Lärmschutz
Umgebungslärm
Bei Umgebungslärm handelt es sich um belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Dazu zählt der sich ausbreitende Lärm in dem Bereich von Straßen, Schienenstrecken und Flughäfen, sowie Lärm der von Industrie- und Gewerbeanlagen ausgeht.
Aufgrund dieser Erkenntnisse hat sich die EU bereits vor vielen Jahren des Themas „Lärm“ angenommen - mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG). In einem Turnus von 5 Jahren müssen die Kommunen hiernach entsprechend den Lärmkartierungen Lärmaktionspläne erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne überprüfen und ggf. überarbeiten. Ziel dieser Pläne ist es, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben, sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.
Lärmaktionsplanung
Ziel der Lärmaktionsplanung der Stadt Düren ist es, vorhandene Lärmprobleme für Hauptverkehrsstraßen zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.
Mit der im Jahr 2023 gestarteten Stufe 4 der Lärmaktionsplanung wurden Länder und Kommunen aufgefordert, bis 18. Juli 2024 erneut die Lärmsituation in Ihrem Stadtgebiet zu analysieren. Die Pflicht besteht grundsätzlich für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Die Lärmkartierung ist ein wichtiges Instrument, um Lärmbelastungen großflächig darzustellen und Lärmschwerpunkte zu ermitteln.
In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.
Bei der Lärmkartierung wird die Lärmbelastung in Dezibel (dB(A)) entlang von Haupteisenbahnstrecken, Hauptverkehrsstraßen und/oder Flughäfen erfasst und Betroffenenstatistiken erstellt. In den gewonnenen Lärmkarten wird die entstehende Lärmbelastung farbig und flächenhaft dargestellt.
Für die Lärmkartierung entlang der Schienenwege des Bundes liegt die Zuständigkeit beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Die Lärmkartierung entlang der Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen im Raum Düren wurden durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) vorgelegt.
Die aktuellen Lärmkarten für die Stadt Düren sind unter https://www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkartierung (externer Link, öffnet neues Fenster) einzusehen. Die Lärmkartierung in Düren stellt, wie gesetzlich vorgeschrieben, die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr dar.
Lärmaktionsplan Stufe 4
Der in 2020 erstellte Lärmaktionsplan der Stufe 3 wurde basierend auf den neuen Lärmkarten überprüft.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Bürgerinnen und Bürger im März und April 2024 Anregungen zur Lärmaktionsplanung der Stufe 4 schriftlich oder per E-Mail einreichen.
Die Ergebnisse der Beteiligungen wurden gesammelt, ausgewertet und bei der Aufstellung des finalen Lärmaktionsplans berücksichtigt. Das bedeutet, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Anregungen erfolgt ist. Die Anregungen mussten jedoch nicht zwingend in die Lärmaktionsplanung einfließen.
In den Sitzungszügen im Frühjahr und Sommer 2024 wurde der nach Auswertung aller Stellungnahmen aktualisierte Entwurf des Lärmaktionsplanes wiederum eingebracht. Ein finaler Beschluss ist in der Ratssitzung am 03.07.2024 erfolgt.
Lärmaktionsplan (PDF, 6 MB)
Weitere Informationen können Sie über die Ansprechpartner des Amtes für Tiefbau und Grünflächen sowie der Umweltabteilung des Amtes für Stadtentwicklung erhalten.
Schienenverkehr
Für die Lärmaktionsplanung an Schienenwegen liegt die Zuständigkeit beim Eisenbahn-Bundesamt. Der finale Lärmaktionsplan der Runde 4 steht seit dem 17. Juli 2024 hier (www.laermaktionsplanungschiene.de) zum Download bereit.
Nach der Veröffentlichung der Lärmkartierungsergebnisse im Juni 2022 hatte das Eisenbahn-Bundesamt in zwei Phasen im Sommer 2022 sowie im Herbst 2023 die Öffentlichkeit beteiligt. Mit dem finalen Lärmaktionsplan der Runde 4 beendet das Eisenbahn-Bundesamt seine aktuelle Bestandsaufnahme zur Lärmbelastung an Schienenwegen des Bundes. Die Lärmaktionsplanung wird nach den gesetzlichen Vorgaben alle fünf Jahre durchgeführt.