Nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz sind die Rats- und Ausschussmitglieder verpflichtet, Auskunft über
- den von ihnen ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen sowie
- die Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
zu erteilen.
Die entsprechenden Angaben können während der Öffnungszeiten des Rathauses bei der Stadtverwaltung Düren, Hauptamt, Rathaus, Kaiserplatz 2 - 4, Zimmer 232, 52349 Düren, Telefon: 02421 25-2234, eingesehen werden.