Lärmschutz

Umgebungslärm

Bei Umgebungslärm handelt es sich um belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Dazu zählt der sich ausbreitende Lärm in dem Bereich von Straßen, Schienenstrecken und Flughäfen, sowie Lärm der von Industrie- und Gewerbeanlagen ausgeht.

Aufgrund dieser Erkenntnisse hat sich die EU bereits vor vielen Jahren des Themas „Lärm“ angenommen - mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG). In einem Turnus von 5 Jahren müssen die Kommunen hiernach entsprechend den Lärmkartierungen Lärmaktionspläne erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne überprüfen und ggf. überarbeiten. Ziel dieser Pläne ist es, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben, sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

 


 

Lärmaktionsplanung

Ziel der Lärmaktionsplanung der Stadt Düren ist es, vorhandene Lärmprobleme für Hauptverkehrsstraßen zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

Mit der im Jahr 2023 gestarteten Stufe 4 der Lärmaktionsplanung wurden Länder und Kommunen aufgefordert, bis 18. Juli 2024 erneut die Lärmsituation in Ihrem Stadtgebiet zu analysieren. Die Pflicht besteht grundsätzlich für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Die Lärmkartierung ist ein wichtiges Instrument, um Lärmbelastungen großflächig darzustellen und Lärmschwerpunkte zu ermitteln.

In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Lärmkartierung wird die Lärmbelastung in Dezibel (dB(A)) entlang von Haupteisenbahnstrecken, Hauptverkehrsstraßen und/oder Flughäfen erfasst und Betroffenenstatistiken erstellt. In den gewonnenen Lärmkarten wird die entstehende Lärmbelastung farbig und flächenhaft dargestellt.

Für die Lärmkartierung entlang der Schienenwege des Bundes liegt die Zuständigkeit beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Die Lärmkartierung entlang der Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen im Raum Düren wurden durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) vorgelegt.

Die aktuellen Lärmkarten für die Stadt Düren sind unter https://www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkartierung (externer Link, öffnet neues Fenster) einzusehen. Die Lärmkartierung in Düren stellt, wie gesetzlich vorgeschrieben, die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr dar.

 


 

Lärmaktionsplan Stufe 4

Der in 2020 erstellte Lärmaktionsplan der Stufe 3 wurde basierend auf den neuen Lärmkarten überprüft. 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Bürgerinnen und Bürger im März und April 2024 Anregungen zur Lärmaktionsplanung der Stufe 4 schriftlich oder per E-Mail einreichen.

Die Ergebnisse der Beteiligungen wurden gesammelt, ausgewertet und bei der Aufstellung des finalen Lärmaktionsplans berücksichtigt. Das bedeutet, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Anregungen erfolgt ist. Die Anregungen mussten jedoch nicht zwingend in die Lärmaktionsplanung einfließen.

In den Sitzungszügen im Frühjahr und Sommer 2024 wurde der nach Auswertung aller Stellungnahmen aktualisierte Entwurf des Lärmaktionsplanes wiederum eingebracht. Ein finaler Beschluss ist in der Ratssitzung am 03.07.2024 erfolgt.

Lärmaktionsplan (PDF, 6 MB)

Weitere Informationen können Sie über die Ansprechpartner des Amtes für Tiefbau und Grünflächen sowie der Umweltabteilung des Amtes für Stadtentwicklung erhalten.

 


 

Schienenverkehr

Aktuell überabreitet das Eisenbahn-Bundesamt seinen Lärmaktionsplan. Die Lärmaktionsplanung besteht aus zwei Beteiligungsphasen. Die Teilnahme an der ersten Phase der Lärmaktionsplanung ist bereits beendet. Hier konnten Bürgerinnen und Bürger Auskünfte zu Ihrer individuellen Lärmsituation geben und sich zu den Auswirkungen von Lärm sowie zu Lärmschutzmaßnahmen äußern. Auf dieser Basis hat das Eisenbahn-Bundesamt den Entwurf seines Lärmaktionsplanes erstellt. Die Veröffentlichung des Lärmaktionsplan-Entwurfs erfolgte am 20.11.2023 auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de (öffnet externen Link in neuem Fenster) und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap (öffnet externen Link in neuem Fenster). Bis zum 2. Januar 2024 besteht die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zum Beteiligungsverfahren zu geben.