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Kriegsopferfürsorge

Hilfen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

zur Sicherung der materiellen Versorgung und zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen der Schädigung für Kriegsopferfürsorgeberechtigte

Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte und Wehr- und Zivildienstgeschädigte haben bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen des Staates. Die Kriegopferfürsorge ist Bestandteil des sozialen Entschädigungsrechtes.

Als Träger der Kriegsopferfürsorge ist der Landschaftsverband Rheinland, Integrationsamt, Köln, zuständig für die Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf verschiedenartige Leistungen für diesen Personenkreis.
Durch das Versorgungsamt/die Schwerbehindertenstelle des Kreises Düren anerkannte Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte und Wehr- und Zivildienstgeschädigte können bei Vorliegen der gesetzlichen Bestimmungen folgende Leistungen erhalten:

  • Berufliche Rehabilitation
  • Eingliederungshilfe
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erholungsmaßnahmen
  • Heilfürsorge; Hilfe zur häuslichen Pflege
  • Hilfe zur stationären Pflege
  • Haushaltshilfe in Rahmen der Altenhilfe
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Kraftfahrzeughilfen
  • Krankenhilfe

Wichtig für einen Leistungsanspruch ist die zeitnahe Beantragung zur Anerkennung als Beschädigter oder Hinterbliebener durch die Schwerbehindertenstelle des Kreises Düren.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland.

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