
Haben Empfänger von Leistungen
vorrangige Unterhaltsansprüche (Kindesunterhalt, Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt, Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB, Elternunterhalt), so obliegt es dem Sozialamt, die Unterhaltsansprüche nach erfolgter Überleitung für die Dauer des Leistungsbezuges zu realisieren.
Weiterhin steht die Unterhaltsabteilung des Sozialamtes für eine allgemeine Beratung in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Unterhaltsberechnungen im Einzelfall darf das Sozialamt jedoch im Rahmen der Beratung nicht vornehmen. Hier muss eine Verweisung an Anwälte oder das Jugendamt (für minderjährige Kinder) erfolgen.
Telefon:
02421 25-2711
02421 25-2712
Telefon Wohngeld:
02421 25-2793
Telefax:
02421 25-2707
Leitung
Leiter: Herr Sanfleber
Telefon: 02421 25-2700
stellv. Leiterin:
Frau Bergrath-Heinen
Telefon: 02421 25-2701
Montag bis Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich:
14:00 bis 17:00 Uhr
Abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten ist eine Vorsprache beim persönlichen Sachbearbeiter nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.