
§ 1
Aufgaben und Selbstverständnis
Der Seniorenrat soll die Mitwirkung der älteren Generation an der politischen Willensbildung stärken. Die Sachkompetenz und das Engagement der aktiven Seniorinnen und Senioren soll im Interesse der Stadt genutzt werden. Durch den Seniorenrat werden neue Wege politischer Diskussion und gesellschaftlichen Engagements erprobt.
Der Seniorenrat setzt sich aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Seniorinnen und Senioren selbst zusammen. Er ist ein Gremium, in dem Seniorinnen und Senioren ihre Interessen selbst vertreten.
Er berät die Seniorinnen und Senioren.
Er ist Ansprechpartner der Verwaltung, wenn dort Entscheidungen vorbereitet werden, die besonders relevant für Seniorinnen und Senioren sind.
Er ist zuständig für die Kontaktpflege mit Organisationen, Vereinen und Verbänden, die mit und für Seniorinnen und Senioren arbeiten. Er kann Aktionen, die geeignet sind, die Lebenslage von Seniorinnen und Senioren zu verbessern, initiieren und koordinieren. Er kann Vertreterinnen und Vertreter der Seniorenorganisationen und Verbände als beratende Mitglieder zu seinen Sitzungen hinzuziehen.
Er berät und informiert die Angehörigen der eigenen Generation über die individuellen Möglichkeiten im persönlichen Lebensbereich mit dem Ziel, Aktivität und Selbständigkeit zu fördern und solange wie möglich zu erhalten.
Er informiert die Öffentlichkeit über grundsätzliche Möglichkeiten und Entwicklungen der Senioren und Sozialpolitik, auch mit der Zielsetzung, ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zur aktiven Mitarbeit in allen Lebensbereichen anzuregen.
Er fördert das freiwillige Engagement von Seniorinnen und Senioren, indem er in der Öffentlichkeit dafür wirbt und Anlauf und Beratungsstelle für Interessierte ist. Er unterstützt aktive Seniorinnen und Senioren, die neue Betätigungsfelder für den Ruhestand suchen.
Darüber hinaus ist der Seniorenrat ein unabhängiges Beratergremium, das sich in die politischen Entscheidungsprozesse einmischen kann. Doppelte Mitgliedschaft im Stadtrat und im Seniorenrat ist nicht ausgeschlossen.
Der Seniorenrat gibt sich die folgende Geschäftsordnung.
§ 2
Stellung und Bezeichnung
Der Seniorenrat ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Er ist eine politisch und religiös neutrale Interessenvertretung und führt die Bezeichnung „Seniorenrat der Stadt Düren".
§ 3
Zusammensetzung des Seniorenrates
Die Mitglieder des Seniorenrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Wahlberechtigten gewählt.
Das Nähere hierzu bestimmt die Wahlordnung für den Seniorenrat der Stadt Düren in der jeweils gültigen Fassung.
§ 4
Beendigung der Mitgliedschaft
Ein Mitglied kann gegenüber dem Bürgermeister seinen Austritt aus dem Seniorenrat schriftlich erklären.
Im übrigen wird die Mitgliedschaft im Seniorenrat durch Tod, Verlegung des Wohnsitzes außerhalb der Stadt Düren, oder wenn das Mitglied aus einem sonstigen Grund ausscheidet, beendet.
§ 5
Vorsitz
Der Seniorenrat wählt, in je einem Wahlgang, aus seiner Mitte mit absoluter Stimmenmehrheit in geheimer Wahl
Erreicht kein/e Kandidat/in die absolute Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl der beiden Bestplatzierten in geheimer Wahl.
§ 6
Einberufung des Seniorenrates
Die Sitzungen werden von der/dem Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. Es sollen jedoch mindestens sechs Sitzungen im Kalenderjahr einberufen werden. Der/die Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen.
Die Einladungen zu den Sitzungen des Seniorenrates erfolgen durch die/den Vorsitzenden des Seniorenrates in der Form von schriftlichen Einladungen. Aus den Einladungen müssen Zeit, Ort und Tagesordnung ( öffentlicher - nichtöffentlicher Teil ) hervorgehen. Erläuterungen und Anlagen zur Tagesordnung sind grundsätzlich den Einladungen beizufügen.
Zwischen dem Einladungstag und dem Sitzungstag sollen mindestens zehn Werktage liegen. Die/der Vorsitzende des Seniorenrates kann die Ladungsfrist in dringenden Fällen abkürzen, auf die Abkürzungen der Ladungsfrist ist ausdrücklich hinzuweisen.
Der Seniorenrat ist unverzüglich zu einer Sitzung einzuberufen, wenn mindestens fünf Mitglieder es unter Angabe der zur Beratung zu stellenden Angelegenheiten verlangen.
Sind die/der Vorsitzende an der Einberufung verhindert, so beruft die/der 1. Stellvertreter bzw. 2. Stellvertreter den Seniorenrat ein.
§ 7
Tagesordnung
Die/der Vorsitzende setzt die Tagesordnung für die Sitzung des Seniorenrates fest.
Anträge für die Sitzung des Seniorenrates, sind mindestens 14 Kalendertage vor dem Sitzungstag schriftlich an die/den Vorsitzende/n einzureichen. Verspätet eingegangene Anträge werden in der nächsten Sitzung behandelt.
§ 8
Teilnahme an Sitzungen
§ 9
Beschlussfassung
Der Seniorenrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die/der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Wird Beschlussunfähigkeit festgestellt, ist die Sitzung zu vertagen. Bei der erneuten Einladung ist darauf hinzuweisen, dass die Tagesordnung in der vertagten Sitzung wegen Beschlussunfähigkeit nicht behandelt werden konnte und der Seniorenrat in der einzuladenden Sitzung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.
§ 10
Wortmeldung und Worterteilung
§ 11
Zur Geschäftsordnung
Zur Geschäftsordnung können insbesondere folgende Anträge gestellt werden.
§ 12
Persönliche Erklärungen
§ 13
Abstimmung
§ 14
Niederschrift
Über das Ergebnis jeder Sitzung wird von dem/der Schriftführer/in eine Niederschrift gefertigt. Die Niederschrift muß enthalten:
Die Niederschrift wird von der/dem Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/in unterzeichnet.
§ 16
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 15. Juni 2000 in Kraft.
Sie kann mit den Stimmen von mehr als die Hälfte der Mitglieder des Seniorenrates gemäß § 3 geändert werden
Für den Seniorenrat der Stadt Düren
Adam Nöldgen (Vorsitzender), Peter Hemgenberg (Stellvertreter), Jutta Zientz (Stellvertreterin)
Arbeitskreise
Für den Seniorenrat
Karl-Heinz Pakulat (Vorsitzender), Peter Vogt (Stellvertreter), Jutta Zientz (Stellvertreterin)
Ab dem 19. März starten die ersten Umzüge! Weitere Informationen folgen.