Informationen

Stadtentwässerung Düren

Hochwasserschutz

Hochwasserereignisse können kurzfristig und unerwartet auftreten. Die Folgen reichen von Schäden an Wohngebäuden, öffentlichen Bauten und der Infrastruktur, bis hin zu Betriebs- und Produktionsausfällen. Der beste Schutz zur Vermeidung dieser und weiterer Schäden ist eine ausreichende Vorsorge. Um entsprechende Vorsorgemaßnahmen anzuwenden, ist es zunächst notwendig festzustellen, ob man sich in einem für Hochwasser gefährdetem Gebiet befindet.

Hier gelangen sie zu den Informationen des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen:

Broschüre >>Hochwasser – Risiken – Vorsorgemaßnahmen<< (PDF, 9.334KB, öffnet neues Fenster)


 

Hochwassergefahrenkarten

Wie erkenne ich ob ich in einem hochwassergefährdeten Gebiet lebe?

Welche Bereiche in Düren von Hochwasser betroffen sein können, geht aus den Hochwassergefahrenkarten sowie den Karten der Überschwemmungsgebiete hervor, die von der Bezirksregierung Köln in den letzten Jahren erstellt wurden.

Eine Liste der herunterladbaren Kartenblätter finden Sie auf der Seite flussgebiete.nrw.de (externer Link, öffnet neues Fenster).

Anhand der Hochwassergefahrenkarten können Sie die mögliche Ausdehnung, Tiefe und Fließrichtung einer Überflutung ablesen. Dies ermöglicht es Ihnen rechtzeitig zu erkennen, ob eine Gefahr durch Hochwasser besteht und wie groß diese ist.

Die Hochwassergefahrenkarten werden für Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HQhäufig), mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100) und niedriger Wahrscheinlichkeit (HQextrem) erstellt:

  • Hohe Wahrscheinlichkeit (HQhäufig): Das Hochwasser tritt im Mittel alle 10 bis 20 Jahre auf, also relativ häufig.
  • Mittlere Wahrscheinlichkeit (HQ100): Das Hochwasser tritt im Mittel alle 100 Jahre auf.
  • Niedrige Wahrscheinlichkeit (HQextrem): Das Extremhochwasser tritt im Mittel seltener als alle 100 Jahre auf. Diese Hochwasser sind sogenannte „Jahrtausendhochwasser“: Sie sind selten, haben aber verheerende Folgen, wenn man sich nicht adäquat auf sie einstellt.

 


 

Überschwemmungsgebiete (ÜSG)

Bei einem Überschwemmungsgebiet handelt es sich um die Fläche, die von einem Hochwasser überflutet wird, das statistisch in hundert Jahren nur einmal auftritt (HQ100).

Um die natürlichen Funktionen (Wasserabfluss, Wasserrückhalt) dieser Gebiete zu bewahren, sind die Landesregierungen dazu verpflichtet diese Gebiete auszuweisen und entsprechende Schutzvorschriften festzusetzen.

In NRW geschieht dies, gemäß dem Landeswassergesetz, durch die Überschwemmungsgebietsverordnung. Demnach werden, zusätzlich zu den Karten der ÜSG, Schutzvorschriften anhand von Verordnungen festgesetzt.

Anhand dieser Verordnungen können Sie entnehmen, welche Besonderheiten innerhalb der Überschwemmungsgebiete zu beachten sind. Für die ÜSG der Stadt Düren gelten die Schutzvorschriften aus §78 WHG. (externer Link, öffnet neues Fenster).

Die Bezirksregierung Köln hat gemäß § 76 WHG das gesetzliche Überschwemmungsgebiet der Rur für ein 100-jährliches Hochwasserereignis ermittelt. Es betrifft die Flächen beiderseits Flächen beiderseits der Rur – von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalens vom Gewässerkilometer (km) 21+900 bis zum km 88+800 –, die bei einem 100-jährlichen Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die zur Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Das daraus resultierende Überschwemmungsgebiet wurde gemäß § 76 Abs. 3 WHG i. V. m. § 83 Abs. 3 in der damals geltenden Fassung des Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) vorläufig gesichert. Die vorläufige Sicherung wurde im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr. 29 vom 20.07.2020 bekannt gemacht.

Die Grundlagen zur Erarbeitung des Überflutungsgebietes beruhen auf den Arbeiten zur Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie an der Rur. Im Rahmen dieser Arbeiten wurden u. a. die Überflutungsflächen für ein 100-jährliches Hochwasserereignis neu ermittelt.

Die in Kraft getretene vorläufige Sicherung wird in diesem Bereich entsprechend aufgehoben und neu festgesetzt. Die künftige Festsetzung des Überschwemmungsgebietes in diesem Bereich ist in den beigefügten Übersichtskarten Nr. 1/3 bis 3/3 (Maßstab 1:50.000, Az.: 54-HW-Rur, Stand 18.11.2019) und in den einundzwanzig Karten Nr. 1/30 bis 21/30 (Maßstab 1:5.000, Az.: 54-HW-Rur, Stand 18.11.2019) eingetragen, die Bestandteil der Verordnung sind.

Für den Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung samt den vorstehend genannten Karten, ist gemäß § 83 Abs. 2 Sätze 3 und 4 LWG für die Dauer von zwei Monaten die öffentliche Auslegung vorgeschrieben, damit jedermann Einsicht nehmen kann. Diese hat bei mir sowie bei im Bereich der Städte Wassenberg, Heinsberg, Hückelhoven, Linnich, Jülich, Düren und der Gemeinden Inden, Niederzier und Kreuzau, auf deren Gebiet sich die Überschwemmungsgebietsverordnung auswirken wird, zu erfolgen.

Gemäß § 27b VwVfG NRW ist, sofern durch Rechtsvorschrift die Auslegung von Dokumenten zur Einsicht angeordnet ist, diese dadurch zu bewirken, dass die Dokumente auf einer Internetseite der für die Auslegung zuständigen Behörde oder ihres Verwaltungsträgers und auf mindestens eine andere Weise zugänglich gemacht werden.

In der Zeit vom 26.06.2025 bis 25.08.2025 einschließlich werden die genannten Unterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/bekanntmachungen (externer Link, öffnet neues Fenster)

sowie auf den Internetseiten der Städte Wassenberg, Heinsberg, Hückelhoven, Linnich, Jülich, Düren und der Gemeinden Inden, Niederzier und Kreuzau zugänglich gemacht.

Zusätzlich erfolgt eine Offenlage der Unterlagen im Fachbereich 6: Planen und Bauen der Stadt Wassenberg, Roermonder Straße 25-27, 41849 Wassenberg, Zimmer N02/N06, nach vorheriger Terminabsprache.

 

Herr Fuhrmann: Telefon: 02432/4900-503; Mail: fuhrmann@wassenberg.de

Frau Beu: Telefon: 02432/4900-504; Mail: beu@wassenberg.de

Funktionspostfach: fachbereich.6@wassenberg.de

zu den üblichen Dienstzeiten:

vormittags: montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

nachmittags: montags, dienstags, donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

 

Gemäß § 76 Abs. 4 WHG i. V. m. § 83 Abs. 2 S. 3 LWG besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zu dieser beabsichtigten Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Rur Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sind bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 08.09.2025, an die Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2 - 8, 50667 Köln zu richten. Eingehende Stellungnahmen werden geprüft und – sofern ihr Inhalt berechtigt ist – im Rahmen des weiteren Verfahrens berücksichtigt werden.

Anschließend wird die ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes bekannt gemacht werden. Sie wird dann gemäß § 33 Abs. 2 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) eine Woche nach dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.

Kosten, die bspw. durch die Einsichtnahme in die Unterlagen oder die Bestellung eines Vertreters/einer Vertreterin entstehen, werden nicht ersetzt.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Verordnung und der Karten wird hiermit bekannt gegeben.

 

Bezirksregierung Köln

Obere Wasserbehörde

54-HW-Rur

Köln, den 07.05.2025

Im Auftrag

gez. Wenge

 


 

Um sich über Ihren Wohnort zu informieren, nutzen Sie das Informationsportal ELWAS (externer Link, öffnet neues Fenster):

  1. Finden Sie zunächst ihren Wohnort. Dazu können Sie die Adress-Eingabe am oberen Bildrand nutzen und zur gewünschten Position mittels Scrollrad navigieren.
  2. Am linken Bildrand gelangen Sie über die Reiter Oberflächengewässer > OW Hochwasser zu den Themen HWRM-RL Gefahrenkarte und Überschwemmungsgebiete.
  3. Um eine Hochwassergefahrenkarte anzuzeigen, wählen Sie über den Reiter HWRM-RL Gefahrenkarte eine der drei möglichen Szenarien (HQ10-20, HQ100, HQ>500) aus.
  4. Über den Reiter Überschwemmungsgebiete können Sie die festgesetzten Überschwemmungsgebiete aktivieren. Wenn Sie ein ÜSG mit der Maus anwählen, können die zugehörigen Festsetzungsverordnungen aufgerufen werden.
  5. Durch das Betätigen der sich in der unteren, rechten Bildecke befindenden Legende-Taste werden die Informationen zu den dargestellten Karteninhalten angezeigt.

Um die Bürger bestmöglich über Objektschutz und bauliche Vorsorge zu informieren, hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Hochwasserschutzfibeln herausgegeben.
In den Hochwasserfibeln finden Sie viele konkrete Informationen, Tipps und Hinweise dazu.

Hochwasserschutz in NRW - Mit dem Wasser leben (externer Link, öffnet neues Fenster)

Hochwasserfibel des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2022 (externer Link, öffnet neues Fenster)

 


 

Wiederaufbauhilfe zur Unwetterkatastrophe 2021

Informationen zu den Wiederaufbauhilfen im Rahmen der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 finden Sie auf der Seite der Landesregierung NRW unter land.nrw/wiederaufbauhilfe (externer Link, öffnet neues Fenster)