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Schulpflicht und Einschulung

Durch das am 22. November 2011 in Kraft getretene 6. Schulrechtsänderungsgesetz NRW wurde unter anderem das schrittweise Vorziehen des Einschulungsalters gestoppt. Für die Schulanmeldungen bis zum Schuljahr 2016/2017 gelten die nachstehend genannten Geburtszeiträume:

01.10.2006 - 30.09.2007 = Einschulung zum Schuljahr 2013/2014
01.10.2007 - 30.09.2008 = Einschulung zum Schuljahr 2014/2015
01.10.2008 - 30.09.2009 = Einschulung zum Schuljahr 2015/2016
01.10.2009 - 30.09.2010 = Einschulung zum Schuljahr 2016/2017

Eltern, deren Kind nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, bleibt es weiterhin unbenommen, eine vorzeitige Einschulung ihres Kindes zu beantragen, wenn es die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzt und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist.

Verfahren

Die Eltern von schulpflichtigen Kindern werden rechtzeitig vor der Einschulung über das Anmeldeverfahren schriftlich informiert. Die Anmeldung der Schulneulinge an den Dürener Grundschulen findet in der Regel an vier Tagen kurz vor oder nach den Herbstferien statt.

Jedes Kind soll nur an einer Grundschule angemeldet werden. Die Wahl der Grundschule steht den Eltern frei. Allerdings dürfen Grundschulen nur bis zu ihrer Kapazitätsgrenze aufnehmen.

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