Nachhaltige Energie und Wärme

Geothermie und Umweltwärme

Umgebungswärme umfasst sowohl Umweltwärme als auch oberflächennahe Geothermie. Geothermie bezeichnet die in der Erdkruste gespeicherte Wärmeenergie, die durch technische Anlagen genutzt werden kann. Angesichts der aktuellen Klima- und Energiedebatte erweist sich die Nutzung von Umgebungswärme als sinnvolle Alternative zu herkömmlichen Heizungsanlagen. Die geothermische Energie hat das Potenzial, einen signifikanten Beitrag zur Energiewende und zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu leisten, da die Nutzung nachhaltiger Ressourcen den Verbrauch fossiler Brennstoffe reduziert.

Diese nachhaltige Energiequelle kann für Heizung, Kühlung und Stromerzeugung eingesetzt werden. Ein wesentliches Merkmal der Geothermie ist die Temperaturzunahme mit der Tiefe. In Deutschland steigt die Temperatur durchschnittlich um etwa 3°C pro 100 Meter. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Temperaturniveaus, die für oberflächennahe und tiefere Geothermie genutzt werden können.

Für die Nutzung von Umgebungswärme bieten sich verschiedene Systeme an:

  • Sole/Wasser-Wärmepumpen:
    Sie entziehen dem Boden mithilfe von Sonden oder Kollektoren die Wärme und führen sie der Wärmepumpe zu.
  • Wasser/Wasser-Wärmepumpen:
    Diese autarken Systeme nutzen gefördertes Grundwasser. Die Wärmepumpe entzieht dem Wasser Energie und führt sie dem Heizkreislauf zu. Nach der Abkühlung wird das Wasser zurückgeführt, sodass ein Kreislauf entsteht.
  • Luft/Wasser-Wärmepumpen:
    Durch einen Wärmeüberträger entziehen sie der Umgebungsluft Energie und erwärmen somit das Heizungswasser.
  • Luft/Luft-Wärmepumpen:
    Sie entziehen der Luft Wärme und stellen sie einem Luft-Heizungssystem zur Verfügung. Das Gebäude muss über eine entsprechende Heizungs- respektive Lüftungsanlage verfügen.

Förderung:
Um die Nutzung von Geothermie zu fördern, gibt es auf Bundesebene die Möglichkeit der BAFA-Förderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). In der Förderbank des BAFA (Förderdatenbank - Förderprogramme - Bundesförderung für (foerderdatenbank.de)) (externer Link, öffnet neues Fenster) werden verschiedene Programme zur Förderung von Anlagen zur Wärmeerzeugung, wie beispielsweise Wärmepumpen, aufgeführt. Zusätzlich bieten einige Bundesländer, so auch Nordrhein-Westfalen (Progres.nrw-Förderung: Förderung von oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)) (externer Link, öffnet neues Fenster), eigene Fördermittel für oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe an. Unten finden Sie nützliche Links zum Thema Förderung.

Potenziale:
Um das geothermische Potenzial ihres spezifischen Standortes zu prüfen, kann der Geologische Dienst NRW Informationen zur Verfügung stellen. In Nordrhein-Westfalen wird das Potenzial für oberflächennahe, mitteltiefe und tiefe Geothermie in einer digitalen Übersichtskarte (Geothermie in NRW - Geologischer Dienst NRW)  (externer Link, öffnet neues Fenster) dargestellt. Die Standortanalyse gibt Aufschluss darüber, ob und in welchem Umfang die Nutzung der Geothermie an einem bestimmten Ort möglich und wirtschaftlich rentabel ist.

Voraussetzungen:
Bei der Nutzung geothermischer Energie müssen jedoch auch rechtliche Voraussetzungen beachtet werden. Der Einbau von Anlagenteilen wie Sonden oder Kollektoren erfordert Bohrungen und Grabungen, die teilweise in grundwasserführenden Bodenschichten vorgenommen werden. Aus diesem Grund wird im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahren (Wärmepumpen | Kreis Düren (kreis-dueren.de)) geprüft, inwiefern die Nutzung, der Bau und der Betrieb der Anlage mit dem Schutz des Grundwassers im Einklang stehen.

 

Kommunale Wärmeplanung

Willkommen auf unserer Internetseite zur kommunalen Wärmeplanung, auf der wir die häufigsten Fragen beantworten!
Die kommunale Wärmeplanung spielt eine entscheidende Rolle bei der nachhaltigen Entwicklung der Stadt Düren – insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel und die damit verbundene Energiewende.

Am 1. Oktober 2025 hat der Rat der Stadt Düren den kommunalen Wärmeplan offiziell beschlossen. Damit liegt nun ein strategischer Fahrplan vor, der aufzeigt, wie die Wärmeversorgung der Stadt in den kommenden Jahren nachhaltig und effizient gestaltet werden kann – sowohl durch zentrale Wärmenetze als auch durch dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasse.

Die Offenlage des Entwurfs ist abgeschlossen. Alle Hinweise und Rückmeldungen aus der Offenlage wurden in den finalen Endbericht eingearbeitet.

Download des Abschlussberichts:
Kommunaler Wärmeplan der Stadt Düren (PDF, 9 MB) 

Mit den folgenden Informationen und FAQ möchten wir Ihnen einen Überblick über die grundlegenden Inhalte, Ziele und nächsten Schritte der kommunalen Wärmeplanung geben. So möchten wir Sie unterstützen, ein besseres Verständnis für ihre Bedeutung und Umsetzung in Düren zu entwickeln.

Für weitere Fragen und Anmerkungen steht Ihnen die Umweltabteilung im Amt für Stadtentwicklung zur Verfügung.
E-Mail: waermeplanung@dueren.de

FAQ zur Kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung bezieht sich auf die strategische Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur effizienten und nachhaltigen Wärmeversorgung von Düren und den dazugehörigen Ortsteilen. Sie umfasst die Analyse des vorhandenen Wärmebedarfs, die Identifizierung von Potenzialen für erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen, sowie die Entwicklung konkreter Handlungsempfehlungen. Ferner werden Eigentümer/innen durch den kommunalen Wärmeplan hinsichtlich ihrer Entscheidung über zukünftige Investitionen im Wärmebereich unterstützt.

Die kommunale Wärmeplanung ist von großer Bedeutung, da der Wärmesektor einen erheblichen Anteil am Energiebedarf und den CO2-Emissionen in Städten ausmacht. Durch eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung können nicht nur Kosten gesenkt, sondern auch der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden - bei zeitgleicher Reduzierung von Energieimportabhängigkeiten. Die Reduzierung der Treibhausgase ist besonders wichtig im Hinblick auf den Klimawandel und die damit verbundene Notwendigkeit, die globalen CO2-Emissionen zu verringern.

Die kommunale Wärmeplanung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Teilschritten:

Bestandsanalyse
Aktueller Wärmebedarf und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, Baubestand und vorhandene Wärmenetze

Potenzialanalyse
mögliche Energieeinsparung und potenzielle erneuerbare Wärmequellen in den einzelnen Quartieren

Zielszenario & Wärmewendestrategie
Festlegung von Maßnahmen und Strategien zur Wärmeversorgungsoptimierung, Ausweisung von Eignungs-/Fokusgebieten, Priorisierung von konkreten Maßnahmen

Nein, durch die kommunale Wärmeplanung werden die Bürgerinnen und Bürger nicht unmittelbar in ihrem Alltag berührt. Weiterhin gehen keine rechtlichen Pflichten aus der Wärmeplanung für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer hervor. Durch die Teilnahme an öffentlichen Beteiligungsangeboten sollen die Bürgerinnen und Bürger während des gesamten Konzeptionsprozesses transparent über die Zukunft ihrer lokalen und regionalen Wärmeversorgung informiert werden.

Am Ende des Planungsprozesses werden Bürgerinnen und Bürger deutlich mehr Klarheit über die Zukunft ihrer Wärmeversorgung haben. Eigentümerinnen und Eigentümer können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt am wirtschaftlichsten ist.

Die Kommune selbst, Energieversorger/Stadtwerke, Unternehmen, Industriebetriebe, Wohnungsbaugenossenschaften, die Schornsteinfegerinnung, externe Fachleute und weitere Stakeholder.

  • Art und Maß der bestehenden Bebauung
  • Aktueller Wärmebedarf, Art der Wärmeerzeugung und Energieträger
  • Aktuelle Energieeffizienz der Gebäude, Sanierungspotenzial und Sanierungsquoten
  • Geplante Neubauten und Quartiere
  • Bestehende Wärmenetze und Netzinfrastruktur
  • Nutzbare Wärmequellen
  • Topographie
  • u.v.m.
  • Geothermie
  • Umweltwärme
  • Solarthermie
  • Abwasserwärme
  • Unvermeidbare Abwärme
  • Biomasse
  • Grünes Methan
  • Grüner Wasserstoff
  • Erneuerbarer Strom
  • und ggf. weitere

Das genaue Potenzial für jede erneuerbare Energiequelle variiert je nach Standort und den spezifischen Gegebenheiten vor Ort. Eine detaillierte Analyse der verfügbaren Ressourcen (Potenzialanalyse) im Dürener Stadtgebiet ist daher wichtig, um das Potenzial für eine nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung in der kommunalen Wärmeplanung zu bestimmen.

Bei der kommunalen Wärmeplanung wird der Gebäudebestand in Düren umfangreich analysiert. Dabei werden Informationen über die Anzahl, Art, Nutzung und Größe der Gebäude sowie deren energetischen Eigenschaften gesammelt. Dies kann beispielsweise durch Bestandaufnahmen und Datenbanken erfolgen. Anhand dieses Datensatzes wird eine Gesamtübersicht über den Wärme- und Energiebedarf des Gebäudebestandes erstellt.

Es werden nur bereits vorhandene Daten genutzt! Sie liegen öffentlichen Stellen sowie Behörden, den Energieversorgern und Schornsteinfegern vor, werden von den Unternehmen vor Ort abgefragt oder sind in öffentlich zugänglichen Registern enthalten und müssen von den Kommunen lediglich abgerufen und eingeholt werden. Bürgerinnen und Bürger müssen keine Daten an die planungsverantwortliche Stelle übermitteln. Eine persönliche Datenerhebung vor Ort ist ausgeschlossen.

Die erhobenen Daten unterliegen der strengen Datenschutzgrundverordnung. Die Kommunen benötigen für die Erstellung einer Wärmeplanung grundsätzlich objektbezogene Daten. Durch Erhebung der Daten von Gebäuden kann eine solide Grundlage für eine verlässliche Aussage, welche Gebiete sich für eine bestimmte Wärmeversorgungsart eignen, geschaffen werden. Diese Daten machen sichtbar, ob in bestimmten Teilgebieten ein besonderes Potenzial für Energieeinsparungen im Gebäudebereich besteht. Rechtliche Pflichten für den Gebäudeeigentümer sind damit nicht verbunden. Es geht hierbei und bei der Wärmeplanung insgesamt darum, der Kommune einen Überblick darüber zu geben, wie die Wärmeversorgung innerhalb ihres Gebietes aktuell organisiert wird und welche Potenziale bestehen

Die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen können in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet sein. Auf Bundesebene sind das Bundes‐Klimaschutzgesetz, das bereits beschlossene Wärmeplanungsgesetz (WPG), sowie das Gebäude‐Energie‐Gesetz (GEG) besonders relevant. Hinzu kommen Vorgaben auf Landesebene, wie das Klimaschutzgesetz (KlimaG NRW) oder auch die jeweilige Landesbauordnung. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit mehr als der Hälfte des Endenergiebedarfs verursacht die Wärmeversorgung derzeit einen wesentlichen Teil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland. Im Gebäudesektor stammt die Wärme noch überwiegend aus fossilen Energiequellen wie Erdgas und Öl. 

Kommunen, Stadtwerke, Energieversorger und Gebäudeeigentümer brauchen eine Orientierung für ihre Investitionsentscheidungen. Je früher sie zukunftsweisende Entscheidungen treffen können, desto kostengünstiger wird die zukünftige Energieversorgung für jeden Einzelnen. Der Wärmeplan ist demnach das strategische Planungsinstrument für die klimaneutrale Wärmeversorgung der Zukunft. 

Die erste Wärmeplanung für Düren ist Ende 2023 gestartet und wird voraussichtlich Ende 2024 abgeschlossen sein. Mit der Verabschiedung und Veröffentlichung des Wärmeplans ist im Jahr 2025 zu rechnen. Danach gilt es die Wärmeplanung in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben.

Wenn Ihr Haus in einem Wärmenetzeignungsgebiet liegt, bedeutet dies, dass der Wärmeplan aufzeigt, dass eine Anbindung an ein Wärmenetz in Ihrem Gebiet langfristig sinnvoll und technisch möglich wäre. Der Wärmeplan dient jedoch ausschließlich als strategische Orientierung und hat keine rechtliche Bindung. Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Gebäude an ein Wärmenetz anzuschließen.

Liegt Ihr Haus nicht in einem Wärmenetzeignungsgebiet, bedeutet dies lediglich, dass die Anbindung Ihres Gebäudes an ein Wärmenetz aus wirtschaftlicher oder technischer Sicht im Wärmeplan nicht priorisiert wurde. Dies schließt jedoch nicht aus, dass andere Wärmeversorgungslösungen in Betracht gezogen werden können, die für Ihr Gebäude geeignet sind.

Nein, der Wärmeplan hat keine rechtliche Verbindlichkeit. Sie sind nicht verpflichtet, die im Plan empfohlene Wärmeversorgungsstruktur zu übernehmen. Der Plan dient lediglich als Orientierung und zeigt mögliche langfristige Entwicklungen auf.

Nein, der Wärmeplan hat keine rechtliche Verbindlichkeit. Sie sind nicht verpflichtet, die im Plan empfohlene Wärmeversorgungsstruktur zu übernehmen. Der Plan dient lediglich als Orientierung und zeigt mögliche langfristige Entwicklungen auf.

Ja, Sie können Ihr bestehendes Heizsystem weiterhin nutzen, sofern es den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Wärmeplan schreibt keine Änderungen oder Umstellungen an Ihrer Heiztechnik vor.

Es gibt verschiedene Förderprogramme von Bund und Ländern, die die Umstellung auf eine klimafreundlichere Heiztechnik finanziell unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Förderungen für Wärmepumpen, den Anschluss an ein Wärmenetz oder die Sanierung von Gebäuden zur Steigerung der Energieeffizienz. Informationen zu den konkreten Fördermöglichkeiten finden Sie über die Förderprogramme der KfW oder BAFA.

Nein, der Wärmeplan selbst beinhaltet keine verbindlichen Bauprojekte. Er ist eine Planungsgrundlage, auf der weitere Entscheidungen über die Wärmeversorgung in der Kommune getroffen werden können.

Ja, während der Offenlegungsphase haben Bürger die Möglichkeit, Anmerkungen, Fragen oder Vorschläge zum Wärmeplan einzubringen. Diese Rückmeldungen werden geprüft und können in die endgültige Fassung des Plans einfließen.

Nach Abschluss der Offenlegungsphase werden alle eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Der Wärmeplan wird anschließend gegebenenfalls angepasst und der Kommunalpolitik zur Beschlussfassung vorgelegt.

Solarkataster des Landes NRW

Das neue, landesweite Solarkataster des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutzes (LANUV) bietet Hauseigentümern, Besitzern von Gewerbeimmobilien, Wohnungsbaugesellschaften und Energieversorgern die Möglichkeit, kostenfrei und unabhängig die Potenziale der Photovoltaik- und Solarthermie auf Dachflächen zu ermitteln.

Das Online-Werkzeug ermöglicht präzise Aussagen über die Erträge einer Solaranlage. Der integrierte PV-Ertragsrechner berücksichtigt neben der geeigneten Dachfläche sowohl die mittlere Strahlungsenergie sowie die installierbare Leistung. Zudem ist die Einbindung von Speichermöglichkeiten sowie eine Anpassung der Berechnung im Falle eines vorhandenen Elektroautos möglich.

Darüber hinaus ist eine externe Verlinkung für die Berechnung von Dachbegrünung inkl. Kostenabschätzung hinterlegt.


Das Solarkataster ist unter folgender Adresse abzurufen: 
https://www.energieatlas.nrw.de/site/karte_solarkataster 
(externer Link, öffnet neues Fenster)

Mit der Verwendung von Dachflächen für die dezentrale Stromerzeugung mittels PV-Anlagen kann ein wichtiger Beitrag hin zu einer klimaneutralen Zukunft geleistet werden.

 

Energetische Sanierung

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzrichtlinie trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Die Stadt Düren hat mit Unterstützung der Nationalen Klimaschutzinitiative, Förderkennzeichen 67K19194, die Flutlichtbeleuchtung auf den Sportplätzen in Birgel, Derichsweiler, Düren (Westkampfbahn), Düren-Rölsdorf (Kunstrasen), Düren-Rölsdorf (Naturrasen), Hoven, Lendersdorf, Mariaweiler, Merken und Niederau erneuert. Die 72 alten Flutlichtleuchten aus den 1980-er Jahren wurden gegen 66 adäquate LED-Leuchten ausgetauscht.

Die neue Sportplatzbeleuchtung spart auf allen zehn Anlagen über 66% des Energiebedarfs ein. Dies entspricht einer CO2-Einsparung von mehr als 34 Tonnen pro Jahr. Zusätzlich können die Wartungskosten mehr als halbiert werden, da die Lampenwechsel entfallen. Die neuen Anlagen müssen lediglich im dreijährigen Rhythmus gereinigt und elektrisch geprüft werden. Die Gesamtinvestition von 176.700 € rechnet sich in jedem Fall. 50% der förderfähigen Kosten werden bezuschusst. Der Förderzeitraum begann am 01.04.2022 und endete am 31.12.2023.

Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative erhalten Sie beim
Bundesumweltministerium unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie (externer Link, öffnet neues Fenster)

Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Nationale Klimaschutz Initiative aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Seit 2008 initiiert und fördert der BMU zahlreiche Aktivitäten, die einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Diese Nationale Klimaschutzinitiative umfasst von der Konzepterstellung bis zu investiven Maßnahmen ein breites Spektrum an Möglichkeiten. Von den Programmen und Projekten dieser Initiative profitieren Privatleute ebenso wie Kommunen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen.

Die Stadt Düren hat mit Unterstützung der Nationalen Klimaschutz-Initiative, Förderkennzeichen 67K16216, die Flutlichtbeleuchtung bei den Vereinen Sportfreunde Düren, FC Düren 77, Viktoria Birkesdorf und 1. FC Düren (Standort Niederau und Westkampfbahn) erneuert. Die 44 alten Flutlichtleuchten aus den 1980-er Jahren wurden gegen 32 adäquate LED-Leuchten ausgetauscht.

Die neue Sportplatzbeleuchtung spart auf allen fünf Anlagen über 76% des Energiebedarfs ein. Dies entspricht einer CO2-Einsparung von 5 t/a. Zusätzlich können die Wartungskosten mehr als halbiert werden, da die Lampenwechsel entfallen. Die neuen Anlagen müssen lediglich im dreijährigen Rhythmus gereinigt und elektrisch geprüft werden.

Die Gesamtinvestition von 120.000 € rechnet sich in jedem Fall. 50% der förderfähigen Kosten werden bezuschusst. Der Förderzeitraum begann am 01.04.2021 und endete am 31.03.2022.

Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative erhalten Sie beim
Bundesumweltministerium unter www.klimaschutz.de (externer Link, öffnet neues Fenster).

Gefördert vom Bundministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Die Stadt Düren wird mit Unterstützung der Nationalen Klimaschutz-Initiative die Beleuchtung der Rurtalhalle Lendersdorf im großen Saal, im Foyer und in der Garderobe erneuern. Parallel zur laufenden Sanierung der Innendecke werden insgesamt 77 Leuchten aus den 1970er Jahren durch moderne LED-Leuchten ersetzt.

Die neue Innenbeleuchtung wird mit einer Steuerung betrieben, die Beleuchtungsdauer und -stärke in den Räumen auf das notwendige Maß regelt und die Präsenz erfasst. Insgesamt führt die Maßnahme dazu, dass sich eine Verbrauchseinsparung von 83%, entsprechend einer CO2-Einsparung von 13 t/a, ergibt. Diese LED-Technik hat einen Lebenszyklus von ca. 50.000 Betriebsstunden oder rund 20 Jahren. Reparatur- und Reinigungsarbeiten wie bei den Leuchtstofflampen entfallen. Damit rechnet sich die Gesamtinvestition von ca. 38.500 € in jedem Fall. 30% der förderfähigen Kosten werden bezuschusst.

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen.

Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative erhalten Sie beim
Bundesumweltministerium unter www.klimaschutz.de (externer Link, öffnet neues Fenster)
oder beim Projektträger Jülich unter www.ptj.de/klimaschutzinitiative (externer Link, öffnet neues Fenster)

Nationale Klimaschutzinitiative: Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. 

Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Die Stadt Düren wird mit Unterstützung der Nationalen Klimaschutz-Initiative, Förderkennzeichen 03K05273, die Ausstellungsbeleuchtung des Papiermuseums erneuern. Parallel zur laufenden Gebäudesanierung werden 150W-Halogenstrahler aus dem Jahr 1990 durch moderne LED-Leuchten ersetzt. Die neue Ausstellungsbeleuchtung wird an einer Steuerung betrieben, die Beleuchtungsdauer und -stärke in den Ausstellungsräumen auf das notwendige Maß regelt und die Präsenz erfasst. Insgesamt führt die Maßnahme dazu, dass sich eine Verbraucheinsparung von 85%, entsprechend einer CO2-Einsparung von 13 t/a, ergibt. Diese LED-Technik hat einen Lebenszyklus von ca. 50.000 Betriebsstunden oder rund 20 Jahren. Reparatur- und Reinigungsarbeiten wie bei den Leuchtstofflampen entfallen. Damit rechnet sich die Gesamtinvestition von ca. 60.000 € in jedem Fall. 30% der förderfähigen Kosten werden bezuschusst. Der Förderzeitraum begann am 01.11.2016 und endete am 30.04.2018.

Seit 2008 initiiert und fördert der BMU zahlreiche Aktivitäten, die einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Diese Nationale Klimaschutzinitiative umfasst von der Konzepterstellung bis zu investiven Maßnahmen ein breites Spektrum an Möglichkeiten. Von den Programmen und Projekten dieser Initiative profitieren Privatleute ebenso wie Kommunen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen.

Die Stadt Düren hat mit Unterstützung der Nationalen Klimaschutz-Initiative, Förderkennzeichen 03K00962, die Hallenbeleuchtung der Dreifach-Turnhalle des Burgau-Gymnasiums erneuert. Die 540 alten mit konventionellen Leuchtstoffröhren bestückten Sporthallenleuchten aus den 1970-er Jahren wurden gegen 90 adäquate LED-Leuchten ausgetauscht. Die neuen Sporthallenleuchten werden an einer Steuerung betrieben, die Beleuchtungsdauer und -stärke in der Halle auf das notwendige Maß regelt und die Präsenz erfasst. Insgesamt wird die Maßnahme dazu führen, dass sich eine Verbraucheinsparung von 70%, entsprechend einer CO2-Einsparung von 64 t/a, ergibt.
Diese LED-Technik hat einen Lebenszyklus von ca. 50.000 Betriebsstunden oder rund 20 Jahren. Reparatur- und Reinigungsarbeiten wie bei den Leuchtstofflampen entfallen. Damit rechnet sich die Gesamtinvestition von 125.000 € in jedem Fall. 30% der förderfähigen Kosten werden bezuschusst. Der Förderzeitraum begann am 01.12.14 und endete am 30.11.15.

Seit 2008 initiiert und fördert der BMU zahlreiche Aktivitäten, die einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Diese Nationale Klimaschutzinitiative umfasst von der Konzepterstellung bis zu investiven Maßnahmen ein breites Spektrum an Möglichkeiten. Von den Programmen und Projekten dieser Initiative profitieren Privatleute ebenso wie Kommunen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen.

Die Stadt Düren hat mit Unterstützung der Nationalen Klimaschutz-Initiative, Förderkennzeichen 03K00966, die Innenbeleuchtung in Fluren und Treppenhäusern des Burgau-Gymnasiums erneuert. In dem Gebäude aus den 1970er Jahren sind die meisten Flure und Treppenhäuser innenliegend, weshalb die Beleuchtung nahezu ganztägig eingeschaltet sein musste. Nachträglich installierte Bewegungsmelder reduzierten zwar die Einschaltzeiten, verkürzten aber die Lebensdauer der Leuchtstoffröhren derart, dass die Energieersparnis durch den erhöhten Materialeinsatz überkompensiert wurde. Der Austausch von 320 Bestandsleuchten gegen dimmbare LED-Leuchten mit DALI-Steuerung wird nun neben der Verbrauchseinsparung den Nutzungskomfort dadurch erhöhen, dass die Einschaltung durch Präsenzerfassung sofort, und die Abschaltung nach der Präsenz durch Herunterdimmen bis zur Abschaltung umgesetzt wird. Insgesamt wird die Maßnahme dazu führen, dass sich eine Verbraucheinsparung von 66%, entsprechend einer CO2-Einsparung von 19 t/a, ergibt.
Diese LED-Technik hat einen Lebenszyklus von ca. 50.000 Betriebsstunden oder rund 20 Jahren. Reparatur- und Reinigungsarbeiten wie bei den Leuchtstofflampen entfallen. Damit rechnet sich die Gesamtinvestition von 128.000 € in jedem Fall. 30% der förderfähigen Kosten werden bezuschusst. Der Förderzeitraum begann am 01.12.14 und endete am 30.11.15.

 

Gefördert vom Bundministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.