Fachausschüsse des Rates

Gemäß § 57 Abs. 1 GO NRW (externer Link, öffnet neues Fenster) kann der Rat zu seiner Entlastung Ausschüsse bilden. 

Der Rat beschließt über die strukturelle Zusammensetzung der Ausschüsse - wie Anzahl der Ausschusssitze, Festlegung der Anzahl der sachkundigen Bürger/innen und Bestellung von Vertretern/innen -, und über die Befugnisse der Ausschüsse (Zuständigkeitsordnung (PDF, 174 KB)).

Die Bildung der Bezirksausschüsse hat der Rat mit Beschluss der Hauptsatzung festgelegt.

Der Rat wählt die Ausschussmitglieder/innen und deren Vertreter/innen.

Für die Besetzung der Ausschüsse gibt es gem. § 50 GO NRW zwei Möglichkeiten, das Einigungsverfahren gem. § 50 GO NRW oder das Verhältniswahlverfahren gem. § 50 GO NRW (Berechnung nach Hare-Niemeyer). Ziel des Verhältniswahlverfahren ist es, jeder Fraktion so viele Sitze zuzuteilen, dass der Anteil der Sitze im Ausschuss dem Anteil der Sitze im Rat entspricht (sog. Spiegelbildlichkeitsgrundsatz). Nur der Rat kann Ausschussmitglieder wählen, der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht.

Die Bestellung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden bedarf nur im Falle eines einheitlichen Wahlvorschlags einer Einigung der Fraktionen. Falls dieser nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen nach d’Hondt ohne Entscheidung des Rates zugeteilt.

Bei der Einrichtung von Ausschüssen ist der Rat an die Bildung von Pflichtausschüssen gebunden.

 


 

Pflichtausschüsse

In jeder Gemeinde muss gemäß GO NRW ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Der Rat kann beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden.

Zu Mitgliedern der Ausschüsse, mit Ausnahme des Hauptausschusses, können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger, die dem Rat angehören können, bestellt werden (§ 58 Abs. 3 GO NRW (externer Link, öffnet neues Fenster)). Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen.

Die Bildung und Zusammensetzung eines Wahlausschusses sowie eines Wahlprüfungsausschusses ergibt sich aus den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG (externer Link, öffnet neues Fenster)).

Gemäß § 5 EigVO (externer Link, öffnet neues Fenster) NRW bildet der Rat Betriebsausschüsse für Eigenbetriebe. Für mehrere Eigenbetriebe kann auch ein gemeinsamer Betriebsausschuss gebildet werden. Die Zusammensetzung des Betriebsausschusses wird durch die Betriebssatzung geregelt.

Die Bildung und Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sowie des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG).


 

Fachausschüsse des Rates

Die Fachausschüsse haben jeweils 17 Mitglieder.

Davon müssen mindestens 9 Ratsmitglieder sein, beratende Mitglieder werden ebenfalls dazu bestellt.

Der Haupt- und Finanzausschuss bereitet Ratsbeschlüsse vor und berät zentrale Themen wie Haushaltsplanung, Finanzen, städtische Beteiligungen, Wirtschaftsförderung und Feuerwehr.
Er entscheidet außerdem über Finanz-, Grundstücks- und Beteiligungsangelegenheiten sowie bei Zuständigkeitskonflikten zwischen Ausschüssen.
Zudem ist er für Grundsatzfragen und die Vergabe von Standplätzen auf Volksfesten und Märkten, insbesondere der Annakirmes, zuständig.

Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

Der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Inklusion befasst sich mit sozialen Angelegenheiten, wie der freiwilligen Sozialhilfe und der Förderung sozialer Projekte.
Er unterstützt Maßnahmen zur Inklusion, zum sozialen Wohnungsbau sowie zur Generationenarbeit und Ehrenamt.
Ebenso entscheidet er über die Vergabe von Mitteln aus sozialen Förderfonds nach den geltenden Richtlinien.

Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Inklusion
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt berät und bereitet Entscheidungen zur Stadtentwicklung, Bauleitplanung, Stadtsanierung, Denkmalpflege, Wohnungsbau und städtebaulichen Grundstücksfragen vor. Er befasst sich außerdem mit Umwelt-, Klima-, Natur- und Gewässerschutz sowie Energie- und Wärmeplanung und entscheidet über Grundsatzfragen in diesen Bereichen.
Zudem entwickelt er Ziele für die Zusammenarbeit mit Umweltorganisationen sowie für Öffentlichkeitsarbeit und Bildung im Bereich Umwelt.

Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

Der Betriebsausschuss für den Dürener Service Betrieb und die Stadtentwässerung Düren entscheidet über organisatorische, finanzielle und personelle Angelegenheiten der Eigenbetriebe, wie Verträge, Forderungen, Mehrausgaben und Personalentscheidungen.
Zudem überwacht er Wirtschafts- und Jahresabschlüsse und wirkt an der Vorberatung zentraler Ratsbeschlüsse zum Thema Wirtschaftsplanung und Gewinnverwendung mit.

Mitglieder des Betriebsausschusses Dürener Service Betrieb
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

Mitglieder des Betriebsausschusses Stadtentwässerung Düren
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Der Bürgerausschuss entscheidet über Anregungen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt und kann Empfehlungen an Rat, Ausschüsse oder den Bürgermeister    aussprechen.

Mitglieder des Bürgerausschusses
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

Informationen zum Bürgerantrag finden Sie im Bürgerportal (externer Link, öffnet neues Fenster) der Stadt Düren.

Der Jugendhilfeausschuss ist das kommunale Gremium für die Planung, Förderung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort.

Er entscheidet über grundlegende Angelegenheiten und finanzielle Mittel, unterstützt freie Träger und berät zu Angeboten speziell für Kinder, Jugendliche und Familien.

Politik, Verwaltung und freie Träger arbeiten gemeinsam an der Gestaltung der Jugendhilfe vor Ort.
Der Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes bilden das Jugendamt der Stadt Düren.
Seine Aufgaben ergeben sich aus dem SGB VIII.

Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

Der Kulturausschuss ist für die Beratung und Förderung kultureller Angelegenheiten sowie der Heimat-, Kunst- und Kulturpflege zuständig. Er entscheidet über Zuschüsse, den Spielplan städtischer Kulturveranstaltungen und Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Musik, Museen, Theater und Volkshochschule. Zudem regelt er die Nutzung von Begegnungsstätten, Bürgerhäusern und Mehrzweckhallen.

Mitglieder des Kulturausschusses
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

Der Rechnungsprüfungsausschuss unterstützt den Rat bei der Kontrolle der Haushaltsführung der Gemeinde. Er berät und prüft insbesondere die Eröffnungsbilanz, den Jahres- und Gesamtabschluss sowie weitere Prüfberichte und wichtige Prüfungsfeststellungen. Die Ergebnisse seiner Beratungen legt er dem Rat vor und empfiehlt gegebenenfalls weitere Beratungen in den zuständigen Fachausschüssen. Seine Aufgaben ergeben sich aus der Gemeindeordnung NRW sowie der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Düren.

Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
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Der Schul- und Sportausschuss befasst sich mit schulischen Angelegenheiten wie der Errichtung und Ausstattung von Schulen sowie der Nutzung schulischer Einrichtungen durch beispielsweise Vereine. Im Bereich Sport berät und entscheidet er über die Planung, Förderung und Finanzierung von Sportstätten und unterstützt den Vereinssport aktiv mit. Zudem beschließt er über die Verwendung von Fördermitteln wie der Sportpauschale.

Mitglieder des Schul- und Sportausschusses
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Der Verkehrs- und Bauausschuss ist zuständig für Planung, Gestaltung, Bau und Unterhaltung städtischer Projekte wie Grünflächen, Straßen, Gewässer und Friedhöfe. Er berät und entscheidet außerdem über die Verkehrs- und Mobilitätsplanung, den ÖPNV sowie verkehrsrechtliche Maßnahmen und legt Zielvorgaben für öffentliche Gebäude und Mobilitätsthemen fest. Zudem befasst er sich mit Satzungen und Regelungen im Bau-, Straßen- und Stellplatzrecht.

Mitglieder des Verkehrs- und Bauausschusses
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

Der Wahlausschuss überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen. Zu seinen Aufgaben gehören die Einteilung des Wahlgebiets, die Entscheidung über Einsprüche und die Zulassung von Wahlvorschlägen. Nach erfolgreicher Durchführung der Wahlen stellt er das amtliche Wahlergebnis fest. Er besteht aus dem Wahlleiter (Bürgermeister Frank Peter Ullrich) sowie acht ordentlichen Mitgliedern und einem Schriftführer

Mitglieder des Wahlausschusses
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Der Wahlprüfungsausschuss prüft die erhobenen Einsprüche und die Gültigkeit der Kommunalwahl und bereitet dem Rat Vorschläge für die Beschlüsse hierüber vor. Ebenso entscheidet er über die Gültigkeit der Seniorenrats- sowie Integrationswahl. Er besteht aus dem Wahlleiter (Bürgermeister Frank Peter Ullrich) sowie 11 ordentlichen Mitgliedern und einem Schriftführer.

Mitglieder des Wahlausschusses
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  • 17 stimmberechtigte Mitglieder
  • mindestens 9 Ratsmitglieder
  • beratende sachkundige Einwohner/innen der Umwelt- und Verkehrsverbände
  • zusätzlich können dem Ausschuss beratende Mitglieder des Seniorenrates und des Integrationsrates angehören

 

Mitglieder des Ausschusses für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

 


 

Bezirksausschüsse

Die Stadt Düren hat von Ihrem Wahlrecht nach § 39 Abs. 2 GO NRW Gebrauch gemacht und für die Gemeindebezirke Bezirksausschüsse gebildet. Es gibt in Düren folgende Stadtbezirke:

  • Arnoldsweiler
  • Birgel
  • Birkesdorf
  • Derichsweiler
  • Düren-Nord
  • Düren-Süd-Ost
  • Echtz-Konzendorf
  • Gürzenich
  • Hoven
  • Lendersdorf-Berzbuir-Kufferath
  • Mariaweiler
  • Merken
  • Niederau-Krauthausen

Bei der Bestellung der Mitglieder durch den Rat ist das bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielte Stimmenverhältnis zugrunde zu legen. Der Bezirksausschuss wählt aus den ihm angehörenden Ratsmitgliedern eine/n Vorsitzende/n und eine/n oder mehrere Stellvertreter/innen.

Mitglieder der Bezirksausschüsse
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster)

 


 

Sondergremien nach der Gemeindeordnung

Die Stadt Düren verfügt neben den Fachausschüssen und den Bezirksausschüssen gemäß § 27 GO NRW über einen Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration und gemäß § 27b GO NRW über einen Seniorenrat sowie einen Inklusionsbeirat.

Für alle Gremien werden jeweils am Tag der Kommunalwahlen eigene Wahlen durchgeführt.

Der Seniorenrat ist die Interessenvertretung und das Sprachrohr der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Stadt Düren. Er vertritt die Interessen der älteren Generation gegenüber Rat und Verwaltung, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Alteneinrichtungen und der Öffentlichkeit.

Mitglieder des Seniorenrates
Informationen zu den Mitgliedern des Seniorenrates erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

Weiterführende Informationen
Der Seniorenrat der Stadt Düren hat einen eigenen Internetauftritt. Auf diesem erfahren Sie mehr über den Rat sowie zu seinen Aktivitäten und Zielen.
https://www.dueren.de/seniorenrat (externer Link, öffnet neues Fenster)

Nützliches zum Herunterladen
Vorsorge selbst bestimmen - Ihre persönliche Dokumentationsmappe im Trauerfall (PDF, 2.018 KB)
Notfallkarte  (PDF, 202 KB)

Integrationsratswahl 2014

Am 25. Mai 2014 wurde in der Stadt Düren erstmalig ein Integrationsrat gewählt und löste damit den bisherigen Integrationsausschuss ab.
15.613 zu dem Zeitpunkt wahlberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund konnten ihre Vertreter für die neue Wahlperiode wählen. Der Integrationsrat setzt sich aus 13 direkt gewählten Migrantenvertretern und sechs vom neuen Rat entsandten Mitgliedern zusammen und vertritt die Interessen der hier lebenden Migrantinnen und Migranten.
Er ist ein wichtiger Bestandteil der Integrationspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen. Durch ihn wird den hier lebenden Migrantinnen und Migranten die politische Partizipation ermöglicht.

Grundidee des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration arbeitet parlamentarisch und setzt sich für Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe für Bürgerinnen und Bürger aus Düren mit Zuwanderungsgeschichte in allen Bereichen des politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Zusammenlebens in Düren ein.
Der Ausschuss kann sich darüber mit allen Angelegenheiten der Gemeinde, insbesondere wenn sie die Interessen der Dürenerinnen und Dürener mit Zuwanderungsgeschichte betreffen, befassen und Vorschläge und Anregungen machen. Er ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Interessen der Dürenerinnen und Dürener mit Zuwanderungsgeschichte betreffen, zu informieren und vor der Beschlussfassung durch den Rat zu beteiligen. Er entsendet außerdem Mitglieder in die Fachausschüsse und nimmt zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss oder einem Bezirksausschuss vorgelegt werden Stellung. Außerdem hat der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration die Möglichkeit einer eigenen Öffentlichkeitsarbeit.

Aufgaben des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

Seine Aufgaben sieht der Ausschuss in der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen MigrantenvertreterInnen, Politik und Verwaltung, aber auch in der interkulturellen und sozialen Verständigung aller zusammenlebenden Bürgerinnen und Bürgern in Düren. Hier sei insbesondere die jährliche Interkulturelle Woche genannt, die seit vielen Jahren durch das Gremium mit initiiert wird.
Fördern will er die aktivere und gleichberechtigte Beteiligung von Migrantinnen und Migranten in Düren und die Chancengleichheit von Kindern mit Migrationshintergrund in Schule, Bildung und Beruf.

Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 

Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

Weiterhin hat der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration erstmalig im Jahr 2016 den Hero Award der Stadt Düren ausgelobt.

Weitere Informationen zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

Der Inklusionsbeirat wurde als Unterausschuss des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Inklusion gebildet und setzt sich für die Belange der Menschen mit Behinderung im Stadtgebiet ein.

Dürener Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche Stellen können sich gerne mit Fragen oder Anliegen und Vorschlägen zu Problemen gehandicapter Menschen an den Inklusionsbeirat und seine Mitglieder wenden.

Mitglieder des Inklusionsbeirates
Informationen zu den Mitgliedern des Inklusionsbeirates erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

Interessante Links
Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW" des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
www.lebenmitbehinderung.nrw.de (externer Link, öffnet neues Fenster)