Im Beteiligungsmanagement werden die städtischen Beteiligungen verwaltet und gesteuert. Neben der Mandatsbetreuung der städtischen Gremienvertreter unterstützt das Beteiligungsmanagement die Verwaltungsleitung und die Entscheidungsträger in ihrer Steuerungsverantwortung rund um die städtischen Beteiligungen. Zudem steht es städtischen Beteiligungen bei gesellschafts-, kommunalrechtlichen oder sonstigen Fragestellungen zur Seite. Ebenfalls gehört die Vor- und Nachbereitung von Ratsbeschlüssen rund um die städtischen Beteiligungen zu seinen Aufgaben sowie die Mitwirkung bei der Erstellung des städtischen Haushaltes und der Jahresabschlüsse. Auch die Aufstellung des Gesamtabschlusses bzw. die Prüfung der Entscheidung auf Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses liegt in der Zuständigkeit des Beteiligungsmanagements sowie die Erstellung eines Beteiligungsberichtes. Weiterhin führt es die Buchhaltung einzelner städtischer Tochterunternehmen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Finanzen, externen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.