01 Flächennutzungsplan (PDF, öffnet neues Fenster)
02 Begründung (PDF, öffnet neues Fenster)
03 Umweltbericht (PDF, öffnet neues Fenster)
Der neue Flächennutzungsplan
Der Rat der Stadt Düren hat den Flächennutzungsplan in seiner Sitzung vom 11.12.2024 einstimmig beschlossen und die vorgebrachten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage abgewogen.
Der Flächennutzungsplan wurde mit Verfügungen der Bezirksregierung Köln vom 10.03.2025 und 03.03.2026 genehmigt und ist seit Bekanntmachung im Amtsblatt am 23.04.2026 rechtwirksam.
Feststellungsbeschluss
Was ist der Flächennutzungsplan?
Die städtebauliche Planung gehört nach dem Grundgesetz zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.
Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen: den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und den verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan).
Aufgabe des Flächennutzungsplanes
Der Flächennutzungsplan (vgl. § 5 BauGB) hat die Aufgabe, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das ganze Gemeindegebiet nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.
Der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht, er entwickelt ein "Leitbild" für eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte räumliche Entwicklung einer Gemeinde für die nächsten 15 Jahre dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde und umfasst neben möglichen Bauflächen unter anderem auch die Freiraumstruktur für das gesamte Gemeindegebiet.
Die Herausforderung des Flächennutzungsplanes besteht darin, die vielfältigen Nutzungsanforderungen der Stadtentwicklung in einem räumlichen Gesamtkonzept zu bündeln und entsprechend den Zielvorstellungen der Stadt Düren zu lenken.
Inhalte des Flächennutzungsplanes
Hierfür stellt der Flächennutzungsplan die für die Bebauung vorgesehenen Bauflächen nach der allgemeinen Art wie Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Gemeinbedarfsflächen, etc. dar. Darüber hinaus werden Flächen bestimmt, die zukünftig nicht für eine Bebauung vorgesehen werden sollen und eine entsprechende Funktionen wie bspw. Grünflächen (unterschiedlicher Zweckbestimmung), Wasserflächen, Flächen für Landwirtschaft, überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstrecken, etc. übernehmen.
Hinweis
Der hier gezeigte Flächennutzungsplan dient lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Planung auf.