
Die Abteilung Verkehrsangelegenheiten ist organisatorisch dem Ordnungsamt zugeordnet. Die Verkehrsüberwachung leistet einen sehr wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Um dieses Ziel zu erreichen, wird von den Ordnungskräften der ruhende und der fließende Verkehr kontrolliert.
Hierbei erfolgt die Geschwindigkeitsüberwachung mittels sogenannter "Starenkästen" und einem Radar-Kraftfahrzeug. Ziel ist es, dass die Höchstgeschwindigkeit in schutzwürdigen Zonen, insbesondere vor Schulen und Kindergärten, sowie an unfallträchtigen Straßen eingehalten wird. Die Geschwindigkeitsüberwachung dient dazu, das Unfallrisiko zu minimieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Im Bereich des ruhenden Verkehrs liegt der Schwerpunkt bei der Beseitigung von Behinderungen für den fließenden Verkehr. Kontrollen auf Parkplätzen dienen dazu, dass die höchst zulässige Parkzeit auf den Kurzzeitparkplätzen eingehalten wird. Hierdurch ist gewährleistet, dass ein „Umschlag“ auf diesen Plätzen stattfindet und dadurch Parkplätze überwiegend zur Verfügung stehen.
Wer hat sich nicht schon darüber geärgert, wenn er sein Fahrzeug verbotswidrig geparkt hat und dann feststellen muss, dass er von der Verkehrsüberwachung "erwischt" worden ist. Aber zunächst gilt es einmal, sich zwei Punkte vor Augen zu halten: Andere Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger haben sich über das falsch geparkte Fahrzeug mindestens genauso geärgert, wie der Falschparker über sein Knöllchen.
Darüber hinaus werden Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung erteilt, z.B. für die Errichtung von Haltverboten für Umzüge oder größere Materiallieferungen, zum Befahren gesperrter Straßen, für bestimmte Berufsgruppen (Handwerker, Ärzte, soziale Dienste). Erlaubnisse werden für die Durchführung von Karnevals- und Schützenumzüge sowie für das Aufstellen von Containern erteilt.