
Die Stadt Düren übernimmt die notwendigen Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen, wenn der Schulweg (kürzester Fußweg) zur nächstgelegenen Schule
In der Primarstufe: | |
Grundschule (Klassen 1 - 4) | mehr als 2,0 km |
In der Sekundarstufe I: | |
Haupt- Real- Gesamtschule (Klassen 5 - 10) | mehr als 3,5 km |
Gymnasium (Klassen 5 - 9) | mehr als 3,5 km |
In der Sekundarstufe II: | |
Gesamtschule (Klassen 11 - 13) | mehr als 5,0 km |
Gymnasium (Klassen 10 - 13) | mehr als 5,0 km |
beträgt.
Für die Förderschüler, die im Einzugsbereich der Cornetzhofschule wohnen, werden Schülerfahrkosten übernommen, wenn der Schulweg
Unabhängig von der Schulweglänge kann ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme auch dann bestehen, wenn es sich um einen besonders gefährlichen Schulweg handelt oder wenn bei einem Schüler gesundheitliche Gründe vorliegen, die das Zurücklegen des Schulweges wesentlich beeinträchtigen. Maßgebend ist auch hier der Schulweg (Fußweg) zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform.
Wird aufgrund eines Antrags ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme nach den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung NRW festgestellt, erfolgt die Übernahme in der Regel durch Ausstellung eines Schülertickets. Für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen Birgel, Echtz und Hoven sowie der Cornetzhofschule (bis Klasse 7) gilt diese Regelung nicht, da dort ein Schülerspezialverkehr eingerichtet ist.
Zurzeit ist für Schülerinnen und Schüler an Dürener Schulen das SchoolPlus-Ticket Kreis Düren eingeführt. Mit dieser Fahrkarte können Schüler mit einem Anspruch auf Fahrkostenübernahme ohne zeitliche Einschränkungen alle Linien des Aachener Verkehrsverbunds im gesamten Kreis Düren nutzen. Es ist gültig vom 1. August bis zum 31. Juli eines Schuljahres und kann auch am Wochenende und in den Ferien genutzt werden. Für die Nutzungsmöglichkeiten in der Freizeit zahlen die Eltern einen Eigenanteil.
Der monatliche Eigenanteil für das "SchoolPlus-Ticket Kreis Düren" beträgt im Schuljahr 2011/2012
Der Eigenanteil entfällt ab dem dritten anspruchsberechtigten minderjährigen Kind und für Schüler, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten. Empfänger von Leistungen nach SGB II sind von der Zahlung des Eigenanteils nicht befreit. (Um welche Leistungen es sich handelt, ist aus dem Bewilligungsbescheid des Sozialamtes ersichtlich.)
Ein besonderes Angebot des Verkehrsträgers für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf Fahrkostenübernahme ist das SchoolPlus-XL-Ticket. Es ist im Gesamtnetz des Aachener Verkehrsverbunds gültig. Der Eigenanteil für dieses Ticket beträgt monatlich 12,00 Euro.
Ab dem Schuljahr 2012/2013 wird das SchoolPlus-Ticket Kreis Düren bzw. das SchoolPlus-XL-Ticket durch das School&Fun-Ticket ersetzt. Bitte klicken Sie auf die nachfolgende PDF-Datei, um nähere Informationen des Verkehrsträgers hierzu zu erhalten.
Anträge auf Übernahme von Schülerfahrkosten können hier heruntergeladen werden, sind aber auch im Schulsekretariat der jeweils besuchten städtischen Schule erhältlich. Die Anträge können sowohl in der Schule als auch beim Schulverwaltungsamt abgegeben werden.
In folgenden Fällen werden Schülerfahrkosten nach den in der Schülerfahrkostenverordnung geregelten Anspruchsvoraussetzungen und nach Vorlage der Fahrscheine erstattet:
Anträge auf Erstattung sind im Schulsekretariat der besuchten Schule erhältlich und unter Vorlage der Fahrscheine auch dort wieder abzugeben.