- Geburtsurkunden der Eltern
- Eheurkunde der Eltern oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bis 31.12.2008 beglaubigte Abschrift/Auszug aus dem Familienbuch)
Unterlagen zur Beurkundung der Geburt
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Die Geburt des in Düren geborenen Kindes ist innerhalb einer Woche dem Standesamt Düren anzuzeigen. Die Anzeigepflicht obliegt den sorgeberechtigten Eltern.
Ist Ihr Kind in einem der Dürener Krankenhäuser zur Welt gekommen, erhalten Sie dort eine Geburtsanzeige. Neben der Geburtsanzeige benötigt das Standesamt noch weitere Unterlagen von Ihnen. Mit der Geburtsanzeige sind immer die Personalausweise oder Reisepässe der Eltern vorzulegen. Die benötigten Unterlagen hängen von Ihrer Lebenssituation ab:
Die Mutter ist verheiratet:
Die Mutter ist geschieden oder verwitwet
- Geburtskunden der Eltern
- Eheurkunde der vorherigen Ehe der Mutter sowie Nachweis über die Auflösung dieser Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehemannes)
- gegebenenfalls vor Geburt beurkundete Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
Die Mutter ist ledig:
- Geburtsurkunden der Eltern
- gegebenenfalls vor der Geburt beurkundete Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
Geburtsbescheinigungen
Im Anschluss an die Beurkundung der Geburt erhalten Sie drei gebührenfreie Geburtsbescheinigungen (für die Krankenversicherung, zur Beantragung von Kindergeld und Elterngeld), sowie je nach Wunsch eine oder mehrere gebührenpflichtige Geburtsurkunden.
Das Standesamt veranlasst anschließend die Anmeldung des Kindes bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Zusammen mit der Geburtsanzeige wird man Ihnen ein Merkblatt aushändigen, aus dem Sie weitere Einzelheiten, insbesondere auch zur Namensführung des Kindes, entnehmen können.
Leistungen für Familien
Hier finden Sie Informationen zu den folgenden Themen:
Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend