BauGB Klarstellungssatzung Koelner-Landstrasse, Im-Altwerk, An der Traenke
01-U §34-Abs4-Satz1-Nr1-BauGB Klarstellungssatzung Rurstrasse, Paradiesstrasse, Eisenbahnstrecke
03-A §34-Abs4-Satz1-Nr1-BauGB Klarstellungssatzung Ortsteil Berzbuir
08-C §34-Abs4-Satz1-Nr1-und-3-BauGB Ergaenzungssatzung Ortsteil Echtz
08-D §34-Abs4-Satz1-Nr1-und-3-BauGB Abrundungssatzung Ortsteil Konzendorf
09-A §34-Abs4-Satz1-Nr1-BauGB Klarstellungssatzung Mariaweiler-Nord
Denkmalbereichssatzungen
Durch eine Denkmalbereichssatzung können Mehrheiten von baulichen Anlagen geschützt werden. Es stehen hierbei nicht einzelne Gebäude im Vordergrund, sondern die Gesamtanlage.
Wesentliche Folge der Unterschutzstellung des "Denkmalbereiches" ist die Erlaubnispflicht gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW für Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild verändern.
In der Stadt Düren ist die Grüngürtelsiedlung durch eine Denkmalbereichssatzung geschützt.
Denkmalbereichssatzung Grüngürtelsiedlung
Anlage 1: Abgrenzung des Denkmalbereichs
Anlage 2: 'Dauer-Plan' - Vergleich mit der heutigen Flurkarte
Anlage 3: Bautypologie
Anlage 4: Baualtersplan
Anlage 5: Historische öffentliche u private Wege u Flächen
Anlage 6: Baugruppen im Denkmalbereich
Anlage 7: Beschreibung der Baugruppen im Denkmalbereich
Anlage 8: Gutachten des LVR-ADR
Vorkaufsrechtssatzungen
Die Gemeinde kann gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht (Vorkaufsrechtssatzung).
Im Stadtgebiet Düren sind bisher folgende Vorkaufsrechtssatzungen gem. § 25 (1) Nr. 2 BauGB erlassen worden:
Vorkaufsrechtssatzungen gem. § 25 (1) Nr. 2 BauGB im Stadtgebiet Düren
Vorkaufsrechtssatzung Schützenstraße
Vorkaufsrechtssatzung Kölner Landstraße/Im Rossfeld
Vorkaufsrechtssatzung Ortseingang Peterstraße
Vorkaufsrechtssatzung Nord-Düren
Vorkaufsrechtssatzung Im Rossfeld - Erweiterung
Vorkaufsrechtssatzung Südlich Bahn
Vorkaufsrechtsatzung Grüngürtel Nordost
Vorkaufsrechtsatzung Kreisverkehr Mariaweiler
Vorkaufsrechtsatzung Lagerstraße Arnoldsweilerstraße und Schoellerstraße
Vorkaufsrechtsatzung Südlich der Bahnlinie zwischen Josef-Schregel-Straße und Bücklersstraße
Vorkaufsrechtssatzung Hovener Straße, Nordstraße und Wiesenstraße
Sanierungssatzungen
Sanierungssatzungen