Umwelt und Klimaschutz

Luftreinhaltung

Für die Stadt Düren als Mittelstadt zwischen Aachen und Köln ist Mobilität von großer Bedeutung. Binnenverkehr, Lieferverkehr und die Anbindung an die umliegenden Städte und Gemeinden im Kreisgebiet sowie die Ballungsräume sind Teil der vernetzten Wirtschaft im dichtbevölkerten Nordrhein-Westfalen. Bis 2018 wurde an einer Messstation in der Euskirchener Straße der zulässige Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid von 40μg/m3 überschritten, deshalb bedarf es hier der Aufstellung eines Maßnahmenprogramms.

Die Bezirksregierung Köln hat einen Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Düren aufgestellt, der am 1. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Abschlussbericht Stand 7/2013 (PDF, öffnet neues Fenster)

An der Euskirchener Straße wurde zwischen 2010 bis 2018 der geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) teils deutlich überschritten. Durch die Fertigstellung der Ostumgehung B56n wird eine deutliche Verbesserung erwartet. Um die Einhaltung des Grenzwertes dauerhaft sicherzustellen, ist die Bezirksregierung nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtet, den geltenden Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Düren fortzuschreiben. Rechtsgrundlage für die Fortschreibung ist § 47 Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV). Gemäß § 47 Absatz 5 und 5a BImSchG ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung zu beteiligen.

Der Zeitraum zur Einsichtnahme des Entwurfs der ersten Fortschreibung wurde im August 2021 geschlossen. Derzeit wertet die Bezirksregierung Köln die vorgetragenen Argumente aus und entscheidet über die Anregungen und Ergänzungen. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird anschließend veröffentlicht und in Kraft gesetzt.

Ende 2017 hat die Stadt Düren für die Aufstellung eines Masterplanes Luftreinhaltung einen Förderantrag in Höhe von 230.000 € vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in vollem Umfang bewilligt bekommen.

Die Bereitstellung der Fördermittel war ein Ergebnis des 1. Dieselgipfels Anfang September 2017 bei Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin, an dem auch Bürgermeister Paul Larue teilgenommen hatte und auf dem den 90 von NO2 Überschreitung betroffenen Kommunen ein Förderprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro in Aussicht gestellt wurde.

Für eine konzeptionelle Aufstellung eines Masterplanes Luftreinhaltung wurde von Stadt und Kreis Düren ein gemeinsamer Förderantrag beim BMVI gestellt.

Innerhalb des Konzeptes sind Maßnahmen aus den bereits bestehenden Konzepten Luftreinhalteplan, Klimaschutzteilkonzept „Klimafreundliche Mobilität“ sowie Nahverkehrsplan des Kreises Düren (ÖPNV) berücksichtigt worden. Darüber hinaus sind im Rahmen der Masterplanerstellung ergänzende Untersuchungen für den Bereich Elektromobilität erfolgt.

  • Aufstellung eines Konzeptes zur Entwicklung der Ladeinfrastruktur in Stadt und Kreis Düren (Elektromobilität Individualverkehr)
  • Aufstellung eines Konzeptes Umstellung des Busverkehrs auf emissionsfreie Antriebssysteme (Elektromobilität ÖPNV)
  • Aufstellung eines Konzeptes zur Effizienzsteigerung der kommunalen Fuhrparks und Umstellung auf Elektrofahrzeuge bei der Stadt- und Kreisverwaltung

Neben den ergänzenden Untersuchungen sind im Rahmen der Masterplanerstellung auch Maßnahmenschwerpunkte aus den genannten bestehenden Konzepten bzgl. des Kosten- und NOX-Einsparpotenzials bewertet worden. Für eine Bewertung und Priorisierung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung wurden nach dem vom BMVI vorgegebenen Themenspektrum eine Reihe von Schwerpunkten für den Masterplan Luftreinhaltung gesetzt, die eine große Bandbreite umfassen, von Digitalisierung und Elektrifizierung des Verkehrs bis hin zu den Themenschwerpunkten Radverkehr und Urbane Logistik.

Abschlussbericht Green City Masterplan Düren (PDF, öffnet neues Fenster)

Lärmschutz

Bei Umgebungslärm handelt es sich um belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Dazu zählt der sich ausbreitende Lärm in dem Bereich von Straßen, Schienenstrecken und Flughäfen, sowie Lärm der von Industrie- und Gewerbeanlagen ausgeht.

Aufgrund dieser Erkenntnisse hat sich die EU bereits vor vielen Jahren des Themas „Lärm“ angenommen - mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG). In einem Turnus von 5 Jahren müssen die Kommunen hiernach entsprechend den Lärmkartierungen Lärmaktionspläne erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne überprüfen und ggf. überarbeiten. Ziel dieser Pläne ist es, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben, sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

Ziel der Lärmaktionsplanung der Stadt Düren ist es, vorhandene Lärmprobleme für Hauptverkehrsstraßen zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

Mit der im Jahr 2023 gestarteten Stufe 4 der Lärmaktionsplanung wurden Länder und Kommunen aufgefordert, bis 18. Juli 2024 erneut die Lärmsituation in Ihrem Stadtgebiet zu analysieren. Die Pflicht besteht grundsätzlich für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Die Lärmkartierung ist ein wichtiges Instrument, um Lärmbelastungen großflächig darzustellen und Lärmschwerpunkte zu ermitteln.

In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Lärmkartierung wird die Lärmbelastung in Dezibel (dB(A)) entlang von Haupteisenbahnstrecken, Hauptverkehrsstraßen und/oder Flughäfen erfasst und Betroffenenstatistiken erstellt. In den gewonnenen Lärmkarten wird die entstehende Lärmbelastung farbig und flächenhaft dargestellt.

Für die Lärmkartierung entlang der Schienenwege des Bundes liegt die Zuständigkeit beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Die Lärmkartierung entlang der Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen im Raum Düren wurden durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) vorgelegt.

Die aktuellen Lärmkarten für die Stadt Düren sind unter https://www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkartierung (externer Link, öffnet neues Fenster) einzusehen. Die Lärmkartierung in Düren stellt, wie gesetzlich vorgeschrieben, die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr dar.

Der in 2020 erstellte Lärmaktionsplan der Stufe 3 wurde basierend auf den neuen Lärmkarten überprüft. 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Bürgerinnen und Bürger im März und April 2024 Anregungen zur Lärmaktionsplanung der Stufe 4 schriftlich oder per E-Mail einreichen.

Die Ergebnisse der Beteiligungen wurden gesammelt, ausgewertet und bei der Aufstellung des finalen Lärmaktionsplans berücksichtigt. Das bedeutet, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Anregungen erfolgt ist. Die Anregungen mussten jedoch nicht zwingend in die Lärmaktionsplanung einfließen.

In den Sitzungszügen im Frühjahr und Sommer 2024 wurde der nach Auswertung aller Stellungnahmen aktualisierte Entwurf des Lärmaktionsplanes wiederum eingebracht. Ein finaler Beschluss ist in der Ratssitzung am 03.07.2024 erfolgt.

Lärmaktionsplan (PDF, 6 MB, öffnet neues Fenster)

Weitere Informationen können Sie über die Ansprechpartner des Amtes für Tiefbau und Grünflächen sowie der Umweltabteilung des Amtes für Stadtentwicklung erhalten.

Für die Lärmaktionsplanung an Schienenwegen liegt die Zuständigkeit beim Eisenbahn-Bundesamt. Der finale Lärmaktionsplan der Runde 4 steht seit dem 17. Juli 2024 hier (www.laermaktionsplanungschiene.de) zum Download bereit.

Nach der Veröffentlichung der Lärmkartierungsergebnisse im Juni 2022 hatte das Eisenbahn-Bundesamt in zwei Phasen im Sommer 2022 sowie im Herbst 2023 die Öffentlichkeit beteiligt. Mit dem finalen Lärmaktionsplan der Runde 4 beendet das Eisenbahn-Bundesamt seine aktuelle Bestandsaufnahme zur Lärmbelastung an Schienenwegen des Bundes. Die Lärmaktionsplanung wird nach den gesetzlichen Vorgaben alle fünf Jahre durchgeführt.

Müllvermeidung

 

Trotz einer Vielzahl verschiedenster Ansätze und Anstrengungen dem Thema Müllvermeidung zu begegnen ist das Müllaufkommen in Deutschland nahezu unverändert hoch. Während sinnvolle Regularien in manchen bereits Wirkung zeigen (z.B. „Plastiktütenverbot“ 2022), steigt das Müllaufkommen in anderen Bereichen weiterhin stark an (bspw. die Menge an Einwegverpackungsmaterial im Bereich der Außer-Haus-Gastronomie). Die Stadt Düren ist also aus mehreren Gründen auf einen verantwortungsvollen Umgang ihrer Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema Müll angewiesen. Bitte helfen Sie dabei mit wertvollen Ressourcen zu schonen, den öffentlichen Raum und die Umwelt frei von Müll zu halten und somit eine möglichst hohe Lebensqualität aller zu gewährleisten!

Ob beim Kaffee-to-go oder bei der Mitnahme von Speisen und anderen Getränken:

Mehrwegverpackungen tragen wesentlich zur Müllvermeidung bei und haben in den meisten Fällen auch sonst eine deutlich bessere Umweltbilanz als Einwegprodukte. Seit dem 01. Januar 2023 sind Anbieter*innen von verzehrfertigen Speisen und Getränken dazu verpflichtet ihren Kund*innen eine Mitnahme in Mehrweggefäßen zu ermöglichen. Lassen Sie also einfach Ihre selbst mitgebrachten Gefäße befüllen, oder greifen Sie zur angebotenen Mehrwegverpackung. Falls Ihr Lieblingsrestaurant, -imbiss, oder -café bisher noch keine Mehrwegoption anbietet, sprechen Sie die Mitarbeiter*innen gerne darauf an! 

Bei Festivitäten aller Art und Größe (Geburtstag, Hochzeit, Gartenparty, Straßen- oder Vereinsfest) kann sich die Ausleihe eines „Geschirr- bzw. Spülmobils“ lohnen. Diese bestehen aus einem einfachen Autoanhänger mit Spülbecken und Spülmaschine und können je nach Veranstaltung individuell mit dem nötigen Geschirr (Teller, Tassen, Gläser, Besteck) ausgestattet werden. Neben spezialisierten Betrieben bieten auch einige Nachbargemeinden ein solches Mobil für kleines Geld zum Verleih an:

Muss das wirklich weg? In vielen Fällen helfen schon kleine Reparaturen, um Elektrogeräten, Spielzeugen und vielen anderen Gegenständen neues Leben einzuhauchen. Im Repair-Café der Evangelischen Gemeinde Düren unterstützen Sie ehrenamtliche Reperaurexpert*innen kostenlos dabei! Auch mit nicht mehr funktionstüchtigen Fahrrädern sind Sie hier an der richtigen Adresse:

Mancher Müll lässt sich eben doch nicht ganz vermeiden… In diesem Fall ist die korrekte Entsorgung von zentraler Bedeutung. Zahlreiche Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Dürener Service Betriebs (DSB) unter der Rubrik „Abfälle und Wertstoffe“:

Wenn es mal etwas kniffliger zugeht, oder Sie generelle Fragen haben, helfen auch die Abfallberater*innen des DSB weiter.

Weiter Interessante Aspekte zum Thema Mülltrennung finden Sie auch auf den Seiten der Verbraucherzentrale NRW und beim Umweltbundesamt:

Außerdem: Müllentsorgung kostet Geld! Wer weniger wegschmeißt schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel. Auch hierzu können Sie sich auf der Website des DSB informieren.