Baulandstrategie
Am 15.06.2023 hat der Rat der Stadt Düren die Baulandstrategie (8-Punkte-Plan) für Wohnbauentwicklung in Düren beschlossen.
Vorrangiges Ziel der Baulandstrategie ist die bedarfsgerechte Bereitstellung von Wohnbauland, um dem hohen Nachfragedruck gerecht zu werden. Bedarfsgerechte Bereitstellung von Wohnbauland bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die künftige Baulandentwicklung allen Segmenten des Wohnungsmarktes von geförderten über preisgedämpften bis hin zu hochwertigen Angeboten widmet.
Der kooperativen Baulandentwicklung zwischen Investoren werden mit dem 8-Punkte-Plan „klare Rahmenbedingungen“, die allgemeingültig und für alle Wohnbaulandentwickler gleichermaßen gelten, gegeben.
Die Baulandstrategie sieht insbesondere einen flexiblen Ansatz vor, der die Stadt Düren je nach Projektart und –konstellation in die Lage versetzen soll, die genannten stadtentwicklungspolitischen Ziele, bezogen auf das jeweilige Projekt, umzusetzen. Vorgesehen ist ein 30%iger Zwischenerwerb der entwickelten Baufläche (Nettobauflächen) durch die Stadt Düren. Auf diesen Flächen kann die Stadt Düren zielgruppengerichtet Grundstücke weiterveräußern oder selbstständig entwickeln. Alternativ kann sich ein Vorhabenträger dazu verpflichten 30% der zu entwickelnden Geschossfläche im geförderten Wohnungsbau zu erreichten. Die beiden nebeneinanderstehenden Ansätze bieten den Vorteil flexibel auf unterschiedliche Gegebenheiten zu reagieren.
Baulandstrategie der Stadt Düren (PDF, 1.599 KB)
8-Punkte-Plan (PDF, 180 KB)