20 Amt für Finanzen

Wer sind wir?

Das Amt für Finanzen bündelt die finanzwirtschaftlichen Aufgaben der Stadt.

Das Amt gliedert sich in vier Abteilungen: Kämmerei, Kommunale Steuern und Abgaben sowie Stadtkasse, Steuercompliance und -management und Liegenschaften.

 


 

Was machen wir?

Die Kämmerei ist für die Aufstellung und Überwachung des städtischen Haushaltsplanes sowie für die Erstellung des Jahresabschlusses zuständig. Sie schafft damit die Voraussetzungen für eine geordnete Haushaltswirtschaft und finanzwirtschaftliche Entscheidungen. Darüber hinaus bearbeitet sie den kommunalen Finanzausgleich, die Zuweisungen für Investitionen, die unselbständigen Stiftungen und führt die Anlagenbuchhaltung durch.
Weiterhin erfolgt die Organisation und Durchführung des unterjährigen Berichtswesens und die Haushaltssteuerung mittels Ziele und Kennzahlen.

Der Fachbereich Kommunale Steuern und Abgaben ist zuständig für die Erhebung der Gewerbe-, Grund-, Zweitwohnungs-, Vergnügungs- und Hundesteuer. Darüber hinaus veranlagt er auch die Abfallentsorgungs-, Straßenreinigungs-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren. Er ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Steuer- bzw. Abgabenbescheid.

Die Stadtkasse wickelt den gesamten ausgehenden und eingehenden Zahlungsverkehr der städtischen Ämter ab, bucht deren Geschäftsvorfälle und ist für die Liquiditätssicherung verantwortlich. Sie treibt die offenen Forderungen ein, vertritt die Stadt in Insolvenzverfahren, vereinbart mit den Zahlungspflichtigen Stundungen und verwaltet die SEPA-Mandate.

Die Abteilung Steuercompliance- und management ist zuständig für die Steuern, für welche die Stadt Düren selber Steuerschuldnerin ist (z.B. Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer).

Zudem beinhaltet sie die Buchhaltung der Stadt Düren (Zentrale Geschäftsbuchhaltung) und die Systemverantwortung für unsere Buchhaltungssoftware

Die Abteilung Liegenschaften bearbeitet den Grundstücksverkehr, d.h. sie ist zuständig für den Verkauf und Ankauf von Grundstücken. Sie vergibt und verwaltet Erbbaurechte und sonstige dingliche Rechte. Weiterhin verpachtet sie landwirtschaftliche und sonstige unbebaute Flächen, gewährt Gestattungen und ist Ansprechpartner für Störungen auf städtischen Grundstücken.