Rat der Stadt Düren beschließt Neuausschreibung einer Beigeordnetenstelle
Ausdrückliches Bekenntnis zu einer ergebnisoffenen Bestenauslese im Stellenbesetzungsverfahren
05.09.2024
Kernpunkte dabei waren dabei die Aufhebung eines Ratsbeschlusses für die Stelle eines Beigeordneten für das Dezernat V und die Wahl von Christopher Löhr zum Beigeordneten der Stadt Düren am 5. Juni 2024 sowie die Neu-Ausschreibung einer Stelle eines oder einer Beigeordneten für das Dezernat V mit der Besoldungsgruppe B3 LBesG NRW.
Mit dem in der Vorlage vorgesehenen dritten, einstimmigen Beschluss aus der entsprechenden Ratsvorlage stellte der Rat der Stadt Düren zudem noch einmal ausdrücklich fest, dass auch das jetzt folgende Stellenbesetzungsverfahren nach dem Grundsatz der Bestenauslese ergebnisoffen und gemäß Art. 33 des Grundgesetzes erfolgen wird.
Anm.: Art. 33 (2) GG; Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.