Wenn du unter 18 bist, ist für dich der Verkauf und Konsum von Alkohol und Tabakwaren gesetzlich eingeschränkt. Kurzgefasst: Rauchen unter 18 ist verboten, Bier und Wein darfst du ab 16 kaufen, alles Hochprozentige erst ü18.
Jugendschutz
Du fragst dich, wie lange du am Wochenende raus darfst, wann und wo du arbeiten darfst, oder was du kaufen darfst?
Dann kommen hier ein paar hilfreiche Tipps und Infos zum Thema Jugenschutz.
Alkohol und Tabak
Cannabis
folgt
Vapes
folgt
Veranstaltungen mit Altersbeschränkung
Jugendliche dürfen nicht an allen Veranstaltungen teilnehmen. Bei Partys oder Konzerten mit Altersbeschränkung wird oft die Zustimmung der Eltern benötigt. Außerdem musst du eine volljährige Person mit dabeihaben, die in der Zeit für dich verantwortlich ist.
Spielhallen und Glücksspiel
Wenn du unter 18 bist, ist für dich der Zugang zu Spielhallen und die Teilnahme an Glücksspielen verboten.
Ausgehzeiten
Das Jugendschutzgesetz regelt die Ausgehzeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland. Grundsätzlich gilt: Je jünger du bist, desto früher endet die erlaubte Ausgehzeit.
Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: Wenn du noch nicht deinen 14. Geburtstag gefeiert hast, darfst du dich in der Zeit von 5:00-22:00 Uhr ohne Aufsichtsperson im öffentlichen Raum aufhalten.
Zwischen 14 und 16: Wenn du zwischen 14 und 16 bist, darfst du dich ohne Aufsichtsperson bis 24 Uhr im öffentlichen Raum aufhalten. Danach geht´s nur noch mit Sorgeberechtigen oder Muttizettel.
Ab 16: Wenn du älter als 16 bist, darfst du dich ohne zeitliche Begrenzung im öffentlichen Raum aufhalten. Es gibt keine festen Ausgehzeiten mehr für diese Altersgruppe.
Arbeitsschutz
Arbeitszeit: Wenn du unter 18 bist, gibt es gesetzliche Regelungen zu Arbeitszeiten und Arbeiten in bestimmten Branchen. Die tägliche Arbeitszeit darf nicht mehr als acht Stunden betragen. Unter bestimmten Bedingungen kann sie auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit ist für dich auf 40 Stunden begrenzt. (Ausnahmeregelungen bis zu 48 Stunden möglich). Du hast Anspruch auf Pausen während der Arbeitszeit. Bei mehr als 4,5 h Arbeitszeit musst du mind. 30 min Pause machen. Bei mehr als 6h täglicher Arbeitszeit, hast du Anspruch auf 60 min Pause. Die Arbeit darf nicht vor 6 Uhr morgens beginnen und muss spätestens um 20 Uhr enden. (Ausnahmen bspw. In Landwirtschaft oder bei kulturellen Veranstaltungen).
Verbot bestimmter Arbeiten: Du darfst nicht in gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Bereichen beschäftigt werden. Es gibt eine Liste von Arbeiten, die für Jugendliche grundsätzlich verboten sind.
Gesundheitsschutz: Der Schutz deiner Gesundheit steht im Vordergrund. Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass deine Gesundheit und deine Entwicklung nicht gefährdet wird.
Ausbildungsnachweis: Arbeitgebende sind verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis für dich zu führen. In diesem werden deine Tätigkeiten und erlernte Kenntnisse festgehalten.
Muttizettel:
Die nächste Party oder das nächste Konzert steht an, aber du bist noch keine 18?
Dann lass doch einfach deine Eltern/ eine*n Erziehungsberechtige*n den Zettel im Download
unterschreiben, dass sie damit einverstanden sind, dass du die Veranstaltung besuchst und
dass sie die Erziehungsaufgaben an eine andere Person abgeben, die mindestens 18 Jahre alt
ist. Hier ist das Formular: