
Die Ernennung zum Ehrenbürger ist die höchste Auszeichnung, welche die Stadt Düren zu vergeben hat. Bis heute ist lediglich sieben Personen diese Ehre zuteil geworden. Zu Ehrenbürgern können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich in außerordentlicher Weise um die Stadt Düren verdient gemacht haben.
Das Ehrenbürgerrecht wird auf Grund des § 34 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen verliehen. Beschlüsse über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts fasst der Rat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder.
Verleihung | Name |
25. August 1882 | |
14. Oktober 1885 | |
21. März 1895 | |
2. Oktober 1917 | |
7. Juli 1921 | |
1. Juli 1930 | |
13. Juni 1961 |
Der Rat der Stadt Düren hat in seiner Sitzung vom 15. August 1946 Adolf Hitler und Hermann Göring, die beide am 4. April 1933 zu Ehrenbürgern ernannt worden waren, von der Ehrenbürgerliste gestrichen.