Plankonzepte

Auf dieser Seite sind für Sie aktuelle Plankonzepte zusammengestellt.


 

Handlungskonzept Wohnen

für die Stadt Düren

Das Interesse am urbanen Wohnen in der Stadt nimmt wieder zu. Das zeigen unter anderem die Anfragen, die vor allem die zentralen Lagen rund um die Dürener Innenstadt im Fokus haben. Kurze Wege und ein umfassendes Versorgungsangebot sind nur einige Gründe, warum es viele - nicht nur ältere Menschen -  wieder verstärkt in die Stadt zieht. 

In der Folge der aktuellen demographischen und gesellschaftlichen Veränderungen verändern sich auch die Anforderungen an den städtischen Wohnungsmarkt: 
Viele Wohnungen in Düren sind in der Zeit vor 1980 entstanden und entsprechen nicht mehr den heute geltenden energetischen Standards. Hinzu kommt, dass schon jetzt etwa jedes siebte Gebäude in der Stadt ausschließlich von über 70-jährigen Personen bewohnt wird. Hier wird es in den kommenden Jahren zu einem verstärkten Generationenwechsel kommen. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach passenden Wohnungen für Singles und Paare ohne Kinder.
Der Wohnungsbestand wird diese Veränderungen nicht problemlos auffangen können. Das Wohnen in Düren muss folglich für die Zukunft aus einem neuen Blickwinkel betrachtet werden. Die Frage ist, wie die Stadt auf die sich abzeichnenden Entwicklungen reagieren kann, um weiterhin passenden Wohnraum für verschiedene Zielgruppen zu bieten.

Das Handlungskonzept Wohnen für die Stadt Düren stellt eine Leitlinie für die zukünftigen Entwicklungen des Dürener Wohnungsmarktes dar. Es soll einer strategischen Grundausrichtung der  Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik für die nächsten 15-20 Jahre dienen.

 Das Konzept wurde in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Schulten Stadt- und Raumentwicklung (SSR) aus Dortmund erarbeitet und vom Rat der Stadt Düren am 09.04.2014 als städtebauliches Entwicklungskonzept für die Stadt beschlossen.

 


 

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Der Einzelhandel hat nicht nur besondere Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung. Er prägt auch das Bild der Stadt und trägt maßgeblich zur Vitalität und zur Belebung der Innenstädte und der Stadteilzentren bei. Doch wie in den meisten Städten, so unterliegt auch die Dürener Einzelhandelslandschaft seit Jahren einem erheblichem Veränderungsprozess.

Die Veränderungen haben häufig negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Innenstadt als auch auf die Versorgung in den Stadtteilen. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es, hier steuernd einzuwirken, wozu den Kommunen mittlerweile ein erweitertes planungsrechtliches Instrumentarium zur Verfügung steht. 

Voraussetzung für den wirksamen Einsatz dieser rechtlichen Instrumente ist das am 24. März 2010 vom Rat der Stadt Düren einstimmig beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Mit dem Konzept legt die Stadt Düren ihre Entwicklungsziele für den Einzelhandel fest. Der Sicherung und Weiterentwicklung der Innenstadt und der Stadtteilzentren kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Funktionsverlust, Trading-Down-Effekten und Leerständen soll entgegengewirkt und die Attraktivität der Innenstadt gesteigert werden. Ebenso zählt zu einer ausgewogenen Versorgungsstruktur auch die Sicherung und maßvolle Weiterentwicklung einer flächendeckenden, wohnungsnahen Grundversorgung sowie eine gezielte Fortentwicklung der Sonderstandorte für großflächige nicht zentrenrelevante Einzelhandelsangebote.

Mit der Aufstellung eines derartigen Entwicklungskonzeptes nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB nimmt die Stadt Düren eine grundlegende Aufgabe im Rahmen ihrer Planungshoheit wahr. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist vorrangig als ein stadtplanerisches Instrument anzusehen. Es stellt die vorhandene Zentren- und Versorgungsstruktur in Düren dar, legt die zentralen Versorgungsbereiche räumlich und inhaltlich fest und definiert die ortspezifische Liste zentrenrelevanter Sortimente ("Dürener Liste"). Das Konzept dient als Grundlage und städtebauliche Rechtfertigung einer Bauleitplanung zur Steuerung des Einzelhandels. Doch bietet ein solches Konzept und dessen Anwendung auch Planungs- und Investitionssicherheit für den bereits ansässigen Einzelhandel, ansiedlungswillige Investoren sowie Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Düren - Fortschreibung (Stand November 2020) (PDF, 4.481 KB)

 


 

Vergnügungsstättenkonzept

Vergnügungsstätten haben Konjunktur. Dieser landesweite Trend ist auch in Düren zu beobachten. Unter dem Begriff "Vergnügungsstätte" werden Spielhallen, Wettbüros, Nachtlokale und Diskotheken zusammengefasst. Treten sie vermehrt auf, so kann dies zu einem schleichenden Abwärtstrend von Stadtquartieren und Straßenzügen führen. Man spricht dann von einem "Trading-down-Effekt". Hierdurch werden weniger zahlungskräftigere Einzelhandelsgeschäfte aus den innerstädtischen Geschäftslagen verdrängt. Auch schaden Vergnügungsstätten dem Wohnen, wenn sie mit Lärm und Verkehr verbunden sind.

Die Anzahl der vorhandenen Vergnügungsstätten ist bislang in Düren nicht das Problem. Vielmehr sind es deren räumliche Verteilung und die vielen Anfragen nach weiteren Standorten für Spielhallen und Wettbüros, die die Stadt zum Handeln zwingt. Während sich früher die Vergnügungsstätten vorwiegend in den Innenstädten ansiedelten, werden heute vor allem Grundstücke und Immobilien in den gut erreichbaren Gewerbegebieten, in den Stadtteilzentren und an verkehrsgünstigen Hauptverkehrsstraßen nachgefragt. Auch die Betriebsformen haben sich gewandelt. Statt der klassischen „Spielhölle“ sind es heute großflächige Entertainment-Center, die auf den Markt kommen.

Kommunen haben die Möglichkeit, die Ansiedlung von Vergnügungsstätten bauleitplanerisch in ihrem Stadtgebiet zu steuern. Dies erfolgt über entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Solche Regelungen dürfen aber nicht willkürlich getroffen werden, sondern müssen städtebaulich begründet sein. Eine solche städtebauliche Begründung kann ein Vergnügungsstättenkonzept liefern, das von der Kommune aufgestellt wird und das gesamte Stadtgebiet betrachtet. Es kann helfen, Spielhallen und Wettbüros in sensiblen Bereichen der Stadt auszuschließen oder in Art und Anzahl zu begrenzen.

Die Stadt Düren will vor allem die Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros im Stadtgebiet besser steuern können. Aus diesem Grund hat die Verwaltung ein solches Vergnügungsstättenkonzept erarbeitet.  Der Rat des Stadt hat das Konzept am 20.07.2011 einstimmig beschlossen. Als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Absatz 6 Nr.11 BauGB ist es künftig bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen.
 

Vergnügungsstättenkonzept

Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Düren Teil 1 (PDF, 2.861 KB)
Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Düren Teil 2 (PDF, 8.380 KB)
Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Düren Teil 3 (PDF, 4.273 KB)