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Spätaussiedler/Flüchtlinge

Hilfen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

zur Sicherung der materiellen Versorgung und zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen der Schädigung für Kriegsopferfürsorgeberechtigte

Nach dem Landesaufnahmegesetz besteht die Verpflichtung für die Stadt Düren, zugewieseneSpätaussiedler und Kontingentflüchtlinge jüdischer Abstammung aus der ehemaligen Sowjetunion aufzunehmen und vorübergehend unterzubringen.

Diese Personen erhalten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.

Durch Wegfall des Wohnortzuweisungsgesetzes erfolgt keine Quotierung bezüglich der Zuweisungsorte mehr.

Der Zuweisungsort kann frei gewählt werden.

Falls am gewünschten Zuweisungsort keine Privatwohnung direkt zur Verfügung steht, kann eine vorübergehende Unterbringung in einem Übergangsheim erfolgen.

Sollte direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung eine Privatwohnung in Düren angemietet werden, ist es ratsam, die zulässige Höchstmiete beim Grundsicherungsamt zu erfragen.

Die Antragsaufnahme zur Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung erfolgt in derErstaufnahmeeinrichtung. Ausgestellt werden die Spätaussiedlerbescheinigungen durch das Bundesverwaltungsamt.

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