Pflegeeltern werden

Überlegungen, Voraussetzungen, Aufgaben

Bewerber, die sich um die Aufnahme eines Pflegekindes bemühen, müssen ihre "Elternfähigkeit" gegenüber dem Pflegekinderdienst nachweisen. Der Orientierungsmaßstab, der einer Überprüfung zugrunde gelegt wird, ist immer das Wohl des Kindes. Eine Vielzahl von Informationen soll dem Pflegekinderdienst ermöglichen, dass für ein bestimmtes Kind Bewerber gefunden werden, die die Bedürfnisse und Interessen des Kindes wahrnehmen und darauf eingehen können.

Es werden grundsätzlich nicht für Pflegeeltern Kinder gesucht, sondern für Kinder geeignete Pflegeeltern. Aufgrund dieser Tatsache sind an die zukünftigen Pflegeeltern eine Reihe von Erwartungen geknüpft.

Grundsätzlich sollten Bewerber sich nicht scheuen, ihre genauen Vorstellungen vom Zusammenleben mit einem Kind mitzuteilen. Auch ist besonders wichtig, sich selbst ehrlich die Frage zu stellen, was man sich zutraut und wo die Grenzen liegen. Eltern sollten versuchen, zusammen mit dem Pflegekinderdienst ihre eigene Position zu bestimmen. Dies dient dazu, bei einer Vermittlung möglichst genau zu wissen, ob ein bestimmtes Kind in eine bestimmte Familie passt. Eigene Unsicherheiten, Ängste, Erwartungen sollten in den gemeinsamen Gesprächen mit dem Pflegekinderdienst offen eingebracht werden. So werden Pflegeeltern mit der Zeit erfahren, sich und ihren Standpunkt zum Pflegekind immer wieder neu zu überprüfen und ein Bild davon zu bekommen, was eine Pflegeelternschaft ausmacht.

>> Flyer "Pflegeeltern werden" << (PDF, 1,91 MB)

Richtlinien für die Vollzeitpflege - Pflegekinderdienst der Stadt Düren (PDF, 1,27 MB)

Voraussetzungen für diese anspruchsvolle, aber auch schöne Aufgabe sind unter anderem:

  • Aufgeschlossenheit und Verständnis für die Lebensbedingungen und Problemlagen sozial benachteiligter Menschen
  • Einfühlungsvermögen in die besonderen, individuellen Bedürfnisse von Kindern
  • Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit
  • Toleranz und Akzeptanz auch des Umfeldes des Kindes
  • Selbstreflektion und Offenheit
  • sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

Wenn Sie den Entschluss gefasst haben, ein Pflegekind aufzunehmen, sollten Sie zunächst mit Ihrer Familie darüber sprechen, um zu gewährleisten, dass sie die Entscheidung mitträgt. Auch für den Fall, dass Sie das Kind einmal für kurze Zeit nicht versorgen könnten.
Danach sollten Sie mit Ihrem örtlich zuständigen Pflegekinderdienst Kontakt aufnehmen, dort erhalten Sie entsprechende Informationen und bekommen einen Bewerberbogen, den Sie zu Hause ausfüllen können.
Es folgen Gespräche und Hausbesuche, in denen zusammen mit dem Pflegekinderdienst Ihre Motivation für die Aufnahme eines Pflegekindes erörtert wird und bei denen der Pflegekinderdienst Ihre Familie möglichst umfassend kennen lernt, damit bei der Vermittlung eines Kindes ein hohes Maß an Individualität berücksichtigt werden kann.

Sie nehmen an einem Pflegeelternbewerberseminar teil, bei dem Sie nochmals alle wichtigen Informationen erhalten und für sich klären können, ob und in welcher Weise Sie ein Pflegekind aufnehmen wollen.
Weitere Gespräche dienen dazu, dass Sie Ihre Entscheidung nochmals überprüfen und sich darüber bewusst werden können, ob Sie sich dieser Aufgabe wirklich stellen wollen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind Sie als Pflegefamilie anerkannt und werden benachrichtigt, sobald ein "geeignetes" Kind für Sie zur Vermittlung ansteht.

Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien (externer Link, öffnet neues Fenster)

Portal zum Thema Pflegekinder und Adoption (externer Link, öffnet neues Fenster)

Verein für Pflege- und Adoptivfamilien in NRW (externer Link, öffnet neues Fenster)

Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. (externer Link, öffnet neues Fenster)

Portal zum Thema Pflegekinder und Pflegeeltern (externer Link, öffnet neues Fenster)

Portal zum Thema Pflegefamilie (externer Link, öffnet neues Fenster)

Website von Rechtsanwalt Steffen Siefert zu allen rechtlichen Fragen rund um das Pflegekinderwesen (externer Link, öffnet neues Fenster)

Forum für Pflegekinder, Pflegeeltern, Pflegefamilien, professionelle Pflegefamilien, Jugendämter (externer Link, öffnet neues Fenster)

Portal rund um das Pflegekind (externer Link, öffnet neues Fenster)

Arbeitsgemeinschaft für Sozialberatung Psychotherapie (externer Link, öffnet neues Fenster)

 

Literatur

Handbuch für Pflege- und Adoptiveltern
Pädagogische, psychologische und rechtliche Fragen des Adoptions- und Pflegekinderwesens, Informationen von A-Z
Hrsg.: Bundesverband der Pflege- und Adoptiveltern e.V., Schulz-Kirchner-Verlag

Mama und Papa sind meine richtigen Eltern
Pflege- und Adoptivkinder erzählen ihre Geschichte
Charly Kowalczyk, Schulz-Kirchner-Verlag

Paten
Fachzeitschrift rund ums Pflegekind und Adoptivkind
Hrsg.: PAN, Pflege- und Adoptivfamilien im Lande Nordrhein-Westfalen e.V

PFAD
Fachzeitschrift für das Pflege- und Adoptivkinderwesen
Hrsg.: PFAD-Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.

Pflege- und Adoptivkinder
Familienbeispiele, Informationen, Konfliktlösungen
Irmela Wiemann, Rowohlt 1991

Ratgeber Pflegekinder
Erfahrungen, Hilfen, Perspektiven
Irmela Wiemann, Rowohlt 1994

Traumatisierte Kinder in Pflegefamilien und Adoptivfamilien
Henrike Hopp u.a.
Hrsg.: PAN NRW e.V.

Wir werden Adoptiv- oder Pflegeeltern
Helga Oberloskamp
dtv Beck

 


 

Formen der Pflege

Es gibt verschiedene Formen der Pflege, die ganz nach Situation des Kindes und der Herkunftsfamilie entschieden werden.

Dauerpflege
Hier ist das Pflegekind für längere Zeit in der Pflegefamilie untergebracht. Diese hilft bei der Verarbeitung der Erlebnisse, gibt dem Kind die Chance, neue positive Erfahrungen zu machen und kooperiert mit der Herkunftsfamilie.
In den meisten Fällen bleibt das Kind für immer in der Pflegefamilie.

Zeitlich befristete Vollzeitpflege
Wenn Eltern/Elternteile für einen begrenzten Zeitraum ihr Kind nicht versorgen können, übernimmt dies die Pflegefamilie. Die Kurzzeitpflege kann mehrere Wochen bis max. vier Monate dauern. Die Beziehung zu der Herkunftsfamilie wird unterstützt. Ziel ist es, für die Kinder schnellstmöglich eine geeignete Perspektive zu entwickeln, sei es die Rückkehr in den elterlichen Haushalt oder in eine andere Lebensform.

 


 

Herkunftsfamilie

Viele Kinder können aufgrund ungünstiger Rahmenbedingungen vorübergehend oder auch dauerhaft nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen. Deshalb werden für die Unterbringung der Kinder außerhalb der Familie verschiedene Lösungswege gesucht.

Manchmal ist die bestmögliche Form der Hilfe ein Heim bzw. eine Wohngruppe. Dies ist oft der Fall, wenn eine problembezogene Betreuung und gezielte heilpädagogische, medizinische oder therapeutische Behandlung erforderlich ist.

Es gibt jedoch Kinder und Jugendliche, die eine geeignete Familie brauchen, die ihnen einen verlässlichen Bezugsrahmen und ein liebevolles Umfeld schafft.

Das Wissen um die Situation der Herkunftsfamilie, um die Ursachen und den Anlass der Fremdunterbringung ist für die Integration des Kindes in der Pflegefamilie von großer Bedeutung: Es trägt dazu bei, die Ursachen für seine mitunter befremdlichen und nicht nachvollziehbaren Verhaltensweisen zu erkennen. Dadurch wird es Pflegeeltern möglich, das Kind besser zu verstehen.

Ungünstige Rahmenbedingungen kennzeichnen häufig das Leben der Herkunftsfamilien. Etwa die Hälfte aller Herkunftsfamilien lebt auf Sozialhilfeniveau, ein Drittel von sehr niedrigem Einkommen; viele Herkunftseltern sind verschuldet.

Die schlechte materielle Situation bedingt eine Vielzahl von Problemen sozialer Art: Verlust des sozialen Ansehens, Diskriminierung, Abbau von sozialen Kontakten etc. Infolge dieser Notsituation treten häufig seelische und körperliche Erkranken auf. Suchtprobleme und psychische Probleme können entstehen bzw. sich verstärken.

Die meisten Pflegekinder stammen aus unvollständigen Familien und haben nie ein "funktionierendes" Familienleben erlebt. Die Möglichkeit dieser Familien, ihre Probleme alleine zu lösen, sind auf ein Minimum reduziert. Oftmals können die Schwierigkeiten trotz ambulanter Hilfen zur Erziehung nicht überwunden werden, und die desolate Situation führt zur Erziehungsunfähigkeit.

Anhaltende Vernachlässigung und/oder Misshandlung eines Kindes sind die Anlässe für die Herausnahme eines Kindes aus seiner Herkunftsfamilie. Um das Kindeswohl zu schützen, müssen die Kinder außerhalb der Familie untergebracht werden. Niemand wird sich diese Entscheidung leicht machen, da sie mit viel Leid und Trauer für die Herkunftseltern und die Kinder verbunden ist.

Leiblichen Eltern steht generell das Recht zum Umgang mit ihrem Kind zu. Von dem Innehaben der elterlichen Sorge ist der Umgang unabhängig, was bedeutet, dass die Eltern auch ohne elterliche Sorge einen Rechtsanspruch auf Umgang mit dem Kind haben. Der Umgang umfasst neben schriftlichen Kontakten und Telefonaten auch den persönlichen Kontakt in Form von Besuchen. Der Pflegekinderdienst steht dem Kind, den leiblichen Eltern und den Pflegeeltern zur Seite und begleitet Besuchskontakte.

 


 

Rechtlicher Rahmen

Die Unterbringung in einer Pflegefamilie wird vom Jugendamt durchgeführt und geschieht nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 27ff, insbesondere § 33 SGB VIII.