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Schulbücher und Lernmittelfreiheit

Alle Eltern müssen einen Eigenanteil zu den Schulbüchern bezahlen. Dieser Eigenanteil entfällt nur für die Eltern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten. Dagegen sind Empfänger von Leistungen nach SGB II von der Zahlung des Eigenanteils nicht befreit. Welche Leistungen durch das Sozialamt gezahlt werden, können Sie Ihrem Bewilligungsbescheid entnehmen. Zum Nachweis, dass der Schüler/die Schülerin Leistungen nach dem SGB XII erhält, legen Sie bitte den letzten Bescheid des Sozialamtes in der Schule vor.

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