Kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge

Seit dem 30.11.2018 sind elektrisch betriebene Fahrzeuge, welche mit einem entsprechenden „E-Kennzeichen“ ausgestattet sind, auf allen bewirtschafteten Flächen im öffentlichen Straßenraum von den Parkgebühren befreit. Eine kleine Einschränkung: Die ausgewiesene Höchstparkdauer ist weiterhin zu beachten. Dazu ist die Ankunftszeit durch eine gut sichtbare Parkscheibe nachzuweisen.

Die Änderung der Parkgebührenordnung ist zunächst befristet bis zum 31.12.2024. Inwieweit die Parkgebühren darüber hinaus für Elektrofahrzeuge aufgehoben bleiben, entscheidet der Stadtrat im Herbst 2024 anhand des vorliegenden Fahrzeugbestandes.