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Stadtentwässerung Düren

- eigenbetriebsähnliche Einrichtung -

Organisationsstruktur

Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen

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Gemäß § 61 a Landeswassergesetz muss jeder Grundstückseigentümer die im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen mit Ausnahme der Regenwasserleitungen bei der Herstellung und danach alle 20 Jahre auf Dichtheit prüfen lassen. Für die bestehenden Abwasserleitungen sind die Fristen für die Erstprüfung im Stadtgebiet Düren gestaffelt auf den Zeitraum von 2013 bis 2023 festgelegt. Die für Sie gültige Frist finden Sie in Prüfungsfristen und Grundstücksabfrage.

Für die meisten Grundstückseigentümer steht somit diese Dichtheitsprüfung in den nächsten Jahren erstmalig an. Deshalb haben wir auf dieser Homepage und in unseren beiden Infohäusern die wichtigsten Informationen rund um die Dichtheitsprüfung und Sanierung privater Abwasserleitungen zusammengestellt.

Mit einem einfachen Klick auf eines der beiden Häuser treten Sie ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Alternativ können Sie auch über die folgenden Verweise eine barrierefreie Version der Infohäuser nutzen:

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