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Was ist ein Personalrat?

Die Mitglieder des Personalrates werden regelmäßig alle vier Jahre von den zu vertretenden Beschäftigten und aus deren Reihen gewählt.

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Personalräte in Nordrhein-Westfalen ist das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)

Außerdem gibt es bei der Stadt Düren eine Jugend- und Auszubildendenvertretung und eine Schwerbehindertenvertretung. Beide werden in gesonderten Wahlverfahren gewählt.

Neben unseren bekannten Kommunikationsmitteln – der „Personalrats-Info“, den alljährlichen Personalversammlungen mit einem Tätigkeitsbericht sowie dem Schwarzen Brett im Hauptgebäude – wollen wir uns auch im Internet präsentieren. Wir versprechen uns gerade von der elektronischen Präsentation reges Interesse und mehr Kontakte.

Wenn Sie Probleme oder einfach nur Fragen haben, wenden Sie sich an uns. Wir stehen jederzeit zur Verfügung und sind für Hinweise, Anregungen oder auch Kritik dankbar.

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