
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EG-Dienstleistungsrichtlinie) sieht unter anderem seit dem 28. Dezember 2009 die Einrichtung sogenannter Einheitlicher Ansprechpartner (EA) vor, über die alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abgewickelt werden können. Zentrale Aufgabe des EA soll die Übermittlung von Information darüber sein, welche Anforderungen für die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in Deutschland bestehen. Auf Wunsch des Dienstleisters nimmt der EA bei all diesen Verfahren eine unterstützende Funktion wahr.
Der für das Stadtgebiet Düren zuständige EA ist beim Kreis Düren angesiedelt worden. Dienstleistungserbringern steht es frei, ob sie die Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme ihrer Dienstleistungstätigkeiten erforderlich sind, über die zuständigen Behörden oder den EA abwickeln möchten.
Einheitlicher Ansprechpartner
Kreis Düren
- Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben -
Herr Salentin
Bismarckstraße 16
52351 Düren
Telefon: 02421 22-2486
Telefax: 02421 22-2013
E-Mail senden
www.kreis-dueren.de
Alternativ können Sie sich auch weiterhin mit Ihrem Anliegen direkt an die Stadt Düren wenden (zum virtuellen Rathaus).
Eine vollständige elektronische Verfahrensabwicklung ist momentan noch nicht möglich. An der Umsetzung dieser nach Artikel 8 der EG-Dienstleistungsrichtlinie geforderten elektronischen Verfahrensabwicklung wird zurzeit gearbeitet.
Weitere Informationen zur EG-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie auf der Internetseite www.dienstleistungsrichtlinie.de
Stadt Düren
Kaiserplatz 2 - 4
52349 Düren
Postanschrift:
52348 Düren
Telefon: 02421 25-0
Telefax: 02421 25-2251
Bürgertelefon:
02421 25-2000
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08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich:
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr