
Nach dem Landesaufnahmegesetz besteht die Verpflichtung für die Stadt Düren, zugewieseneSpätaussiedler und Kontingentflüchtlinge jüdischer Abstammung aus der ehemaligen Sowjetunion aufzunehmen und vorübergehend unterzubringen.
Diese Personen erhalten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.
Durch Wegfall des Wohnortzuweisungsgesetzes erfolgt keine Quotierung bezüglich der Zuweisungsorte mehr.
Der Zuweisungsort kann frei gewählt werden.
Falls am gewünschten Zuweisungsort keine Privatwohnung direkt zur Verfügung steht, kann eine vorübergehende Unterbringung in einem Übergangsheim erfolgen.
Sollte direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung eine Privatwohnung in Düren angemietet werden, ist es ratsam, die zulässige Höchstmiete beim Grundsicherungsamt zu erfragen.
Die Antragsaufnahme zur Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung erfolgt in derErstaufnahmeeinrichtung. Ausgestellt werden die Spätaussiedlerbescheinigungen durch das Bundesverwaltungsamt.
Telefon:
02421 25-2711
02421 25-2712
Telefon Wohngeld:
02421 25-2793
Telefax:
02421 25-2707
Leitung
Leiter: Herr Sanfleber
Telefon: 02421 25-2700
stellv. Leiterin:
Frau Bergrath-Heinen
Telefon: 02421 25-2701
Montag bis Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich:
14:00 bis 17:00 Uhr
Abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten ist eine Vorsprache beim persönlichen Sachbearbeiter nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.