Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie die Förderung von Familie und Beruf gehört nach dem Sozialgesetzbuch III (SGBIII) zum gesetzlichen Auftrag jeder Agentur für Arbeit.
Das Aufgabengebiet der Beauftragten für Chancengleichheit umfasst unter anderem folgende Bereiche:
- Beratung und Unterstützung von Arbeitgeberinnen, Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern sowie deren Organisationen in diesen Fragen;
- Information über die Situation von Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie das Aufzeigen von Handlungsbedarf, wo Benachteiligungen abgebaut werden müssen;
- Zusammenarbeit mit den Stellen, die in Fragen der Beschäftigung von Frauen tätig sind, um gleichberechtigte Teilhabe von Frauen zu sichern.
Die Ansprechpartner vor Ort informieren Sie auch über Fragen zu:
- Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Elternförderung
- Wiedereinstieg von Frauen und Männern nach einer Familienphase
- beruflichen Einstieg und Fortkommen von Frauen
- Existenzgründung von Frauen
- beruflichen Ausbildung und Teilzeitberufsausbildung
- beruflichen Weiterbildung
- flexibler Arbeitszeitgestaltung
- Strategie bei der Stellensuche
- und berät Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur familienbewussten Personalpolitik
Im Jahresprogramm und Veranstaltungskalender der Beauftragten für Chancengleichheit finden Sie viele Informationen und Veranstaltungstermine zu den Themen:
• Berufswahl Jugendlicher (mit dem Aspekt: klischeefreie Berufs- und Studienwahl)
• Teilzeitausbildung
• Existenzgründung
• Elterngeld
• Kinderbetreuung
• Check-In Berufsrückkehr (Basisseminar für Wiedereinsteigende)
• Berufs-und Karriereberatung für Frauen (Blitzberatungen im BiZ)
• Workshops in Familienbildungsstätten
• Jobcafés
• Frauenbildungswoche
Download Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (PDF, 3.080 KB)
Frauen in Führungspositionen
Männer und Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft meinen, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen für die Gegenwart und Zukunft der Unternehmen ökonomisch notwendig ist. Aber 70% von ihnen bezweifeln, dass das Ziel "Mehr Frauen in Führungspositionen" von alleine gelingt. Dies zeigt die repräsentative Untersuchung des Sinus-Instituts im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Frauen in Führungspositionen: Entwicklung seit 2015
Die Quote wirkt: Seit Einführung der festen Geschlechterquote von 30 Prozent ist der Frauenanteil in Führungspositionen gestiegen. Das zeigt auch eine interaktive Datenanwendung.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wird deutlich: Die Quote wirkt.
Das zeigt auch eine interaktive Anwendung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Diese veranschaulicht, wie sich der Frauenanteil in den Aufsichtsräten seit Einführung der Quote entwickelt hat. Wer es noch genauer wissen möchte, kann die Unternehmen nach Branche, Größe oder Region filtern.
Für den öffentlichen Dienst veranschaulicht die Datenanwendung die Entwicklung des Frauenanteils in den obersten Bundesbehörden.
Download Frauen in Führungspositionen (PDF, 1.850 KB)
Link: Frauen in Führungspositionen (externer Link, öffnet neues Fenster)