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Auskünfte zu Rats-
und Ausschussmitgliedern

Nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz sind die Rats- und Ausschussmitglieder verpflichtet, Auskunft über

  1. den von ihnen ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  2. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
  3. die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  4. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen sowie
  5. die Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien

zu erteilen.

Die entsprechenden Angaben können während der Öffnungszeiten des Rathauses bei der Stadtverwaltung Düren, Hauptamt, Rathaus, Kaiserplatz 2 - 4, Zimmer 232, 52349 Düren, Telefon: 02421 25-2234, eingesehen werden.

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