
Gemäß dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ist die Stadt Düren, nach einer monatlich durch die entsprechende Landesstelle neu zu errechnende Aufnahmequote verpflichtet, Asylbewerber und illegal eingereiste Ausländer aufzunehmen, unterzubringen und sozialhilfemäßig zu versorgen. Die Unterbringung dieser zugewiesenen Personen erfolgt in den städtischen Übergangsheimen. Die finanzielle Versorgung einschließlich der Krankenhilfe wird durch das Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Die Krankenhilfe umfasst nur eine Akut- und Schmerzbehandlung.
Die Dauer des Leistungsbezuges nach dem Asylbewerberleistungsgesetz richtet sich nach dem ausländerrechtlichen Status.
Telefon:
02421 25-2711
02421 25-2712
Telefon Wohngeld:
02421 25-2793
Telefax:
02421 25-2707
Leitung
Leiter: Herr Sanfleber
Telefon: 02421 25-2700
stellv. Leiterin:
Frau Bergrath-Heinen
Telefon: 02421 25-2701
Montag bis Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich:
14:00 bis 17:00 Uhr
Abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten ist eine Vorsprache beim persönlichen Sachbearbeiter nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.