
Blinde erhalten zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindengeld.
Hochgradig Sehbehinderte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten zum Ausgleich Hilfen, soweit sie keine entsprechenden Leistungen nach anderen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in NRW haben.
Gehörlose erhalten ebenfalls eine Hilfe, soweit sie keine entsprechenden Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in NRW haben.
Telefon:
02421 25-2711
02421 25-2712
Telefon Wohngeld:
02421 25-2793
Telefax:
02421 25-2707
Leitung
Leiter: Herr Sanfleber
Telefon: 02421 25-2700
stellv. Leiterin:
Frau Bergrath-Heinen
Telefon: 02421 25-2701
Montag bis Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich:
14:00 bis 17:00 Uhr
Abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten ist eine Vorsprache beim persönlichen Sachbearbeiter nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.