Stärkungspakt NRW

gemeinsam gegen Armut

Vor dem Hintergrund der aktuellen krisenbedingt steigenden Energiepreise, der hohen Inflation sowie einer verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastrukturen gewährt das Land für das Jahr 2023 finanzielle Unterstützungsleistungen in Höhe von ca. 150 Mio. €.

Hiervon entfällt auf die Stadt Düren ein Betrag in Höhe von 918.288,00 €.

 


 

Hilfe für Helfende

Unterstützung für die kommunale soziale Infrastruktur

In den vergangenen Monaten ist es zu einem Anstieg des Beratungsbedarfs insbesondere zu Fragen zu Sozialleistungen, zum Umgang mit möglichen Verschuldungssituationen, Wohn- und Heiz- und Energiekosten gekommen. Um den inhaltlichen und mengenmäßigen Anforderungen gerecht werden zu können, soll ein Teil der laufenden Ausgaben für bereits bestehende Beratungseinrichtungen und -angebote finanziert werden. Hiermit soll verhindert werden, dass Einrichtungen der kommunalen sozialen Infrastruktur Beratungsleistungen einschränken oder gar einstellen müssen.

Mit den Mitteln sollen in erster Linie Anlaufstellen und Einrichtungen für Menschen aus einkommensarmen Haushalten und /oder mit besonderen Bedarfslagen, die aufgrund ihrer individuellen Lebensumstände auf Hilfestellungen angewiesen und bedingt durch die krisenbedingten erheblichen Preissteigerungen betroffen sind, unterstützt werden. Des Weiteren sind gezielte Einzelfallhilfen förderfähig.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. Neben denen der Kommunen zählen in diesem Zusammenhang insbesondere die Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, „Kälte-/Wärmebusse“, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc., aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren/Stadtteilen („Stadtteilwohnzimmer“, „Wärmeräume“).

Grundsätzlich sind folgende Ausgaben finanzierungsfähig:

1. Krisenbedingte Mehrausgaben bei laufenden Angeboten:
Zur Sicherstellung des fortgesetzten Betriebs können die im Jahr 2023 angefallenen Mehrausgaben über den „Stärkungspakt NRW“ finanziert werden. Das bedeutet, dass die Differenz zwischen den Ausgaben 2023 gegenüber den Ausgaben in 2022 erstattet werden kann.

2.Krisenbedingte Schaffung zusätzlicher Angebote:
Bei den Ausgaben für krisenbedingt zusätzliche Angebote handelt es sich um Mehrausgaben im Sinne des „Stärkungspaktes NRW“. Anders als bei den krisenbedingten Mehrausgaben laufender Angebote können hier die gesamten, nicht anders refinanzierten auf die Angebotsausweitung entfallenden Ausgaben berücksichtigt werden.

3. Programme und Maßnahmen für Einzelfallhilfen:
Über Einzelfallhilfen können Menschen in finanziellen Notlagen Fällen finanzielle Unterstützungen gewährt werden, der Ersatz bzw. die Aufstockung staatlicher (Sozial-)Leistungen ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Einzelfallhilfen, die bei Sozialleistungsbezug zu einer Berücksichtigung als Einkommen führen, sind ausgeschlossen.
 

Hierzu zählen u.a. Ausgaben

  • für die Erstellung und Produktion von Informationsmaterialien,
  • zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtungen (wie z.B. Miet- und Mietnebenkosten, Strom- und Heizkosten, Müllentsorgung, Einkauf von Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Handschuhe, Masken, Besteck, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Küchenutensilien etc.),
  • Personal- als auch Honorarausgaben soweit das Personal unmittelbar zur Erbringung von Dienstleistungen in den förderfähigen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur eingesetzt wird.
  • Personalausgaben, die unmittelbar mit der verwaltungsmäßigen Umsetzung der Unterstützungsleistung zusammenhängen, 
  • investive Ausgaben.

Von einer Unterstützung ausgeschlossen sind Einrichtungen, die über Drittmittelförderung vollfinanziert werden, und Einzelfälle, in denen vorrangige Leistungen zur Verfügung stehen.

Der Förderzeitraum umfasst den Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.12.2023.

Das bedeutet, dass nur Ausgaben gefördert werden, die in diesem Zeitraum tatsächlich anfallen.

Sozial- und Schuldnerberatungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können ab sofort Mittel unter Verwendung des Vordrucks „Bedarfsanmeldung“ (s. Antragsformulare) beim Stadtsozialamt Düren - gerne über die E-Mailadresse stadtsozialamt@dueren.de - beantragen.

Bitte fügen Sie dem Antrag eine Beschreibung des von Ihnen durchgeführten bzw. neu geplanten Vorhabens und eine Aufstellung über die zusätzlichen Kosten sowie etwaige bereits erhaltene Förderung bei.

 


 

Deutschlandtickets

für Schülerinnen und Schülern

Mit Mitteln aus dem Stärkungspakt NRW, einem Unterstützungsprogramm der NRW-Landesregierung, übernimmt die Stadt Düren für bedürftige „Selbstzahlerinnen“ und „Selbstzahler“ auch den Eigenanteil am Deutschlandticket Schule.

Die Stadt Düren bietet bedürftigen Schülerinnen und Schülern zusätzliche Unterstützung bei der Anschaffung eines Deutschlandtickets. Ab sofort, bis Ende des Jahres, können bedürftige Schülerinnen und Schüler kostenlos ein Deutschlandticket erhalten. Darauf weist das Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt hin.

Mit Beginn des aktuell laufenden Schuljahres wurde in Düren das Deutschlandticket Schule für alle Schülerinnen und Schüler, die laut Schülerfahrkostenverordnung NRW Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten haben, kostenlos eingeführt. Für nicht anspruchsberechtigte Schüler und Schülerinnen wird dieses Ticket von der Stadt Düren mit 20 Euro pro Monat bezuschusst, damit es von möglichst vielen Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen werden kann. Für diese Schülerinnen und Schüler ergibt sich ein Eigenanteil von 29 Euro pro Monat.

Mit Mitteln aus dem Stärkungspakt NRW, einem Unterstützungsprogramm der NRW-Landesregierung, übernimmt die Stadt Düren für bedürftige „Selbstzahlerinnen“ und „Selbstzahler“ auch den Eigenanteil am Deutschlandticket Schule. Als hilfsbedürftig gelten Familien, die Leistungen aus dem SGB II, dem SGB XII sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld beziehen. Zur Beantragung der Kostenübernahme reichen die Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheids sowie des ausgefüllten und von der Schule gestempelten Antrags auf das Deutschlandticket Schule aus.

Die Tickets werden automatisch zum 31.12.2023 von der Stadt Düren gekündigt. Für die Nutzung des Tickets ab dem 1.1.2024, mit einer dann eintretenden Selbstkostenbeteiligung in Höhe von 29 Euro pro Monat, die vom Konto abgebucht wird, muss bis zum 10.12.2023 ein neuer Antrag bei der Rurtalbus GmbH gestellt werden.

Der Antrag auf das Deutschland Ticket Schule ist erhältlich im iPUNKT, Markt 6, oder online auf www.rurtalbus.de (externer Link, öffnet neues Fenster).