56 Amt für Generationen, Ehrenamt und Betreuungen

Was sind unsere Aufgaben?

Senior*innen und Ehrenamt

Das Leben hört nicht auf, spannend zu sein - auch im Alter gibt es viel zu entdecken, zu bewegen und zu erleben.

Ob Sie neue Menschen treffen, sich durch ein Ehrenamt einbringen, Ihre Umgebung mitgestalten möchten oder Fragen und Wünsche haben: Wir bieten Raum, Unterstützung und Ideen.  

Ehrenamt

Ehrenamt stärkt unsere Stadt - und wir stärken das Ehrenamt

Wir sind für Sie da, wenn Sie…

  • sich ehrenamtlich engagieren möchten,
  • Beratung oder Coaching zum Thema Ehrenamt suchen,
  • eine passende Einsatzstelle finden wollen,
  • die Ehrenamtskarte für das Stadtgebiet beantragen wollen,
  • mehr über den Ehrenamtspreis der Stadt Düren wissen wollen,
  • Fragen oder Anregungen rund ums freiwillige Engagement haben.

 

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

Kontaktperson:

Rebecca Kliem
02421 25-2830
r.kliem@dueren.de

Wer sich in Düren ehrenamtlich engagiert kann unter bestimmten Voraussetzungen Inhaber*in der Ehrenamtskarte NRW werden und mit zahlreichen Vergünstigungen in ganz NRW, aber auch in unserem schönen Düren rechnen. Welche Voraussetzungen Sie dafür mitbringen müssen und ob Sie vielleicht sogar die Jubiläums-Ehrenamtskarte erhalten können, erfahren Sie hier:

Ehrenamtskarte - Bürgerportal der Stadt Düren (externer Link, öffnet neues Fenster)

 

Das Thema Flüchtlinge bewegt viele Menschen. Unsere Stadt ist – wie viele andere Kommunen auch – Zufluchtsort für Flüchtlinge. Sie sind Krieg, Verfolgung und Armut entkommen. Oft nehmen sie große Gefahren auf sich, um sich und ihre Familien in Sicherheit zu bringen. Die Stadt Düren ist verpflichtet, sie aufzunehmen, und möchte dies umsichtig und gut tun. Viele Dürener Bürgerinnen und Bürger engagieren sich für Flüchtlinge. Dafür sind wir dankbar und möchten dazu beitragen, dass es gelingt. Denn die Aufnahme und Integration der Flüchtlinge wird uns noch lange beschäftigen.

Damit Ehrenamtliche gezielt vermittelt werden können, bitten wir alle Interessierten darum, einen Kontaktbogen  (PDF, 103 KB) auszufüllen. So werden Angaben zur Person, Vorerfahrungen und persönliche Interessen schon beim Erstkontakt erfasst. Bitte senden Sie den unterschriebenen Kontaktbogen an die E-Mail-Adresse unterkunftsmanagement@dueren.de oder postalisch an die Stadtverwaltung Düren, Sozialamt, Abt. 50.42, Wilhelmstraße 34 (City-Karree), 52349 Düren. 

Kontaktperson:

Frau Schiffer
02421 25-2714
l.schiffer@dueren.de

 

 

 

Wie kann ehrenamtliches Engagement aussehen?

Im Folgenden werden Bereiche vorgestellt, in denen ehrenamtliches Engagement möglich ist.

 

Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen

Viele Dinge, die für uns alltäglich sind, stellen für die Flüchtlinge zum Teil unlösbare Herausforderungen dar – oft allein durch die mangelnden Sprachkenntnisse, aber auch dadurch, dass die Abläufe bei uns anders sind als in ihrer Heimat. Hier benötigen viele Hilfe, z. B. bei Arztbesuchen und Behördengängen.

Gemeinsame Unternehmungen

Gemeinsame Aktivitäten mit Dürenerinnen und Dürener sind für Flüchtlinge aller Altersstufen, aber natürlich besonders für Kinder und Jugendliche wichtig, um Kontakte knüpfen zu können, den Stadtteil bzw. die Stadt kennen zu lernen und Anregungen und Informationen zu bekommen.

 

Begegnungen mit Flüchtlingen gestalten

Wo Flüchtlinge und die lokale Bevölkerung miteinander in Kontakt kommen, werden Vorurteile und Hemmschwellen abgebaut. Begegnungsfeste helfen den Flüchtlingen, die Sprache zu vertiefen und Beziehungen zur Ortsbevölkerung aufzubauen.

 

Einführung in die deutsche Sprache

Der Erwerb und die Anwendung der deutschen Sprache sind für Flüchtlinge von zentraler Bedeutung. Ehrenamtliche könnten mit einem niederschwelligen Sprachangebot einen ersten Kontakt mit der deutschen Sprache ermöglichen und so Grundlagen für den Alltag vermitteln. Dies ist vor allem bei Flüchtlingen wichtig, die noch nicht an einem regulären Sprachkurs teilnehmen können.

 

Wohnraum suchen und Umzug begleiten

Die selbständige Wohnungssuche ist für Flüchtlinge häufig sehr schwierig. Eingeschränkte Sprachkenntnisse und Hemmungen erschweren einen Kontakt zu Vermietern oder Wohnungsbaugesellschaften. Sie können Flüchtlinge, die nicht mehr verpflichtet sind, in städtischen Übergangswohnheimen zu leben, dabei unterstützen, passenden Wohnraum zu finden.

 

Unfallversicherung

Wenn Sie bei der Stadt Düren offiziell als ehrenamtliche Kraft in der Flüchtlingshilfe registriert sind, sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert. Eine Anmeldung bei der Unfallkasse NRW ist hierfür nicht erforderlich.

https://www.unfallkasse-nrw.de/versicherte-und-leistungen/versicherte/ehrenamtlich-taetige/ehrenamtliche-fluechtlingshilfe.html  (externer Link, öffnet neues Fenster)

 

Haftpflichtversicherung

Ehrenamtlich Engagierte sind meist über den Träger für den sie tätig sind versichert.

Weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung (externer Link, öffnet neues Fenster)

 

LINK:

Kontaktbogen  (PDF, 103 KB)

Quartiersentwicklung

Quartiere in denen Senior*innen nicht nur wohnen, sondern auch leben? Das geht! Um älteren Menschen ein selbstbestimmtes, sicheres und aktives Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen, ist die gezielte Gestaltung von Stadtteilen oder Wohngebieten unerlässlich. Ziel ist es, durch soziale Angebote, einer altersgerechten Infrastruktur und barrierefreies Wohnen die Lebensqualität der älteren Menschen zu erhöhen und sie in der Gemeinschaft aktiv zu integrieren.

Weitere Informationen unter: https://www.dueren.de/quartiersarbeit (Die Seite befindet sich aktuell in Bearbeitung)
 

Sie möchten sich ehrenamtlich in den Quartieren einbringen oder haben Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

 

Kontaktperson:

Rebecca Kliem
02421 25-2830
quartiersentwicklung@dueren.de

Seniorenrat

Der Seniorenrat, als Sprachrohr der Senior*innen der Stadt Düren, stärkt die Mitwirkung der älteren Generation an der politischen Willensbildung. Als Ansprechpartner für ca. 26.000 Menschen über
60 Jahren hier in Düren, gilt er nicht nur als wichtiger Ansprechpartner bei Fragen in allen Lebenslagen, sondern auch als Institution, um ehrenamtliches Engagement aktiv einzubringen.

Weitere Informationen unter: https://www.dueren.de/seniorenrat

Kontaktperson
Christina Werling
02421 25 – 2833
c.werling@dueren.de

Sprechzeiten des Seniorenrates
Mo – Fr: 10-12 Uhr
02421 25 – 2055
Raum 030
seniorenrat@stadt-dueren.info

Veranstaltungen für Senior*innen

Sie suchen nette Gesellschaft, gute Gespräche oder einfach eine schöne Zeit in angenehmer Runde? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Unser Amt organisiert über das Jahr hinweg eine Vielzahl beliebter Veranstaltungen für Menschen ab 60 Jahren.

  • Seniorenkarnevalsparty
    Bunt, fröhlich - gemeinsam feiern wir die fünfte Jahreszeit
  • Seniorennachmittage in Ihrem Stadtteil
    Nette Gespräche und wechselndes Programm
  • Seniorenfahrt
    Ein besonderer Ausflug mit netter Gesellschaft - für alle, die gerne unterwegs sind.
  • Seniorenweihnachtsfeier
    Ein stimmungsvoller Jahresabschluss mit Musik, besinnlichen Momenten und Begegnung.

 

Kontakt für alle Veranstaltungen des Amts:

Rebecca Kliem
02421 25-2830
r.kliem@dueren.de

 

Wir unterstützen den Seniorenrat bei:

  • Ü 60-Party
    Tanzen, Lachen, Spaß haben - Lebensfreude kennt kein Alter!
  • Seniorentag
    Ein Tag voller Information, Austausch und Begegnung rund ums Älterwerden
  • Generationen im Gespräch
    Jung trifft Alt - generationsübergreifender Austausch mit Tiefe und Offenheit

 

Kontakt für die Veranstaltungen des Seniorenrats:

Christina Werling
02421 25-2833
c.werling@dueren.de

 

Alle aktuellen Veranstaltungen für Senior*innen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Betreuungsbehörde
Ist eine erwachsene Person aufgrund einer psychischen oder physischen Erkrankung nicht mehr in der Lage seine Angelegenheiten des alltäglichen Lebens selbst zu bewältigen, besteht die Möglichkeit über das Amtsgericht durch ein Betreuungsverfahren zu prüfen, ob eine rechtliche Betreuung zur Unterstützung eingerichtet werden muss. 

 

Rechtliche Betreuung

Für eine/einen Volljährige*n kann auf Grund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine Betreuung eingerichtet werden, wenn er/sie vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine/ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen.

Eine Betreuung kann von Amts wegen oder auf Antrag des/der Betroffenen eingerichtet werden.
Über das zuständige Amtsgericht wird im Rahmen eines sogenannten Betreuungsverfahrens geprüft, ob die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, wer als Betreuer*in bestellt werden kann und in welchen Lebensbereichen eine Betreuung notwendig ist.

Eine Betreuung wird nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz für bestimmte
Lebensbereiche eingerichtet. Der/die Betreuer*in soll dem/der Betreuten bei der Regelung seiner Angelegenheiten Hilfestellung leisten und zwar solange, wie notwendig.

Ebenso wird geprüft, ob Hilfen vorhanden sind, die die Einrichtung einer Betreuung entbehrlich machen können.
Die Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörde haben dem Gericht gegenüber in einem Sozialgutachten eine Stellungnahme mit geeigneten Vorschlägen abzugeben und sind maßgeblich an den Entscheidungen des Gerichtes beteiligt.

Anregung einer Betreuung

 

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung, oft auch Patiententestament genannt, kann ein/eine Patient*in seinen/ihren Willen im Hinblick auf zukünftige medizinische Behandlung festlegen. 
Dies ist insbesondere für den Fall von Bedeutung, in dem der/die Patient*in nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.

Folgende Punkte sollten Sie hierbei beachten:
Hier geht es ausschließlich um die passive Sterbehilfe bei einer unheilbaren Erkrankung oder einen nicht mehr umkehrbaren komatösen Zustand.

  • Bringen Sie in Bezug auf medizinische Behandlungssituationen Ihre ganz persönliche Meinung und Ihren ganz persönlichen Willen zum Ausdruck. Sie dokumentieren damit, dass Sie Ihre Weltanschauung, den Wert Ihres Lebens und über Ihr eigenes Sterben ernsthaft nachgedacht haben.
  • Notieren Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen möglichst schriftlich.
  • Bedenken Sie, dass Ihre Patientenverfügung den behandelnden Ärzten verbindliche Hinweise für die gewünschte Behandlung, aber auch Grenzen geben soll.

Die von der Arbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten bei Stadt und Kreis Düren herausgegebene Patientenverfügung kann Ihnen hierbei Orientierung sein. Sie ist bei Ihrer Betreuungsbehörde erhältlich.

Hier können Sie sich die Patientenverfügung herunterladen (externer Link, öffnet neues Fenster)

 

Vorsorgevollmacht und Vollmacht

Durch eine Vollmacht oder Vorsorgevollmacht kann der Betroffene eine oder mehrere Personen des Vertrauens bestimmen, die seine Angelegenheiten regeln. Damit kann die Notwendigkeit der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung wegfallen.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der/die Vollmachtgeber*in geschäftsfähig ist und eine rechtsverbindliche Vollmacht oder Vorsorgevollmacht erteilen kann.
Ebenso muss der/die Bevollmächtigte bereit und geeignet sein, die Bevollmächtigung im Sinne des/der Vollmachtgeber*in auszuüben.

Es ist zu beachten, dass nur Personen, zu denen ein entsprechendes Vertrauensverhältnis besteht, als Bevollmächtigte bestimmt werden sollten.
Eine Vollmacht oder Vorsorgevollmacht kann jederzeit von dem/der Vollmachtgeber*in widerrufen werden. 
In besonderen Fällen kann die Konsultierung eines Notars notwendig werden (z. B. bei Haus- und Grundstücksgeschäften).

Die Betreuungsarbeitsgemeinschaft bei Stadt und Kreis Düren hat Vordrucke entwickelt und erstellt, die bei den Amtsgerichten Düren und Jülich anerkannt werden.

Notwendige Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie bei Ihrer
Betreuungsbehörde, dem Amtsgericht oder den ortsansässigen Betreuungsvereinen.
 

Alle entsprechenden Formulare zum Thema "Vorsorgevollmacht und Vollmacht" finden Sie hier! (externer Link, öffnet neues Fenster)

Unter diesem Link finden Sie Broschüren zum Betreuungsrecht in verschiedenen Sprachen! (externer Link, öffnet neues Fenster)

 

Informationen für Betreuer*innen

Mit der Bestellung zum/zur Betreuer*in wird diesem eine Person anvertraut. Diese Person ist aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht (mehr) in der Lage, ihre Interessen ganz oder teilweise gegenüber anderen Personen wahrzunehmen. 

Der/die Betreuer*in ist deshalb – beschränkt auf den zugewiesenen Aufgabenkreis - mit der Aufgabe betraut worden, die Interessen dieser Person wahrzunehmen und durchzusetzen. Dabei hat er/sie das Wohl der anvertrauten Person ebenso zu berücksichtigen wie ihre/ihrem Wohl entsprechenden Wünsche und Wertvorstellungen, soweit es zuzumuten ist.

"Orientierungshilfe für Betreuer" (Link, öffnet neues Fenster)

"Behörden- und Institutionsführer für Betreuer" (Link, öffnet neues Fenster)

Checkliste zur Feststellung der Erforderlichkeit freiheitsbeschränkender Maßnahmen in Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen (herausgegeben vom Amtsgericht Düren, Abteilung für Betreuungen, im November 2010)

"Anleitung und Checkliste zur Feststellung des Patientenwillens"  (Link, öffnet neues Fenster - Bevor Sie das Formular ausfüllen, lesen Sie bitte die beigefügten Hinweise)

Infomerkblatt für Berufsbetreuer zum Registrierungsverfahren Neubetreuer (Link, öffnet neues Fenster)