Lärmschutz

Umgebungslärm

Bei Umgebungslärm handelt es sich um belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Dazu zählt der sich ausbreitende Lärm in dem Bereich von Straßen, Schienenstrecken und Flughäfen, sowie Lärm der von Industrie- und Gewerbeanlagen ausgeht.

Um den Umgebungslärm in der Europäischen Union zu bewerten und zu bekämpfen, wurde am 25.06.2002 die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) erlassen. Ziel dieser ist die Festlegung eines gemeinsamen Konzeptes, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern oder ihnen vorzubeugen.

Basierend auf einer Lärmkartierung wurden unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne zur Vermeidung und Verminderung der Lärmbelastung aufgestellt. Ausführliche Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie auf der Internetseite www.umgebungslaerm.nrw.de.

 


 

Lärmkartierung

Die Ausarbeitung der Lärmkarten erfolgte in drei Stufen, welche bis 2017 fertiggestellt wurden. Bei der Lärmkartierung wurde die Lärmbelastung in Dezibel (dB(A)) entlang von Haupteisenbahnstrecken, Hauptverkehrsstraßen und/oder Flughäfen erfasst und Betroffenenstatistiken erstellt. In den gewonnenen Lärmkarten wird die entstehende Lärmbelastung farbig und flächenhaft dargestellt.

Für die Lärmkartierung entlang der Schienenwege des Bundes liegt die Zuständigkeit beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Die Lärmkartierung entlang der Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen im Raum Düren wurden durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) vorgelegt. 

Für die Stadt Düren, mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen und über 30.000 Zügen pro Jahr, sieht die aktuelle Lärmkarte für den Straßenverkehr wie folgt aus:  

 


Lärmkarte zum Straßenverkehr

Lärmkarte zum Schienenverkehr

Erläuterung zur Lärmkartierung

 


 


 

Lärmaktionsplan

Das Ziel des Lärmaktionsplanes ist es, den Umgebungslärm weitestgehend zu verhindern, zu mindern und eine zufriedenstellende Umweltqualität zu erhalten. Es handelt sich dabei um einen Maßnahmenkatalog zur Reduzierung des Lärms in Bereichen mit einer hohen Belastung. Entsprechende Konzepte der Stadt Düren beinhalten unter anderem die Errichtung von Ortsumgehungsstraßen, den Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt als auch die Förderung des Rad- und Fußverkehrs sowie des ÖPNVs.

Der erste Lärmaktionsplan für die Stadt Düren wurde 2008 aufgestellt und 2013 nach der zweiten Stufe der Lärmkartierung fortgeschrieben. 2019 bis 2020 folgte nun die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zur dritten Stufe. Er betrifft Gebiete, in denen Einwohner mit einem Lärmpegel von mehr als 65 Dezibel tagsüber und 55 Dezibel nachts betroffen sind. Da allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geboten werden sollte, Anregungen, Hinweise sowie Stellungnahmen einzubringen, wurde der Lärmaktionsplan vom 14.10.2019 bis einschließlich 08.11.2019 offengelegt.

Aktuell überabreitet das Eisenbahn-Bundesamt seinen Lärmaktionsplan. Die Lärmaktionsplanung besteht aus zwei Beteiligungsphasen. Die Teilnahme an der ersten Phase der Lärmaktionsplanung ist bereits beendet. Hier konnten Bürgerinnen und Bürger Auskünfte zu Ihrer individuellen Lärmsituation geben und sich zu den Auswirkungen von Lärm sowie zu Lärmschutzmaßnahmen äußern. Auf dieser Basis erstellt das Eisenbahn-Bundesamt den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Die zweite Beteiligungsphase findet Ende 2023 statt. Dann können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben. Die Teilnahme wird über die Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de möglich sein.

Weitere Informationen können Sie über die Ansprechpartner des Amtes für Tiefbau und Grünflächen sowie der Umweltabteilung des Amtes für Stadtentwicklung erhalten.

Lärmaktionsplan III für die Stadt Düren