
Der Rat hat die folgenden Ausschüsse gebildet. Die Bezirksausschüsse beraten die Angelegenheiten ihres Bezirkes vor. Den Fachausschüssen hat der Rat in der Hauptsatzung bzw. in der Zuständigkeitsordnung bestimmte Angelegenheiten zur Entscheidung zu übertragen. So obliegen beispielsweise dem Verkehrs- und Bauausschuss unter anderem die Themen "Kanalerneuerungen", "Straßenbau" und "Verkehrsführung". Darüber hinaus beraten sie die Vorlagen für ihren Bereich vor, über die nach den Vorschriften der Rat beschließt. Alle Vorlagen, zu denen vom Rat Beschlüsse zu fassen sind, berät der Haupt- und Finanzausschuss vor, nachdem alle anderen in Frage kommenden Gremien beteiligt wurden.
Eine Sonderstellung nehmen der Gutachterausschuss und der Umlegungsausschuss ein. Beide Ausschüsse sind keine Ausschüsse des Stadtrates und besitzen den Charakter eigener Behörden.
Ausschuss | Vorsitzende(r) |
Bezirksausschuss Arnoldsweiler | N.N. |
Bezirksausschuss Birgel | N.N. |
Bezirksausschuss Birkesdorf | N.N. |
Bezirksausschuss Derichsweiler | N.N. |
Bezirksausschuss Echtz-Konzendorf | N.N. |
Bezirksausschuss Gürzenich | N.N. |
Bezirksausschuss Hoven | N.N. |
Bezirksausschuss | N.N. |
Bezirksausschuss Mariaweiler | N.N. |
Bezirksausschuss Merken | N.N. |
Bezirksausschuss | N.N. |
Hauptausschuss | Larue, Paul |
Ausschuss für Finanzen | Weschke, Stefan |
Ausschuss für Stadtentwicklung | Weschke, Stefan |
Integrationsausschuss | Koschorreck, Peter |
Jugendhilfeausschuss | Thomas Floßdorf |
Kulturausschuss | Schloemer, Verena |
Rechnungsprüfungsausschuss | Opländer, Ulf |
Schulausschuss | Geuenich, Hermann-Josef |
Sozialausschuss | Otte, Ursula |
Sportausschuss | Weber, Norbert |
Steuerausschuss | Lange, Wolfgang |
Verkehrs-und Bauausschuss | Koschorreck, Peter |
Wahlausschuss | Sievers, Harald |
Wahlprüfungsausschuss | Geuenich, Hermann-Josef |
Betriebssausschuss | Heinrichs, Frank |
Betriebsausschuss | Adler, Richard |
Der Rat hat neben den Ausschüssen noch weitere Gremien gebildet. Diese beraten bestimmte Angelegenheiten vor. Da sie nicht den Bestimmungen der Gemeindeordnung unterliegen, ist ihre Zusammensetzung und ihre Aufgabenstellung unterschiedlich.