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Hilfe für Blinde und Gehörlose

Blinde erhalten zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindengeld.
Hochgradig Sehbehinderte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten zum Ausgleich Hilfen, soweit sie keine entsprechenden Leistungen nach anderen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in NRW haben.
Gehörlose erhalten ebenfalls eine Hilfe, soweit sie keine entsprechenden Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in NRW haben.

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Donnerstag zusätzlich:
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