Verwaltungswirt für den Ordnungsdienst
Verwaltungswirt*innen im Ordnungsdienst arbeiten bei der Stadt Düren mehr auf der Straße und in Einsätzen als im Büro. In Deinem Team bist Du mitverantwortlich für Aufgaben wie Bürgerbeschwerden, die Überwachung vom Jugendschutzgesetz, Gaststättenkontrollen oder Streifenfahrten. Wenn deine Leidenschaft in der Durchsetzung von Recht und Ordnung im Dürener Stadtgebiet liegt, könnte diese Ausbildung im Beamtenverhältnis die richtige für Dich sein!
Bewerbungsfrist ist der 25.06.2023
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Einstellungstermin und Ausbildungsdauer
Die Ausbildung beginnt regelmäßig zum 1. August und dauert zwei Jahre.
Einstellungsvoraussetzungen
- mindestens Fachoberschulreife
- Höchstalter: noch nicht 39 Jahre am Stichtag 01.08. des Einstellungsjahres
- erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
- deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit der in § 7 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz genannten Staaten
- gesundheitliche Eignung
- Führungszeugnis ohne Eintragung
Sonstige Anforderungen:
- Bereitschaft zum Tragen einer Uniform
- Interesse an einer Tätigkeit im Außendienst
- Bereitschaft zur Schichtarbeit
- Körperliche Leistungsfähigkeit
- Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme am Dienstsport
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Ausbildungsinhalte und -verlauf
Verwaltungswirte/-innen im Ordnungsdienst sind neben den Pflichtbereichen (Finanzen, Soziales und Allgemeine Verwaltung) überwiegend im Amt für Recht und Ordnung und dort im Ordnungsdienst eingesetzt. Der Theoretische Teil der Ausbildung findet zweimal wöchentlich beim Studieninstitut für Kommunale Verwaltung in Aachen statt.
Nach der Ausbildung
Nach der Ausbildung werden Sie voraussichtlich im Außendienst des Ordnungsdienstes eingesetzt, können jedoch auch verwaltungsweit tätig werden. Hierfür nehmen Sie dann noch an speziellen Fortbildungsmaßnahmen für diesen Bereich teil.
Bei Ihrem Einsatz im Bereich des Sicherheits- und Ordnungsdienstes sind Sie für die Einhaltung sämtlicher Rechtsvorschriften der Stadt Düren, des Landes NRW und des Bundes, wie Landeshundegesetz, Jugendschutzgesetz, Ladenöffnungsgesetz, die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet. Hierzu gehören beispielsweise die Anordnung von Platzverweisen oder die Durchführung von Ingewahrsamnahmen.
Darüber hinaus sind Sie Ansprechpartner für die Bevölkerung.
Bewerbungsfrist ist der 25.06.2023
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