Fachausschüsse des Rates

Gemäß § 57 Abs. 1 GO NRW (externer Link, öffnet neues Fenster) kann der Rat zu seiner Entlastung Ausschüsse bilden. 

Der Rat beschließt über die strukturelle Zusammensetzung der Ausschüsse - wie Anzahl der Ausschusssitze, Festlegung der Anzahl der sachkundigen Bürger/innen und Bestellung von Vertretern/innen -, und über die Befugnisse der Ausschüsse (Zuständigkeitsordnung (PDF, 174 KB)).

Die Bildung der Bezirksausschüsse hat der Rat mit Beschluss der Hauptsatzung festgelegt.

Der Rat wählt die Ausschussmitglieder/innen und deren Vertreter/innen.

Für die Besetzung der Ausschüsse gibt es gem. § 50 GO NRW zwei Möglichkeiten, das Einigungsverfahren gem. § 50 GO NRW oder das Verhältniswahlverfahren gem. § 50 GO NRW (Berechnung nach Hare-Niemeyer). Ziel des Verhältniswahlverfahren ist es, jeder Fraktion so viele Sitze zuzuteilen, dass der Anteil der Sitze im Ausschuss dem Anteil der Sitze im Rat entspricht (sog. Spiegelbildlichkeitsgrundsatz). Nur der Rat kann Ausschussmitglieder wählen, der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht.

Die Bestellung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden bedarf nur im Falle eines einheitlichen Wahlvorschlags einer Einigung der Fraktionen. Falls dieser nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen nach d’Hondt ohne Entscheidung des Rates zugeteilt.

Bei der Einrichtung von Ausschüssen ist der Rat an die Bildung von Pflichtausschüssen gebunden.

 


 

Pflichtausschüsse

In jeder Gemeinde muss gemäß GO NRW ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Der Rat kann beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden.

Zu Mitgliedern der Ausschüsse, mit Ausnahme des Hauptausschusses, können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger, die dem Rat angehören können, bestellt werden (§ 58 Abs. 3 GO NRW (externer Link, öffnet neues Fenster)). Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen.

Die Bildung und Zusammensetzung eines Wahlausschusses sowie eines Wahlprüfungsausschusses ergibt sich aus den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG (externer Link, öffnet neues Fenster)).

Gemäß § 5 EigVO (externer Link, öffnet neues Fenster) NRW bildet der Rat Betriebsausschüsse für Eigenbetriebe. Für mehrere Eigenbetriebe kann auch ein gemeinsamer Betriebsausschuss gebildet werden. Die Zusammensetzung des Betriebsausschusses wird durch die Betriebssatzung geregelt.

Die Bildung und Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sowie des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG).

 


 

Fachausschüsse des Rates

  • Pflichtausschuss = Hauptausschuss
  • Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt der Bürgermeister. Er hat Stimmrecht hier.
  • Der Ausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des/der Vorsitzenden.
  • 17 stimmberechtige Mitglieder
  • nur Ratsmitglieder

Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

  • 17 stimmberechtigte Mitglieder
  • mindestens 9 Ratsmitglieder
  • zusätzlich können bis zu 8 sachkundige Einwohner/innen als Mitglieder mit beratender Stimme angehören. Je 1 soll auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände, des Inklusionsbeirates, des Integrationsrates und des Seniorenrates gewählt werden.

Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Inklusion
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

Der Inklusionsbeirat wurde als Unterausschuss des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Inklusion gebildet und setzt sich für die Belange der Menschen mit Behinderung im Stadtgebiet ein.

Dürener Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche Stellen können sich gerne mit Fragen oder Anliegen und Vorschlägen zu Problemen gehandicapter Menschen an den Inklusionsbeirat und seine Mitglieder wenden.

Mitglieder des Inklusionsbeirates
Informationen zu den Mitgliedern des Inklusionsbeirates erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

Interessante Links
Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW" des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
www.lebenmitbehinderung.nrw.de (externer Link, öffnet neues Fenster)

  • 17 stimmberechtigte Mitglieder
  • mindestens 8 Ratsmitglieder
  • beratende sachkundige Einwohner/innen der Umweltverbände
  • beratendes Mitglied zur Denkmalpflege
  • zusätzlich können dem Ausschuss beratende Mitglieder des Seniorenrates und des Integrationsrates angehören

Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

  • entsprechend der Betriebssatzung 17 stimmberechtigte Mitglieder, die über wirtschaftlichen Sachverstand verfügen
  • mindestens 9 Ratsmitglieder

Mitglieder des Betriebsausschusses Dürener Service Betrieb
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

  • entsprechend der Betriebssatzung 17 stimmberechtigte Mitglieder
  • mindestens 9 Ratsmitglieder

Mitglieder des Betriebsausschusses Stadtentwässerung Düren
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

  • 17 stimmberechtigte Mitglieder
  • mindestens 9 Ratsmitglieder
  • Gemäß § 6 der Hauptsatzung zur Erledigung von Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NW
  • zusätzlich können dem Ausschuss beratende Mitglieder des Seniorenrates und des Integrationsrates angehören

Mitglieder des Bürgerausschusses
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

Informationen zum Bürgerantrag finden Sie im Bürgerportal (externer Link, öffnet neues Fenster) der Stadt Düren.

  • Pflichtausschuss
  • entsprechender der Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 15 stimmberechtigte Mitglieder mit persönlichen Vertretungen, davon
    • 3 Fünftel (aktuell 9) Mitglieder des Rates oder in der Jugendhilfe Erfahrene
    • 2 Fünftel (aktuell 6) Vertreter/innen der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
  • bis 15 beratende Mitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung mit persönlicher Vertretung

Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

  • 17 stimmberechtigte Mitglieder
  • mindestens 9 Ratsmitglieder
  • zusätzlich können dem Ausschuss beratende Mitglieder des Seniorenrates und des Integrationsrates angehören

Mitglieder des Kulturausschusses
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

  • Pflichtausschuss
  • Der Rechnungsprüfungsausschuss ist gemäß § 59 GO NRW für die Angelegenheiten der Rechnungsprüfung zuständig.
  • 17 stimmberechtigte Mitglieder
  • darunter mindestens 9 Ratsmitglieder

Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

  • 17 stimmberechtigte Mitglieder
  • mindestens 9 Ratsmitglieder
  • jeweils ein/e Vertreter/in der katholischen und der evangelischen Kirche sowie der Lehrerschaft mit beratender Stimme (gem. § 85 Abs. 2 SchulG)
  • je ein/e Vertreter/in der Schulen und der von den Schulen benannten Elternvertreter/innen mit beratender Stimme
  • zusätzlich können dem Ausschuss beratende Mitglieder des Integrationsrates angehören

Mitglieder des Schul- und Sportausschusses
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

  • 17 stimmberechtigte Mitglieder
  • mindestens 9 Ratsmitglieder
  • beratende sachkundige Einwohner/innen der Umwelt- und Verkehrsverbände
  • zusätzlich können dem Ausschuss beratende Mitglieder des Seniorenrates und des Integrationsrates angehören

Mitglieder des Bauausschusses
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

  • Pflichtausschuss
  • Der Wahlausschuss besteht gem. § 2 KWahlG aus der/dem Wahlleiter/in als Vorsitzende/m und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern/innen
  • in Düren 8 Beisitzer mit jeweils persönlichen Vertretern/innen
  • nur Ratsmitglieder
  • Die Benennung und Bestellung weiterer Mitglieder ist nicht zulässig

Mitglieder des Wahlausschusses
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

  • 11 stimmberechtigte Ratsmitglieder

Mitglieder des Wahlausschusses
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

  • 17 stimmberechtigte Mitglieder
  • mindestens 9 Ratsmitglieder
  • beratende sachkundige Einwohner/innen der Umwelt- und Verkehrsverbände
  • zusätzlich können dem Ausschuss beratende Mitglieder des Seniorenrates und des Integrationsrates angehören

 

Mitglieder des Ausschusses für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

 


 

Bezirksausschüsse

Die Stadt Düren hat von Ihrem Wahlrecht nach § 39 Abs. 2 GO NRW Gebrauch gemacht und für die Gemeindebezirke Bezirksausschüsse gebildet. Es gibt in Düren folgende Stadtbezirke:

  • Arnoldsweiler
  • Birgel
  • Birkesdorf
  • Derichsweiler
  • Düren-Nord
  • Düren-Süd-Ost
  • Echtz-Konzendorf
  • Gürzenich
  • Hoven
  • Lendersdorf-Berzbuir-Kufferath
  • Mariaweiler
  • Merken
  • Niederau-Krauthausen

Bei der Bestellung der Mitglieder durch den Rat ist das bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielte Stimmenverhältnis zugrunde zu legen. Der Bezirksausschuss wählt aus den ihm angehörenden Ratsmitgliedern eine/n Vorsitzende/n und eine/n oder mehrere Stellvertreter/innen.

Mitglieder der Bezirksausschüsse
Informationen zu den Mitgliedern des Ausschusses erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster)

 


 

Sondergremien nach der Gemeindeordnung

Die Stadt Düren verfügt neben den Fachausschüssen und den Bezirksausschüssen gemäß § 27 GO NRW über einen Integrationsrat und gemäß § 27a GO NRW über einen Seniorenrat. Für beide Gremien werden jeweils am Tag der Kommunalwahlen eigene Wahlen durchgeführt.

Der Seniorenrat ist die Interessenvertretung und das Sprachrohr der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Stadt Düren. Er vertritt die Interessen der älteren Generation gegenüber Rat und Verwaltung, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Alteneinrichtungen und der Öffentlichkeit.

Mitglieder des Seniorenrates
Informationen zu den Mitgliedern des Seniorenrates erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

Weiterführende Informationen
Der Seniorenrat der Stadt Düren hat einen eigenen Internetauftritt. Auf diesem erfahren Sie mehr über den Rat sowie zu seinen Aktivitäten und Zielen.
https://www.dueren.de/seniorenrat (externer Link, öffnet neues Fenster)

Nützliches zum Herunterladen
Vorsorge selbst bestimmen - Ihre persönliche Dokumentationsmappe im Trauerfall (PDF, 2.018 KB)
Notfallkarte  (PDF, 202 KB)

Integrationsratswahl 2014

Am 25. Mai 2014 wurde in der Stadt Düren erstmalig ein Integrationsrat gewählt und löste damit den bisherigen Integrationsausschuss ab.
15.613 zu dem Zeitpunkt wahlberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund konnten ihre Vertreter für die neue Wahlperiode wählen. Der Integrationsrat  setzt sich aus 13 direkt gewählten Migrantenvertretern und sechs vom neuen Rat entsandten Mitgliedern zusammen und vertritt die Interessen der hier lebenden Migrantinnen und Migranten.
Er ist ein wichtiger Bestandteil der Integrationspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen. Durch ihn wird den hier lebenden Migrantinnen und Migranten die politische Partizipation ermöglicht.

Grundidee des Integrationsrates

Der Integrationsrat arbeitet parlamentarisch und setzt sich für Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe für Bürgerinnen und Bürger aus Düren mit Zuwanderungsgeschichte in allen Bereichen des politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Zusammenlebens in Düren ein.
Der Integrationsrat kann sich darüber mit allen Angelegenheiten der Gemeinde, insbesondere wenn sie die Interessen der Dürenerinnen und Dürener mit Zuwanderungsgeschichte betreffen, befassen und Vorschläge und Anregungen machen. Er ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Interessen der Dürenerinnen und Dürener mit Zuwanderungsgeschichte betreffen, zu informieren und vor der Beschlussfassung durch den Rat zu beteiligen. Er entsendet außerdem Mitglieder in die Fachausschüsse und nimmt zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss oder einem Bezirksausschuss vorgelegt werden Stellung. Außerdem hat der Integrationsrat die Möglichkeit einer eigenen Öffentlichkeitsarbeit.

Aufgaben des Integrationsrates

Seine Aufgaben sieht der Integrationsrat in der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen MigrantenvertreterInnen, Politik und Verwaltung, aber auch in der interkulturellen und sozialen Verständigung aller zusammenlebenden Bürgerinnen und Bürgern in Düren. Hier sei insbesondere die jährliche Interkulturelle Woche genannt, die seit vielen Jahren durch das Gremium mit initiiert wird.
Fördern will er die aktivere und gleichberechtigte Beteiligung von Migrantinnen und Migranten in Düren und die Chancengleichheit von Kindern mit Migrationshintergrund in Schule, Bildung und Beruf.

Mitglieder des Integrationsrates

Informationen zu den Mitgliedern des Integrationsrates erhalten Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

Weiterhin hat der Integrationsrat erstmalig im Jahr 2016 den Hero Award der Stadt Düren ausgelobt.

Weitere Informationen zum Integrationsrat