Mit dem Mietspiegelreformgesetz vom 1. Juli 2022 besteht für Städte, mit mehr als 50.000 Einwohnern und somit auch für die Stadt Düren eine Pflicht zur Erstellung eines Mietspiegels. Die Stadt Düren lässt in diesem Zusammenhang nun erstmals einen qualifizierten Mietspiegel erstellen und hat hierzu das Hamburger Forschungsinstitut FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH mit der Durchführung einer Befragung von Vermieterinnen und Vermieter sowie der wissenschaftlichen Auswertung der notwendigen Daten beauftragt.
Die Stadt Düren erstellt einen Mietspiegel nach § 558c BGB . Dieser tritt zum 01.01.2025 Inkraft und ist für vier Jahre gültig. Zum 01.01.2027 erfolgte eine Überprüfung der Daten (Stichprobe).
Der qualifizierte Mietspiegel wurde mit Vertretern der Mieter- und Vermieterverbände beraten und erstellt. Der Mietspiegel wurde von allen Beteiligten anerkannt.
Weitere Informationen zum qualifizierten Mietspiegel erhalten Sie auch im Bürgerportal der Stadt Düren: Mietspiegel - Bürgerportal der Stadt Düren(externer Link, öffnet neues Fenster)