Muss ich einen Radweg, der mit einem der drei blauen Radweg-Verkehrszeichen beschildert ist, benutzen?
Alle Radwege, die mit einem der folgenden Schilder ausgewiesen werden, sind benutzungspflichtig und müssen auch im Normalfall genutzt werden.
Ausnahme: Der Weg ist nicht befahrbar (z. B. durch parkende Autos), dann darf ausnahmsweise auf der Straße gefahren werden.
1. Getrennter Geh- und Radweg

2. Gemeinsamer Geh- und Radweg

3. Radweg

Der Radfahrstreifen wird mit dem blau markierten Radweg- Schild ausgewiesen und gilt als „markierter“ Radweg. Ein Befahren (Überfahren der Linien) durch KFZ ist nicht zulässig.
Für den Schutzstreifen gilt dies nicht. Dieser darf vom Autofahrer im Begegnungsfall bei Bedarf befahren werden. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Der Schutzstreifen ist ein Angebot für Radfahrer im Fahrbahnbereich. Es besteht keine Benutzungspflicht. Der Schutzstreifen ist mit einem weißen Fahrrad-Piktogramm gekennzeichnet. 



