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Schiedsamtsangelegenheiten

Organisationsstruktur

Das Schiedsverfahren

Nicht jeder (Nachbar-)Streit (z. B. Grenzstreitigkeiten, Streit wegen Überwuchs, Lärm- oder sonstigen Belästigungen, Beleidigungen u. ä.) muss mittels gerichtlicher und anwaltlicher Hilfe kosten- und zeitintensiv entschieden oder gar jahrelang hingenommen werden.

Hier besteht die Möglichkeit, zunächst ein Schiedsverfahren durchzuführen. Dieses ist vergleichsweise schnell und kostengünstig. Dazu kann sich jeder an eine Schiedsperson wenden, die als neutraler Vermittler versuchen wird, die Streitigkeit einer für beide Parteien akzeptablen Lösung zuzuführen.

Antrag

Das Schiedsverfahren (Schlichtungsverfahren) kann in bestimmten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (z. B. Grenzstreitigkeit) oder wegen bestimmter Strafsachen (z. B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung) durchgeführt werden. Der Antrag auf Durchführung eines Schiedsverfahrens ist bei der zuständigen Schiedsperson zu stellen. Örtlich zuständig ist in der Regel die Schiedsperson des Bezirks, in deren Gebiet die gegnerische Partei wohnt.   Die Schiedsperson lädt beide Parteien zu einem Termin (Schlichtungsverhandlung). Erscheint eine Partei nicht oder entfernt sie sich vor Schluss der Verhandlung, ohne sich jeweils genügend zu entschuldigen, kann die Schiedsperson ein Ordnungsgeld von 10,00 Euro bis 80,00 Euro festsetzen. Die Schlichtungsverhandlung ist mündlich und nicht öffentlich. Es können freiwillig erschienene Zeugen und Sachverständige gehört und in Anwesenheit der Parteien in Augenschein eingenommen werden. Einigen sich die Parteien, wird ein Vergleich zu Protokoll genommen, aus dem ggf. auch vollstreckt werden kann. Sollte in der Schlichtungsverhandlung (ggf. auch in mehreren Terminen) keine Einigung zustande kommen, steht den Parteien nach wie vor der Rechtsweg offen.   Für seine Tätigkeit erhebt die Schiedsperson in der Regel einen Vorschuss auf die voraussichtlich anfallenden Kosten von der antragstellenden Partei. Wer die Kosten letztlich zu tragen hat, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Die Kosten des Schiedsverfahrens setzen sich aus den Gebühren (10,00 Euro bis 40,00 Euro) und den Auslagen (z. B. Schreibauslagen, Dolmetscher) zusammen.

Schiedspersonen

Schiedsamtsbezirk Düren I
(altes Stadtgebiet ohne Rölsdorf)

Schiedsfrau:
Anita Breuer
Gürzenich
Am Wingert 88
52355 Düren
Telefon: 02421 64109

Stellvertreter:
Ingo Stockheim
Bretzelnweg 54
52353 Düren
Telefon: 02421 43799
Telefon dienstlich: 02421 25-2331

Schiedsamtsbezirk Düren II
(Ortsteile Arnoldsweiler und Birkesdorf)

Schiedsmann:
Karl-Heinz Krapohl
Birkesdorf
Kurt-Schumacher-Straße 8
52353 Düren
Telefon: 02421 83201

Stellvertreter:
Peter Hemgenberg
Arnoldsweiler
Ellener Straße 29 a
52353 Düren
Telefon: 0163 1417018

Schiedsamtsbezirk Düren III
(Ortsteile Birgel, Gürzenich, Lendersdorf, Krauthausen, Berzbuir, Kufferath, Niederau, Rölsdorf)

Schiedsmann:
Jürgen Lakomy
Berzbuir
Auf der alten Kirche
52355 Düren
Telefon: 02421 57191

Stellvertreter:
Günter Busch
Merzenicher Straße 84
52351 Düren
Telefon: 02421 33557

Schiedsamtsbezirk Düren IV
(Ortsteile Derichsweiler, Echtz/Konzendorf, Hoven, Mariaweiler, Merken)

Schiedsmann:
Franz-Josef Bußmann
Echtz
Amselweg 4
52353 Düren
Telefon: 02421 84178

Stellvertreter:
Günter Busch
Merzenicher Straße 84
52351 Düren
Telefon: 02421 33557

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (www.schiedsamt.de) und des Landes Nordrhein-Westfalen (www.streitschlichtung.nrw.de).

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